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Semesterferienjob

von Bergmann06.04.2008 | 11:16
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, habe während meiner Fachoberschul- und Fachhochschulausbildung 19 Monate (zwischen 1976 und 1980)in den Semesterferien gearbeitet. Der Verdienst mußte zwar versteuert werden, war aber nicht versicherungspflichtig. Frage: Müßten diese Zeiten nicht auch in den Versicherungsverlauf aufgenommen werden und bei der Gesamtleistungsbewertung in Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten umgerechnet werden? Meine Begründung dafür: Zwischen 1976 und 1980 wurden die (Hoch-) Schulzeiten noch in Entgeltpunkte umgerechnet. Möglicherweise war Semesterferienarbeit darum auch versicherungsfrei; man bekam ja schon Rentenpunkte für die Hochschulzeit. Da das aber abgeschafft wurde, müßte es für diese Zeiten eigentlich einen Vertrauensschutz geben. Frage: Wie sieht das der Gesetzgeber?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da diese Zeiten "BEITRAGSFREI" waren finden sie zu recht keine Anerkennung in Ihrem Versicherungsverlauf!

2 Antworten

Schadeam 06.04.2008 | 12:46
da sieht der Gesetzgeber nichts und wird hoffentlich auch künftig nichts sehen. Stellen Sie sich vor es käme ein Gesetz, dass sämtliche bisherigen versicherungsfreien Praktika, Beschäftigungen, Minijobs, Aushilfsbeschäftigungen, etc. in irgendeiner Form bewertet und angerechnet werden müssten? Da kämen ja nicht nur Sie auf diese glorreiche Idee, nein das träfe ja noch Millionen anderer - und das für 10, 20 30, 40 oder 50 Jahre in die Vergangenheit. Ein wahres Eldorado für jeden Bürokraten......
Wolfgang Amadeusam 06.04.2008 | 23:11
Die Arbeitszeiten während des Studiums waren beitragsfrei, also können Sie nicht nachträglich als Beitragszeiten berücksichtigt werden und Entgeltpunkte dafür vergeben werden. Würde das geändert werden, was allerdings absolut unwahrscheinlich ist, würden wohl alle Sturm laufen, die tatsächlich Beiträge gezahlt haben. Für den Wegfall der Entgeltpunkte bei den Hochschulzeiten gibt es einen Vertrauensschutz. Der sieht so aus, dass alle, die bereits 2004 eine Rente bezogen haben, diese Entgeltpunkte für Schul- und Hochschulzeiten behalten dürfen und dass diejenigen, die anschließend bis 2008 in Rente gingen oder noch gehen, noch anteilige Entgeltpunkte bekommen (sogenannte Abschmelzphase). Im übrigen werden die Schul- oder Hochschulzeiten weiterhin bei der sogenannten Gesamtleistungsbewertung als sogenannte Lückenfüller berücksichtigt und tragen dazu bei, dass sich der Durchschnittswert für andere beitragslose Zeiten und beitragsgeminderte Zeiten erhöht. Somit können Schul- oder Hochschulzeiten indirekt weiterhin dazu beitragen, die Rente zu erhöhen, allerdings nicht mehr im bisherigen Umfange.
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