Hallo Bibi,
grundsätzlich sind Selbständige mit einem Auftraggeber pflichtversichert. Eine befristete Befreiung ist grundsätzlich möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen. Dort können auch die erforderlichen Formulare ausgefüllt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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