Hallo queen,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist an die Voraussetzungen von mindestens 45 Pflichtbeitragszeiten und die Vollendung des 65. Lebensjahres geknüpft. Somit könnte Ihr Ehegatte diese Rente abschlagsfrei mit der Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr ist bei dieser Rentenart nicht möglich.
Eine andere Variante wäre die Altersrente für langjährig Versicherte, hierzu benötigt der Versicherte mindestens 35 rentenrechtliche Versicherungsjahre und kann dann vorgezogen mit Vollendung des 63. Lebensjahres und einem Abschlag von mindestens 7,2 % (gültig für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1948) in Rente gehen.
Bitte wenden Sie sich an eine örtliche Rentenservice-Stelle und lassen sich individuell über die Möglichkeiten einer vorgezogenen Altersrente beraten.