Hallo Julia,
bei einem ggf. bestehenden Übergangsgeldanspruch wird ggf. auch das Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit angerechnet. Es kann dann dadurch das Übergangsgeld vermindert oder gar nicht zur Auszahlung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung