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Experten-Antwort

Selbstständigkeit und Mini-Job

von Johannes Henrich18.11.2016 | 19:44
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach 20 Jahren als Angestellter gehe ich im Januar in die Selbstständigkeit. Meinen Mini-Job (ohne Aufstockung) werde ich weiterführen. Ich habe gelesen, dass ich mit dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro monatlich freiwillig in der DRV bleiben kann, um so meinen EMR Anspruch zu behalten und meine monatliche Altersrente Rente um ca. 4,25 Euro jedes Jahr zu erhöhen (0,14 Entgeltpunkte). Nun habe ich die Überlegung, ob ich nicht auf die freiwillige Mitgliedschaft verzichte und dafür in meinem Mini-Job einfach die Aufstockung mache. Da wahre ich ebenfalls meine Ansprüche, zahle aber nur die 3,7 % aus 450 Euro extra. Habe ich das richtig durchdacht? Vielen Dank und viele Grüße Ihr Johannes Henrich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes Henrich,

mit einem Termin zur individuellen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung haben Sie den richtigen Weg gewählt. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage ist ohne eine Vielzahl von weiteren Informationen nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Ani N.am 18.11.2016 | 20:23
Bei der Aufstockung wird ja nicht nur der Mini-Job berücksichtigt, sondern auch Einkünfte aus der Selbstständigkeit. Könnte also sein, dass es dann gar kein Geld aus Aufstockung gibt, weil beides zusammen über der Grenze liegt.
W*lfgangam 18.11.2016 | 20:40
Hallo Johannes Henrich, Ja. Und auch etwas billiger *) ...allerdings, was meint Ihr Steuerberater zur Versicherungspflicht auf Antrag für Selbständige? Ziemlich 'teuer', mehr Rentenzuwachs, dafür ggf. eine erhebliche Minderung des steuerpflichtigen Einkommens/Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit und somit 'mehr' Einkommen pro aktuellem Jahr. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w. PS: Ignorieren Sie Beitrag von Ani N., die hat nichts verstanden.
Klugpuperam 19.11.2016 | 06:41
Hallo Johannes Henrich. Sie sollten klären, wenn nicht bereits geschehen, ob Sie in der selbständigen Tätigkeit (kraft Gesetzes) versicherungspflichtig sind oder nicht. Weiterhin wäre zu klären, ob Sie im Minijob nachträglich in die Versicherungspflicht kommen. Dann wäre noch die Frage, ob Ihnen in Sachen Erwerbsminderungsrente mit freiwilligen Beiträgen überhaupt geholfen ist. Sollten hiervon noch Punkte unklar sein, ist eine Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle angezeigt. Ergänzend sollte dann noch eine steuerberatende Instanz aufgesucht werden. Ansonsten sprengt es hier doch den Rahmen des Forums, wenn wir versuchen, das Optimum für Sie herauszukitzeln.
Johannes Henricham 19.11.2016 | 07:14
Vielen Dank Ihnen allen, dass Sie sich mit meiner Thematik auseinandergesetzt haben. Ich habe mir einen Termin bei der DRV bereits geholt. Steuerberater folgt.
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