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Experten-Antwort

SG Karlsruhe Entscheidung vom 17.12.2021, S 12 R 1017/21

von everest14.01.2022 | 18:28
122 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es übersteigt regelmäßig die an einen durchschnittlichen Rentenversicherten zu richtenden Sorgfaltsanforderungen, einen umfangreichen und schwer verständlichen Altersrentenbescheid aufmerksam zu Ende zu lesen. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?…

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo everest,

die Angaben in einem Bescheid werden durch das Gesetz (für die Rentenversicherung in der Regel das SGB 10, hier insbesondere § 31 SGB X) vorgegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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13 Antworten

Nachfrageam 14.01.2022 | 18:35
Was ist denn Ihre Frage oder sind Sie unter dem Durchschnitt?
everestam 14.01.2022 | 18:53
Gaaaaaaaaaaaaaaaanz weit unter Duchschnitt. Wollen Sie doch hören! Meine Frage: Warum müssen Bescheide a) so lang b) so kompliziert sein?
KSCam 14.01.2022 | 19:16
Gute Frage, aber wahrscheinlich brauchen wir alle in D jede Menge an Bürokratie, sonst werden alle (und zwar Staat und Bürger) nicht glücklich. Wir wollen einerseits alles bis ins letzte geregelt haben und natürlich gut begründet, am besten auch den letzten "Jahrhundertfall". Wir legen gerne Widersprüche ein, teilweise entgegen jeder Logig, kostet ja nichts, da rechtsschutzversichert. Dann beschweren wir uns wieder dass Einzelfälle nicht geregelt sind, oder das Rechtsänderungen zu spät kommen und mich nicht begünstigen (bsp. Bestandsrentner) Andere beschweren sich wieder, dass sie persönlich nicht informiert wurden, wenn sich was ändert. U.v.m. Und dann wundern wir uns aber über zu lange und juristisch ausgefeilte Bescheide? Egal wie: einfach und unbürokratisch kann und will der Deutsche an sich nicht.
Nachfrageam 15.01.2022 | 09:10
Noch viel weiter unter dem Durchschnitt als Sie glauben, sonst würde man in einem Forum keine klärende Antwort auf eine derartige Frage erwarten.
everestam 15.01.2022 | 10:45
Nur weil Sie die Frage nicht beantworten können?
everestam 15.01.2022 | 11:04
Ich gehe mal davon aus, dass Sie Mitarbeiter bei der DRV waren oder noch sind. Aber anscheinend sind Sie nicht in der Lage zu erklären, warum Sie Bescheide rausschicken, die teilweise sogar Fachjuristen nicht verstehen. (Siehe Urteilbegründung) Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten. Was Sie hier bestätigen.
Schadeam 15.01.2022 | 11:34
Dass Behördenbescheide sehr oft juristisch gehalten und damit sperrig und schwer lesbar und kaum verständlich sind, betrifft allerding nicht nur die Bescheide der Rentenversicherung. Da können sich wahrscheinlich die meisten Behörden an die eigene Nase fassen. Auch private Stellen sind davor nicht gefeit - lesen Sie mal Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verträge, Datenschutzhinweise und v.a.m durch. Aber in so einem Forum wird keiner dieses "Problem" lösen. Und ich stelle mir gerade vor die DRV würde folgenden Bescheid erteilen: Lieber Bürger, Sie haben Rente beantragt und erhalten von uns ab 1. April 523,14 € Rente, mfG Ihre DRV Da würde warscheinlich das gleiche SG Karlsruhe, diese Bescheid als rechtfehlerhaft bemängeln....
Franzam 15.01.2022 | 13:33
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Eigentlich wäre alles ganz einfach, ein simples Gesetz begründet einen simplen Bescheid. Aber im Laufe der Zeit hat sich da vieles angetürmt, weil Hinz und Kunz gegen alles und jeden klagen können, Gerichte bemüht werden wegen Kinkerlitzchen, eine Maria partout Josef genannt werden will, sich Nachbarn um den Maschendrahtzaun streiten, die Bandbreite ist schier unerschöpflich. Von der Wiege bis zur Bahre-Formulare, Formulare. Von der Steuererklärung auf dem Bierdeckel hört man auch nichts mehr!
everestam 15.01.2022 | 13:37
Auf jeden Fall ist dieses Urteil eine ziemliche Klatsche für die DRV! Ebenso für die von Ihnen genannten Beispiele. Nur weil andere es auch machen, muß die DRV es nicht auch machen. Ist aber schön einfach, sich hinter anderen zu verstecken. ;-) Gedenkt die DRV, Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen?
Schadeam 15.01.2022 | 13:50
Meinen Sie denn im Ernst ein verantwortlicher DRV Geschäftsführer oder die Präsidentin der DRV Bund liest hier im Forum mit? Oder unser Sozialminister Hubi Heil? Vergessen Sie es. Hier schreiben einige "popelige DRV Mitarveiter", denen es sicher nicht zukommt Ihr Haus zu kritisieren damit Bescheide verständlicher werden. Und auch der am Montag eingeteilte Experte ist da eher ein "kleines Rad" im großen Getriebe der DRV. Aber schön dass Sie es erwähnt haben.
Rociam 15.01.2022 | 23:16
Wegen eines SG-Urteils ändert die DRV sicher gar nichts. Ist das Urteil überhaupt rechtskräftig? Hier im Forum wird regelmäßig bemängelt, dass neuerdings nur noch verkürzte Rentenbescheide versandt werden. Die seien nicht nachvollziehbar. Wieviel Seiten sollen es denn nun sein?
NichtnurÜberschriftlesenam 16.01.2022 | 10:53
Das betrifft einen Einzelfall, in dem es um eine falsche Berechnung des Versorgungsausgleichs ging. Das SG sagt sogar , dass es objektiv erkennbar gewesen wäre aber der Kläger selbst es nicht hätte erkennen können (ungebildet usw.). Es müsste also heissen, dass nicht jeder jeden Text versteht und man einen subjektiven Maßstab anlegen muss- das alles ist nichts neues .
W°lfgangam 16.01.2022 | 17:16
...'süß' das hier. Hat jemand den 'überaus kurzen' Bescheid zum Grundrentenrentenzuschlag - da haste 5,73 € mehr - mal auf dem Tisch gehabt ...DAS erst zu finden, und mit den Nachrechnungen in Einklang zu bringen UND dem Normalbürger zu erklären? ... ...die DRV folgt hier nur Politik/Gesetz, das im Detail 'rechtsgetreu/gerichtsfest' abzubilden. Beschwerden bitte an die, die für die Gesetze/"Befehle" verantwortlich sind - achso einfach ist, JA!!! ...und, nur 'Schilde' im Parlament hochzuhalten ist nicht wirklich _Mitwirkung_ an Veränderung ;-) Gruß w.
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