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Experten-Antwort

Selbstständige Nebentätigkeit(en)

von Martina Fritz10.10.2017 | 20:26
443 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Ich bin in Vollzeit als Angestellte in einer Anwaltskanzlei tätig. Nun würde ich gerne zwei Nebentätigkeiten aufnehmen: Einmal würde ich gerne eine Putztätigkeit ausüben mit ca. 4 Wochenstunden, aber nur alle 14 Tage in einem Privathaushalt. Und außerdem würde ich gerne auf selbstständiger Basis für einen selbstständig tätigen Coach Büroarbeit erledigen, das dürfte auf höchstens zwei bis drei Stunden pro Woche kommen. Alles in allem dürfte ich mit beiden Nebenjobs zusammen unter der 450 Euro-Grenze bleiben. Meine Frage nun: Besteht für eine der beiden Tätigkeiten eine Versicherungspflicht? Ein Bekannter meinte, wenn ich selbstständig für eine Einzelperson arbeite (und das wäre der Coach), wäre ich versicherungspflichtig, auch wenn es eine so geringfügige Tätigkeit ist. Ob die Putztätigkeit selbstständig oder angestellt erfolgt, ist noch offen, daher frage ich auch hierfür sicherheitshalber nach. Ob es sich dabei um eine Einzelperson handelt, weiß ich noch nicht. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Wenn Sie weitere Informationen benötigen, einfach fragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Fritz,

zunächst müsste geprüft werden, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit oder Beschäftigung handelt.

Dies lässt sich hier im Forum leider nicht abschließend klären.

Den sozialversicherungsrechtlichen Status können Sie von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen.

Bezüglich eines möglichen Minijobs sollten Sie sich mit der Minijob-Zentrale in Verbindung setzten:

minijob-zentale.de

Telefon 0355 2902-70799

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3 Antworten

Freitagam 10.10.2017 | 20:40
Ich frage einfach mal. Please give me more informationen. Many thanks.
W*lfgangam 10.10.2017 | 21:08
Hallo Martina Fritz, jede Beschäftigung wird entsprechend Ihrer Eigenart für sich selbst zu beurteilen sein. Wenn es insbesondere um die Coaching-Sache geht, wären Sie auch da in einem abhängigem Beschäftigungsverhältnis - Sie 'coachen' ja nicht selbst, Sie sind dann eindeutig als abhängig Beschäftigte einzustufen (egal, ob da ein (Honorar)Vertrag für Selbständige angelegt wird - das kann zum Bumerang für den Coach werden, nur weil der sich seine erforderlichen Sozialabgaben sparen will!). Sofern daher beide 'Minijobs' zusammengerechnet die 450-EURO-Grenze nicht überschreiten, können Sie versicherungsfrei bleiben - oder lassen die Versicherungspflicht bestehen. Kleine Beiträge von Ihnen, kleiner zusätzlicher Rentenzuwachs ...über 'Zusatznutzen' für Ihre Rente lassen Sie sich dann besser vor Ort informieren. Meine Tendenz: Sie können die Pflichtversicherung bestehen lassen, Sie müssen es aber nicht, WENN die Hauptbeschäftigung auf Dauer gesichert ist. Gruß w.
Werner67am 11.10.2017 | 08:00
Ich muss W*lfgang zustimmen bzgl. der Einstufung der Bürotätigkeit. Beide Nebenjobs (Putztätigkeit und Bürotätigkeit) sind als Arbeitnehmer-Tätigkeit anzumelden. Zu beachten ist jedoch bei der von Ihnen beschriebenen Konstellation, dass NUR DER ERSTE neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübte Minijob versicherungsfrei ist. Wenn sie zwei Nebenjobs haben, ist die zweite Tätigkeit auf jeden Fall steuer- und sozialversicherungspflichtig (unabhängig von der Verdiensthöhe). Gruß Werner
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