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Experten-Antwort

Selbstständig nach 23 Beitragsjahren.

von Hewelt Pascal05.12.2016 | 22:06
1176 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, vieleicht können sie mir folgende Frage beantworten. von 1989 - 2012 habe ich ohne Unterbrechung ganz normal als gesetzlich Versicherter gearbeitet. Dann habe ich mich Selbstständig gemacht und zahle seitdem keine Beiträge mehr. Ein Bekannter sprach mich vor kurzem an uns sagte das ich weiter freiwillig einen Mindestbeitrag bezahlen soll damit ich die 35 Jahresregel einhalten kann. Stimmt das und gibt es überhaupt einen Mindestbeitrag ? Er sprach von einem sehr kleinen Betrag der mich verwundert hat. Vielen Dank an alle die sich mit meiner Frage beschäftigen. Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2016 | 08:43

Ob und wenn, welche der Optionen (freiwillige Versicherung / Versicherungspflicht auf Antrag) Sie wählen sollten, rate ich dringend in einem persönlichen Beratungsgespräch klären zu lassen. Das Thema ist zu komplex um es hier pauschal abzuhandeln. Einflussfaktoren wie Alter, Familienstand, sonstige Absicherungen gegen Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit / Alter, Vorerkrankungen, etc. machen es nötig, dass hier individuelle Lösungsvorschläge aufgeführt und erklärt werden. Nehmen Sie sich die Zeit und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

2 Antworten

W*lfgangam 05.12.2016 | 22:42
Hallo Hewelt Pascal, stimmt, Sie können freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung von 84,15 EUR mtl. zahlen - bis rauf zu gut 1100 EUR mtl. Daneben haben Sie noch immer die Möglichkeit, sich innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der selbständigen Tätigkeit/ab Gewebeanmeldung auch der Pflichtversicherung in der Rentenversicherung zu unterwerfen - kann Vorteile bringen, Rentenansprüche (neu) erhalten, Steuervorteile sichern, lesen Sie dazu diesen Merkblatt (Selbständige und Rentenversicherung): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… und lassen Sie sich ggf. individuell beraten, ob/wie die DRV Sie im Alter/auch vorher mit etwaigen Rentenleistungen 'am Leben' halten könnte ... Gruß w.
Herr Reichertam 06.12.2016 | 11:24
Na, das will überlegt sein. Vielen Selbständigen reicht das Einkommen nicht aus, um auch noch Beiträge für die private Altersvorsorge zu bezahlen. Sie liegen dann im Alter dem Staat auf der Tasche. Deshalb folgen sie den o.g. Empfehlungen genau, lesen sie die Broschüre und vereinbaren ein Beratungsgespräche. Ansonsten kann es einmal ein böses Erwachen geben.
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