Sie haben Recht, bin auf den 246 nicht eingegangen.
Betrachtet man nur den §246, würde ich es auch so sehen wie Sie, wären diese Zeiten als beitragsgemindert zu berücksichtigen, bezogen auf Anlage 3.
Heißt aber noch nicht, das sie deswegen nach der alten Regelung zu bewerten sind, davon steht im §246 SGB VI nichts.
Für die Bewertung dieser Zeiten greifen wieder andere Paragraphen, eben so wie für die Art der Berücksichtigung beim Zusammentreffen mit anderen Sachverhalten.
Wenn außer Fachschule, die ja wohl diese 36 Monate in vollem Umfang verdrängt hat, keine andere Umschulung durch das Arbeitsamt oder die Agentur für Arbeit vorliegt, müssten bei Rentenbeginn im Rentenbescheid diese 36 Monate in Anlage 3 als beitragsgemindert erscheinen und in Anlage 4 auch geprüft werden, ob für diese Monate noch zusätzliche Entgeltpunkte als beitragsgeminderte Zeiten zu berücksichtigen sind.
Die Sollgröße wäre im Sept. 2008:
36 * 6,25% des Gesamtleistungswertes, höchstens je Monat aber nur 0,0052 Entgeltpunkte
= 36 * 0,0052 = 0,1872.
Um davon zu profitieren, müsste die Bewertung Ihrer Verdienste für diese 36 Mon aus dem zutreffenden Zeitraum insgesamt geringer sein als 0,1872, weil ja der Istwert gegengerechnet wird.
Das scheint mir eher unwahrscheinlich, weil es bedeuten würde, das weniger als 35 DM je Monat verdient wurden.
Mit 28 DM im Jahr 1961 werden 0,0052 EGPT erzielt.
Natürlich kann sich die DRV nichts zu Ihren Gunsten oder zu Ihrem Nachteil (bezogen auf Sie als Betroffener) aussuchen.
Das ganze Dilemma besteht meines Erachtens darin, das der Paragraphenwust in seiner Deutung und Anwendung seit 1997 für diese Sachverhalte so angewachsen ist, dass er für immer weniger Personen durchschaubar wird.
Habe erst heute darüber mit einer Bearbeiterin der DRV ein Gespräch geführt und erklärt bekommen, dass für Monate bis zum 25. Lbj. nichts mehr berücksichtigt wird.
Nachdem ich Sie auf Übergangsregelungen hingewiesen habe, die bis 12-2008 noch gelten, war dann die Reaktion, dass Sie den Versicherungsverlauf dazu benötige, um näheres zu sagen.