Hallo Grübler,
die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst. Altersrenten können seit 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.
Die Frage, ob Beamtenbezüge in der Freistellungsphase Hinzuverdienst bei gleichzeitigem Rentenbezug sind, stellt sich vor diesem Hintergrund nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Welcher in ATZ befindliche Beamte hat 35 Versicherungsjahre und damit - wenn er früher Rentenbeiträge entrichtet hat - einen Anspruch auf Rente vor dem Regelalter? In aller Regel bekommt der mal Regelaltersrente (weil er keine 35 Jahre hat) und länger als zum Regelalter wird auch seine ATZ nicht gehen.
Wenn es so etwas gibt, dürfte das ein Jahrhundertfall sein. Oder wieder mal eine reine Theoriefrage.
Mit dem Beratungsalltag der DRV hat das nichts zu tun. Der soll das individuell regeln. Als Beamter schafft er das.
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