Ihr zu verwertendes Vermögen liegt eindeutig über den Freibetragsgrenzen. Diese Seite bietet Ihnen einen Freibetragsrechner in Sachen Vermögen und Zusammentreffen mit ALG II.
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Um eine Beratung bei der ALG II- zahlenden Stelle werden Sie nicht umhin kommen. Bei der Beratung von der ARGE allein würde ich es an Ihrer Stelle jedoch nicht bewenden lassen. Manche Berater nehmen es mit ihren Auskunfts- und Beratungspflichten nach dem SGB I (Sozialgesetzbuch) leider nicht so ganz genau.
Kaufen Sie sich einen preiswerten Hartz.IV-Ratgeber und machen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten schlau.
Zum Beispiel
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html…
VOR Beantragung von Hartz IV sollten Sie einen Verwertungsausschluss bei Ihrer privaten Rentenversicherung beantragen. Nur wenige Anbieter kaufen auch Rentenversicherungen.
Evtl. könnte auch der Verkauf Ihrer Lebensversicherung in Frage kommen. Da springt alle male mehr heraus als bei einer einfachen Kündigung
http://www.google.com/search?client=safari&rls=de-de&q=V…
Sie könnten mit dem Ertrag ggf. bestehende Schulden begleichen, die grundsätzlich nicht vom ALG II-Träger übernommen bzw. berücksichtigt werden oder VOR Beantragung von ALG II sinnvolle Investitionen vorziehen, um das anrechenbare Vermögen zu reduzieren (angemessene Eigentumswohnung, neuen PC, angemessenes Auto, Wohnungsrenovierung usw.) oder das Geld Hartz IV-sicher - diese besteht nur in der der Sparphase!- in eine Rürup-Rente - z.B. per Einmalzahlung anlegen. Die Rürup-Rente ist für Sie die EINZIGE Hartz IV- sichere Anlage! Wählen Sie hier wegen der höheren Rendite nur einen Direktversicherer.
Beratung: Stiftung Warentest / Verbraucherzentrale. Alle diese Massnahmen wären unbedingt V O R Beantragung von ALG II zu tätigen.
Sie haben eine Menge zu verlieren. Tun Sie nichts ohne fachkundigen Rat.