Hallo Tepaße,
es kann nicht von einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit ausgegangen werden. Bei unvorhersehbarer schwankender Höhe des Arbeitseinkommens ist der regelmäßige Betrag durch Schätzung bzw. eine Durchschnittsberechnung zu ermitteln. Sofern aufgrund des unvorhersehbaren Jahresverlaufs in einzelnen Monaten auch ein Arbeitseinkommen über 450 Euro erzielt wird, ist dies für das Vorliegen einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit nur dann unschädlich, solange die jährliche Einkommensgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird.