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Experten-Antwort

selbstständig mit Alg II Aufstockung - Basis Rente muss bezahlt werden?

von Monika09.01.2019 | 14:08
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3 Antworten

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Hallo, ich bin seit 2014 selbstständig, aber da ich klein anfing, bekam ich bis Ende 2017 Aufstockung von Alg II. 2018 war ich dann ohne Aufstockung und beantragte auch die Rente, da ich dachte, dass es Pflicht sei. Als Fotografin, sagte man mir, solle ich bei der Künstlersozialkasse beantragen, was dann Herbst 2018 abgelehnt wurde, aber dadurch zog sich mein Antrag durch das ganze Jahr 2018. Nun erfuhr ich, dass ich Rente von 2014 bis 2018 nachzahlen müsse, wenn ich mehr als 5400 € pro Jahr als Fotokursleiterin verdient habe. Da ich nur wenig dafür abschreiben kann, trifft dies zu. Dies hieße, dass ich über 40.000 € nachzahlen müsste, die ich nicht habe, da ich alles eingenomme Geld, wenn es nicht mit Alg II verrechnet wurde, ins Geschäft, also ins Fotografiebusiness investiert wurde. Als ich bei der Rentenversicherung nachfragte, ob ich auch die Rente für die Alg II Jahre nachbezahlen müsse, wurde dies telefonisch bejaht. Aber das verstehe ich nicht. Mir blieben ja von dem Alg II nach Verrechnung 100 bis max. 250 € übrig, die ich behalten durfte. Wie kann ich denn davon 300 € monatl. Rente bezahlen. Dann würde ich ja unter den Regelsatz fallen. Die Rentenv. interessiert auch nur mein Einkommen als Fotokursleiterin, was ich auch nicht verstehe. Momentan bin ich ganz verzweifelt, weil ich nicht weiß, wie ich je soviel Geld zusammen bekommen soll. Mein Jahreseinkommen lag letztes Jahr bei 14.000 €, was sehr viel mehr ist, als die Jahre zuvor. Wie soll ich denn davon die Rente zahlen? Ich muss ja auch Miete etc. bezahlen. Ich hoffe, ich irre mich, habe etwas missverstanden o.o. Könnt ihr mir die Fragen beantworten. Liebe Grüße und vielen Dank für eure Mühe Monika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika,

dem Beitrag von „Feli“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Sie sollten sich daher nochmals direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und dort um Überprüfung des Sachverhalts bitten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Feliam 09.01.2019 | 14:15
Als selbständige "Lehrerin" (Fotokurs) sind Sie versicherungspflichtig, wenn Ihr Gewinn (!) im Jahr über 5400 Euro liegt. Haben Sie den die Steuerbescheide für die Jahre 2014 usw. schon mal betrachtet, was dort als Einkommen aus der Selbständigkeit aufgeführt wurde? Sollte das Einkommen aus den Fotokursen über 5400 im Jahr liegen, müssen Sie davon jeweils 18,7% bzw. 18,6% Beitrag zahlen, das können keine 40.000 Euro werden.
Monikaam 09.01.2019 | 19:52
vielen Dank für die Antworten. Ich habe bisher in meiner einkommenssteuererklärung nie aufgesplittet zwischen workshops und anderen Einnahmen. Für mich sind dies alles Einnahmen, egal ob Fotografie, webdesign oder workshop. Ich kann die Einnahmen natürlich für all die Jahre raussuchen, aber die Ausgaben sind schwer, da einiges auch zum workshopbereich gehört und einiges nur zur Fotografie. Ich dachte, dass ich bei über 5400 € 300 € monatl. Rente bezahlen muss, was ja dann 300 x 12 x 4 = 14400 € Keine Ahnung, wie ich auf 40000 € kam. Aber 14400 € sind bei mir ein Jahresgewinn. Den werde ich auch nicht nebenbei abzwacken. Nun schreibt ihr von 18 %. Worauf werden die berechnet? Auf die z.B. 5000 €, die ich eingenommen habe? Das wären dann 900 € Rente pro Jahr. Das würde ich ja die nächsten Jahre abstottern können. Vielen Dank für eure Hilfe. LG Monika
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