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Experten-Antwort

Seltsame Erwerbsfähigkeitsüberprüfung

von Nordlicht28.05.2021 | 16:43
95 Ansichten
3 Antworten
Hallo Ich hab mal eine Frage. Meine Frau hat viele Jahre durchgearbeitet, musste danach das Berufsfeld wechseln und hat von der Pflege in die Betreuung nach 43b gewechselt und umgeschult. Sie hat dann bis auf 4 Tage in diesem Berufsfeld gearbeitet und dann wurde sie gekündigt durch den Arbeitgeber. Sie wechselte in ALG2 und wurde gleichgestellt mit einer behinderten Person. Offensichtlich sah dies der ALG2 Sachbearbeiter kritisch und leitete eine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit ein. Eine Krankmeldung gab es nicht. Bis heute nicht. Der Leiter des Jobcenters erklärte uns wenn nicht klar ist, ob und gegebenenfalls in welchen Umfang jemand erwerbsfähig im Sinne von SGB II ist, erbittet man den ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes um ein Gutachten. Sobald das Gutachten oder gegebenenfalls beide Gutachten vorliegen, gibts einen Termin. Die Gutachten lagen ihm vor, mit uns wurde aber bis zum heutigen Tag keines dieser Gutachten besprochen. Sie wurden uns verweigert und erst über den Facharzt haben wir Gutachten Nummer 1 bekommen. Dort stand jedoch nichts davon, das meine Frau eine Erwerbsfähigkeitsüberprünfung hatte, sonder es ging um eine Leistungsüberprüfung für den Beruf Altenpflegehelferin. Seltsam, hatte doch der Leiter des Amtes gesagt um was es ging und wusste man auch in welchen Beruf meine Frau gearbeitet hat. Weder der MDK noch die Krankenkasse waren informiert. Anträge und Anfragen der Behörde an Krankenkasse, MDK oder Rentenversicherung gab es gar nicht. Der Facharzt hatte meine Frau mehrfach Arbeitsfähig geschrieben, was durch die Amtsärztin ignoriert wurde. Es gibt auch keine Krankmeldung die zu solch einer Überprüfung hätte führen können. Ich verstehe das jetzt alles nicht, Leistungsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit sind doch unterschiedliche Dinge oder sehe ich das jetzt falsch? Ist dieser Vorgang normal gewesen? Vielleicht können Sie mir ja helfen einige Fragen beantwortet zu bekommen. Sie hat nämlich keinen Antrag auf Frührente mit 26 gestellt. Mit Jahrgang 94 ist das auch unsinn. Sie kann ja arbeite uns ist nicht krankgeschrieben.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.05.2021 | 09:20

Hallo Nordlicht,

hier kann ich mich den vorherigen Antworten anschließen. Die DRV ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Für die Verfahrensweise ist die Zuständigkeit des Jobcenters gegeben.

2 Antworten

ABnHam 29.05.2021 | 20:50
das müssten Sie mit der Arbeitsagentur abklären. Da hier die DRV nicht mit involviert war.
Paulam 31.05.2021 | 07:53
Das kann sie doch einfach ignorieren. So lange sie normal arbeitet und nicht finanziell vom Jobcenter abhängig ist, ist es doch komplett egal, was die so wollen. Außerdem würde sie, falls sie mal nicht mehr tätig sein könnte, erstmal Krankengeld bekommen und später Alg1 usw.
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