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Sind Argezeiten Pflichtzeiten?

von lalelu17.02.2008 | 12:57
1762 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bin seit einigen Jahren arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld II. Zählen diese Zeiten zu den Pflichtbeitragszeiten dazu? Ich bin psychisch schwer erkrankt und möchte, um die Alternativen zu prüfen, wissen, ob diese Zeiten für die Voraussetzungen einer evtl. Zeitrente zählen. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich sind Sie während des Bezuges von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

5 Antworten

no nameam 17.02.2008 | 15:00
Ja, Zeiten des Bezugs von Alg II sind Pflichtbeitragszeiten (Versicherungspflicht nach § 3 S. 1 Nr. 3a SGB VI). Diese Zeiten erhalten im Fall des Falles auch Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Amadéam 17.02.2008 | 18:10
Ihre Aussage ist so nicht ganz richtig. Es gibt durchaus ALG II-Bezieher, für die keine RV-Beiträge entrichtet werden (z.B. darlehensweiser Bezug). Lesen Sie mal Bitte die zitierte Vorschrift in Gänze (Stand ab 01.01.2005): http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0600…
laleluam 17.02.2008 | 22:53
Danke, genau um diese Voraussetzungen für eine eventuelle EU-Rente ging es mir. Ich beziehe ganz "normales" ALGII. Im Grunde möchte ich keinen Rentenantrag stellen, aber ich möchte alle Möglichkeiten durchdenken.
no nameam 18.02.2008 | 08:06
Ich ging von einem "normalen" Alg-II-Bezug aus. Dass keine Pflichtbeitragszeiten entstehen, wenn das Alg II darlehensweise oder als Kleidungs- o. Ä. -zuschuss gezahlt wird, war mir klar ;-)
Amadéam 18.02.2008 | 08:56
Der Experte hat den Sachverhalt kurz, elegant und juristisch korrekt mit dem Wort "grundsätzlich" beantwortet. Das bedeutet: "von einem Grundsatz gibt es immer eine bzw, mehrere Ausnahmen." Ob die Antwort Otto Normalverbraucher vollumfänglich klar ist, sei dahingestellt. Der Personenkreis, der ALG II z.B. nur darlehensweise bezieht, ist jedenfalls nicht zu unterschätzen.
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