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Selbstständigkeit

von Christian F.11.07.2010 | 22:39
2391 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe vor, mich als Hunde-Sitter selbstständig zu machen. Nach meinen Informationen muss man als solcher nicht in die gesetzl. RV einzahlen... Wie sieht es für die Berufsbilder Hundetrainer und Tierpsychologe aus? Zählt man dadurch, im Sinne der gesetzl. RV, als Lehrender und muss in die gesetzl. RV einzahlen?

3 Antworten

-am 12.07.2010 | 08:06
Jemand der auschließlich Hund hütet und beaufsichtigt, ist nicht versicherungspflichtig. Lediglich wenn er/sie nur für einen Auftragsgeber tätig wäre, könnte Versicherungspflicht eintreten. Die Fragen zu Hundetrainer oder Tierpsychologe sind individuell zu beurteilen, da kommt es auf die konkrete Gestaltung des Tagesablaufes (und nicht auf den Name des Gewerbes) an. Hundetrainer coachen nach meinem Verständnis nicht ausschließlich Tiere sondern auch die Hundehalter, vermitteln Wissen und sind somit Lehrende, die unter die Versicherungspflicht von Lehrern fallen können.
-am 12.07.2010 | 11:07
Die Entscheidung trifft Ihr RV Träger, wenn Sie sich dort mit der Frage melden, ob Sie als Selbständiger versicherungspflichtig sind.
Christian F.am 12.07.2010 | 09:15
Danke für die schnelle Antwort! Wer trifft dann diese Entscheidung?
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