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Selbstständiger Landwirt

von Bauer25.02.2008 | 13:23
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2 Antworten

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Ich war in der ehemaligen DDR in den 50erJahren zunächst im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt und später(bis zur Gründung der LPG)als Selbstständiger Landwirt steuerlich geführt. Nun werden mir zwar in meinem Rentenbescheid die Zeiten als Selbstständiger nach den Anlagen 13 und 14 des FRG bewertet, die vorherige Zeit im elterlichen Betrieb kann angeblich nicht bewertet werden, weil kein Versicherungspflicht begründendes Beschäftigungsverhältnis vorliegt? Warum werden die Zeiten der gleichen Tätigkeit auf dem gleichen Hof unterschiedlich bewertet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Bauer,

eine Zeit der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit kann grundsätzlich

nur dann als Beitragszeit berücksichtigt werden, wenn während der Zeit

Versicherungspflicht bestand und Beiträge abgeführt wurden. Im Gebiet der

ehemaligen DDR bestand für einzelne Personengruppen keine

Versicherungspflicht. So unterlagen mitarbeitende Familienangehörige in

bäuerlichen Betrieben mit einer Bodenfläche bis 20 ha bis zur Vollendung

des 21. Lebensjahres nicht der Versicherungspflicht.

Wenn Sie diesem Personenkreis angehörten, ist das der Grund für die

fehlende rentenrechtliche Berücksichtigung der Zeit im elterlichen Betrieb.

1 Antworten

Rosannaam 25.02.2008 | 15:05
Hallo Bauer, ... weil Beschäftigte in der elterlichen Landwirtschaft bis zum 21. Lebensjahr nicht der Versicherungspflicht nach der VSV unterlagen und danach auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dagegen waren Sie als selbständiger Landwirt und als Mitglied der LPG versicherungspflichtig. Personen, die bis zu ihrem Eintritt in die LPG versicherungsfrei waren, blieben auch weiterhin versicherungsfrei. Ich habe diese Angaben den Erläuterungen aus dem Buch "Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung in der DDR" entnommen. Die gesamten Rechtsbestimmungen würden hier den Rahmen sprengen. Ich hoffe, Ihnen dennoch geholfen zu haben. MfG Rosanna
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