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Experten-Antwort

Selbstständigkeit, Wechsel zwischen Regelbeitrag und Einkommensabhänig möglich?

von Jürgen Baum19.11.2021 | 11:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war die letzten 20 Jahre angestellt und bin seit ca. 6 Wochen nun Selbstsändig. Ich möchte gerne in die GRV einzahlen und weiterhin anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Reha etc. zu erhalten. Da ich bisher höherer Beiträge als der Regelbeitrag eingezahlt habe möchte ich gerne folgende Fragen stellen: Wenn ich am Anfang den Regelbeitrag von 611Euro einzahle und dann (hoffentlich) alles so läuft, das ich wesentlich mehr verdiene, kann ich dann einen Wechsel auf Einkommensabhängige Berechnung beantragen? Ist das andersrum auch möglich? Ich nehme an, das man dies höchstens einmal im Jahr machen darf. Leider habe ich dazu jetzt nichts genaues gefunden. Vielen Dank. Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Baum,

geregelt ist die Beitragshöhe für antragspflichtversicherte Selbständige in § 165 Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Konkret besteht für Sie bis 31.12.2024 die Möglichkeit auch nur den halben Regelbeitrag zu zahlen (für 3 Kalenderjahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit). Ansonsten den Regelbeitrag, oder einen einkommensgerechten Beitrag.

Selbständig Tätige, die den Regelbeitrag zahlen, brauchen keinen Einkommensnachweis vorzulegen. Ein Wechsel zum einkommensgerechten Beitrag ist für die Zukunft möglich. Dies ist bei gleichzeitiger Einreichung des Einkommensnachweises mit dem Antrag der Folgemonat, ansonsten der Folgemonat der Einreichung des Einkommensnachweises.

Wenn bereits ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt wird, kann auf Antrag ebenfalls für die Zukunft die Zahlung des Regelbeitrages wieder erfolgen. Das gilt unabhängig davon, ob das bereits nachgewiesene tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen die Bezugsgröße über- oder unterschreitet.

Daraus ergibt sich grundsätzlich die Möglichkeit für einen mehr als einmaligen Wechsel im Jahr.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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