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Experten-Antwort

Sind Beitragszahlungen der Pflegekasse an die DRV gefährlich?

von Angst vor späterer Rentenkürzung10.08.2021 | 14:18
123 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe von der Pflegekasse einen Fragebogen erhalten. Sie wollen Beiträge an die DRV, für meine Pflege eines Nachbarn, einzahlen. Nun habe ich gestern, einen Beitrag von siehe hier gelesen: "Außerdem können sich die von der Pflegekasse bezahlten Beiträge zur Rentenversicherung auch negativ auf die spätere Altersrente auswirken, wenn diese noch in die 'Zurechnungszeit' der EM-Rente fallen." Was meint siehe hier mit 'Zurechnungszeit'? Welche Renten werden gekürzt? Ist es nun besser, wenn ich den Fragebogen nicht ausfülle? Ich möchte nicht, durch meine ehrenamtliche Tätigkeit bestraft werden. Die Pflegekasse meinte, wenn ich den Fragebogen nicht ausfüllen würde, würden sie eine mir eine "Erinnerung" schicken. Wenn ich dann den Fragebogen immer noch nicht ausfüllen würde, sei die Angelegenheit erledigt und sie würden keine weiteren Maßnahmen einleiten. Klar, die sparen ja dann die monatlichen Zahlungen. Also, besser schadlos den Fragebogen nicht ausfüllen, um spätere Rentenkürzungen zu vermeiden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angst vor späterer Rentenkürzung,

in den jüngsten Beiträgen in diesem Forum wurde nur auf MÖGLICHE Auswirkungen von Minijobs oder Pflegezeiten neben einer Zurechnungszeit hingewiesen.

Die Auswirkungen sind von Fall zu Fall verschieden, daher ist eine pauschale Aussage hier in diesem Forum nicht oder nur sehr bedingt möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung

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18 Antworten

Angst vor späterer Rentenkürzungam 10.08.2021 | 15:36
Hallo Experten-Antwort, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Um mögliche spätere negative Auswirkungen/Rentenkürzungen zu vermeiden, fülle ich dann den Fragebogen der Pflegekasse besser nicht aus.
Schadeam 10.08.2021 | 15:45
Hallo Angst vor späterer Rentenkürzung, in den jüngsten Beiträgen in diesem Forum wurde nur auf MÖGLICHE Auswirkungen von Minijobs oder Pflegezeiten neben einer Zurechnungszeit hingewiesen. Die Auswirkungen sind von Fall zu Fall verschieden, daher ist eine pauschale Aussage hier in diesem Forum nicht oder nur sehr bedingt möglich. Viele Grüße Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Experten-Antwort, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Um mögliche spätere negative Auswirkungen/Rentenkürzungen zu vermeiden, fülle ich dann den Fragebogen der Pflegekasse besser nicht aus.
tun Sie was Sie nicht lassen können, damit verzichten Sie allerdings auch auf mögliche positive Auswirkungen des ganzen! Die Panikfraktion, die gerade wieder im Forum unterwegs ist, hat es erfolgreich geschafft Menschen zu verunsichern....
verwirrtam 10.08.2021 | 16:17
Sie bekommen noch eine Renteninformation? Beziehen Sie überhaupt bereits eine Erwerbsminderungsrente?
Siehe hieram 10.08.2021 | 16:06
Zitat von Schade anzeigen
Hallo Experten-Antwort, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Um mögliche spätere negative Auswirkungen/Rentenkürzungen zu vermeiden, fülle ich dann den Fragebogen der Pflegekasse besser nicht aus.
tun Sie was Sie nicht lassen können, damit verzichten Sie allerdings auch auf mögliche positive Auswirkungen des ganzen! Die Panikfraktion, die gerade wieder im Forum unterwegs ist, hat es erfolgreich geschafft Menschen zu verunsichern....
@Schade: Sie wollen aber nun nicht den Experten der Panikmache beschuldigen, der dieses Thema in dem Beitrag 'Leistungsfall' von 'Bernd' eingebracht hat? genau nachzulesen hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/leistung… Es scheint dabei allerdings nur das 'Problem' zu sein, wenn man von der neuen, verlängerten Zurechnungszeit, die seit 2019 gilt, dann doch vorzeitig in eine SB-Rente (oder langjährig Versicherte) wechselt und gleichzeitig während der Zurechnungszeit einen Minijob hatte (oder Pflegetätigkeit). Wer jetzt schon 62 ist und die EM-Rente vor 2018 bewilligt bekam, der hat gar keine Nachteile, da ist die Zurechnungszeit vorbei. Und die anderen lassen es einfach bei einer EM-Rente bis zur Altersrente, ohne vorzeitig umzuwandeln in SB oder langjährig. Dann passiert auch nix negatives, dann erhöhen die Beiträge der Pflegekasse tatsächlich noch die Altersrente. Aber grundsätzlich sollte man bei diesen Beiträgen der Pflegeversicherung auch nicht den Vorteil außer acht lassen, dass auch eine Unfallversicherung damit abgedeckt ist. Das geht bei dem Thema oft unter, kann aber schnell mal passieren, wenn z.B. dem Pfleger die Pflegebedürftige Person so ausrutscht, dass der Knöchel (des Pflegers) dabei lädiert wird. Also Fragebogen nicht ausfüllen ist nicht immer die beste Entscheidung :-)
Angst vor späterer Rentenkürzungam 10.08.2021 | 16:08
Zitat von Schade anzeigen
Hallo Experten-Antwort, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Um mögliche spätere negative Auswirkungen/Rentenkürzungen zu vermeiden, fülle ich dann den Fragebogen der Pflegekasse besser nicht aus.
tun Sie was Sie nicht lassen können, damit verzichten Sie allerdings auch auf mögliche positive Auswirkungen des ganzen! Die Panikfraktion, die gerade wieder im Forum unterwegs ist, hat es erfolgreich geschafft Menschen zu verunsichern....
Hallo Schade, ich habe das mit "neben einer Zurechnungszeit" nicht verstanden was es ist, aber verstanden, dass es möglicherweise schlecht ist. Ich kann es mir nicht leisten, wenn meine spätere Rente, niedriger ist als in der Renteninformation angegeben.
Angst vor späterer Rentenkürzungam 10.08.2021 | 16:43
Zitat von Siehe hier anzeigen
Hallo Schade, ich habe das mit "neben einer Zurechnungszeit" nicht verstanden was es ist, aber verstanden, dass es möglicherweise schlecht ist. Ich kann es mir nicht leisten, wenn meine spätere Rente, niedriger ist als in der Renteninformation angegeben.
Es betrifft nur die Personen, die jetzt bereits EM-Rente beziehen (in der eine Zurechnungszeit enthalten ist) und die dann einen Nebenjob haben oder eine Pflegestelle. Wenn Sie also ganz normal arbeiten (die notwendigen nicht mehr als 30h, um überhaupt Beiträge ab Pflegegrad 2 erhalten zu können), sollten Sie bitte auf jeden Fall den Fragebogen ausfüllen und von den Vorteilen profitieren (Unfallversicherung, höhere Altersrente).
Hallo siehe hier, sind Sie ganz sicher, dass ich später keine Rentennachteile, durch die Pflegetätigkeit haben werde? Auch ganz sicher keine Nachteile, falls ich später mal Erwerbminderungsrente beantragen muss?
senf-dazuam 10.08.2021 | 16:56
Zitat von Angst vor späterer Rentenkürzung anzeigen
Wenn Sie derzeit "normal" arbeiten und dafür Pflichtbeiträge zahlen und nebenher in geringem Umfang jemanden pflegen und dafür die Pflegekasse Beiträge für Sie zahlt, kommt das für die Rente oben drauf. Punkt. Das Thema Zurechnungszeit hat Sie vermutlich verwirrt, aber da Sie JETZT keine EM-Rente beziehen, muss es Sie nicht verunsichern. Sollte eine EM-Rente auf Sie zukommen, können Sie DANN (falls überhaupt noch physisch die Möglichkeit für die Pflegetätigkeit gegeben ist) in einem Beratungsgespräch klären, ob sich eine weitere Pflegetätigkeit negativ auf die Rente auswirkt. Dies ist nämlich von Fall zu Fall sehr verschieden. Bis dahin ruhig Blut und weitermachen.
Siehe hieram 10.08.2021 | 16:20
Zitat von Angst vor späterer Rentenkürzung anzeigen
Es betrifft nur die Personen, die jetzt bereits EM-Rente beziehen (in der eine Zurechnungszeit enthalten ist) und die dann einen Nebenjob haben oder eine Pflegestelle. Wenn Sie also ganz normal arbeiten (die notwendigen nicht mehr als 30h, um überhaupt Beiträge ab Pflegegrad 2 erhalten zu können), sollten Sie bitte auf jeden Fall den Fragebogen ausfüllen und von den Vorteilen profitieren (Unfallversicherung, höhere Altersrente).
Angst vor späterer Rentenkürzungam 10.08.2021 | 16:29
Hallo, nein, ich beziehe keine Erwerbsminderungsrente, auch keine Altersrente.
Angst vor späterer Rentenkürzungam 10.08.2021 | 17:25
Zitat von senf-dazu anzeigen
... sind Sie ganz sicher, dass ich später keine Rentennachteile, durch die Pflegetätigkeit haben werde? Auch ganz sicher keine Nachteile, falls ich später mal Erwerbminderungsrente beantragen muss?
Wenn Sie derzeit "normal" arbeiten und dafür Pflichtbeiträge zahlen und nebenher in geringem Umfang jemanden pflegen und dafür die Pflegekasse Beiträge für Sie zahlt, kommt das für die Rente oben drauf. Punkt. Das Thema Zurechnungszeit hat Sie vermutlich verwirrt, aber da Sie JETZT keine EM-Rente beziehen, muss es Sie nicht verunsichern. Sollte eine EM-Rente auf Sie zukommen, können Sie DANN (falls überhaupt noch physisch die Möglichkeit für die Pflegetätigkeit gegeben ist) in einem Beratungsgespräch klären, ob sich eine weitere Pflegetätigkeit negativ auf die Rente auswirkt. Dies ist nämlich von Fall zu Fall sehr verschieden. Bis dahin ruhig Blut und weitermachen.
Hallo senf-dazu, BESTEN DANK für Ihre Antwort. Ihre Antwort beruhigt mich sehr! Dann werde ich jetzt den Fragebogen der Pflegekasse ausfüllen und abschicken. BESTEN DANK auch an alle anderen User, die mir geholfen haben.
Schadeam 10.08.2021 | 17:44
....und letztlich müsste eine zukünftige EM Rente dann wieder wegfallen und später wieder aufleben.....wenn die EM Rente bis zum Alter durchläuft, sehe ich auch keine Gefahr. So gesehen wird gerade "reine Panik geschoben" und es werden Menschen betroffen die nach derzeitigem Stand nie in Gefahr sind. Und richtig: das Problem ist auch durch die Experten aufgebaut worden, weil wir alle (die wir vom Fach sind) jeden Eventualfall ansprechen auch wenn der nur in 1 von 100.000 Fällen vorkommt. Das ist eben auch die Kunst in der ganz normalen Rentenberatung nur das anzusprechen was für den Kunden vermeintlich wichtig ist....natürlich laufe ich dann Gefahr dass im Extremfall der Vorwurf kommt "diesen Ausnahmefall hat mir aber niemand erklärt". Ein alter Praktiker kann damit aber sehr gut leben.
W°lfgangam 10.08.2021 | 18:43
...mal ganz nebenbei: Wenn Sie im Rahmen einer gesetzlichen Pflegetätigkeit 'unwahre Angaben' machen/nicht mitwirken, gegenüber der Pflegekasse (= Behörde öffentlichen Rechts) und somit in Folge der DRV Beitragszahlungen der Pflegekasse für die Allgemeinheit der Rentenversicherten (Beitragszahler + Rentenempfänger) entziehen, machen Sie sich glatt strafbar - unabhängig von Best-Opt-Empfehlungen im Individualfall für laufende/künftige Rentenansprüche. Gruß w.
Bitte?am 10.08.2021 | 21:33
Zitat von W°lfgang anzeigen
Also, besser schadlos den Fragebogen nicht ausfüllen, um spätere Rentenkürzungen zu vermeiden?
...mal ganz nebenbei: Wenn Sie im Rahmen einer gesetzlichen Pflegetätigkeit 'unwahre Angaben' machen/nicht mitwirken, gegenüber der Pflegekasse (= Behörde öffentlichen Rechts) und somit in Folge der DRV Beitragszahlungen der Pflegekasse für die Allgemeinheit der Rentenversicherten (Beitragszahler + Rentenempfänger) entziehen, machen Sie sich glatt strafbar - unabhängig von Best-Opt-Empfehlungen im Individualfall für laufende/künftige Rentenansprüche. Gruß w.
ICH kann doch selber entscheiden, ob ich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit Beitragszahlungen für die Rentenversicherung beantrage. Dazu zwingt mich doch niemand. Ganz nebenbei ist es vielen Menschen, die Angehörige pflegen gar nicht bekannt, dass sie dafür Rentenleistungen in Anspruch nehmen können.
Siehe hieram 11.08.2021 | 00:41
Zitat von Bitte? anzeigen
Damit für die zu pflegende Person überhaupt ab Pflegegrad 2 Pflegeld bezahlt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Und daraus ergibt sich dann auch die VersicherugsPFLICHT zur Beitragszahlung für eine ehrenamtlich (nicht erwerbsmäßig) pflegende Person. Das bedeutet, Sie können nicht selbst entscheiden, ob für Sie Beiträge bezahlt werden, denn dafür bedarf es auch nicht Ihres Antrages. Allerdings wird, wenn eine Pflegeperson angegeben wurde, dann von der Pflegekasse ein Fragebogen zu dieser Person an den Pflegebedürftigen gesandt, um dessen Versicherungspflicht zu prüfen. Dieser Fragebogen muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Dass man also sagt 'ich wusste gar nichts davon' ist also ebenfalls nicht möglich. Mehr hierzu finden Sie z.B. hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… oder auch hier (hier wird auch erklärt, unter welchen Umständen eine Versicherungspflicht entfallen kann) https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versi… Wie dieser Fragebogen aussieht, bzw. welche Fragen dort konkret gestellt werden und dass man am Ende 'wahrheitsgemäß' unterschreibt. können Sie z.B. hier sich ansehen: https://www.ihre-vorsorge.de/fileadmin/mediathek/files/PDF/frage…
Wer?? ist der tatsächliche Betrüger?am 11.08.2021 | 14:19
Macht sich die Pflegekasse strafbar, wenn sie (zu Ihrem eigenen Vorteil = 12 mal pro Jahr viel Kohle gespart) keine weiteren Maßnahmen einleitet?
PM MKam 15.08.2021 | 22:59
Zitat von Siehe hier anzeigen
Siehe hier schrieb

Hallo Experten-Antwort,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Um mögliche spätere negative Auswirkungen/Rentenkürzungen zu vermeiden, fülle ich dann den Fragebogen der Pflegekasse besser nicht aus.

[/quote]

tun Sie was Sie nicht lassen können, damit verzichten Sie allerdings auch auf mögliche positive Auswirkungen des ganzen!

Die Panikfraktion, die gerade wieder im Forum unterwegs ist, hat es erfolgreich geschafft Menschen zu verunsichern....

[/quote]

@Schade: Sie wollen aber nun nicht den Experten der Panikmache beschuldigen, der dieses Thema in dem Beitrag 'Leistungsfall' von 'Bernd' eingebracht hat?

genau nachzulesen hier:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/leistungsfall-5.html

Es scheint dabei allerdings nur das 'Problem' zu sein, wenn man von der neuen, verlängerten Zurechnungszeit, die seit 2019 gilt, dann doch vorzeitig in eine SB-Rente (oder langjährig Versicherte) wechselt und gleichzeitig während der Zurechnungszeit einen Minijob hatte (oder Pflegetätigkeit).

Wer jetzt schon 62 ist und die EM-Rente vor 2018 bewilligt bekam, der hat gar keine Nachteile, da ist die Zurechnungszeit vorbei.

Und die anderen lassen es einfach bei einer EM-Rente bis zur Altersrente, ohne vorzeitig umzuwandeln in SB oder langjährig. Dann passiert auch nix negatives, dann erhöhen die Beiträge der Pflegekasse tatsächlich noch die Altersrente.

Aber grundsätzlich sollte man bei diesen Beiträgen der Pflegeversicherung auch nicht den Vorteil außer acht lassen, dass auch eine Unfallversicherung damit abgedeckt ist. Das geht bei dem Thema oft unter, kann aber schnell mal passieren, wenn z.B. dem Pfleger die Pflegebedürftige Person so ausrutscht, dass der Knöchel (des Pflegers) dabei lädiert wird.

Also Fragebogen nicht ausfüllen ist nicht immer die beste Entscheidung :-)

Hallo, die Unfallversicherung tritt kraft Gesetzes ein, unabhängig vom Ausfüllen des Fragebogens für die Rentenversicherungspflicht und auch völlig unabhängig davon, ob die Pflegeperson nach den Vorschriften des SGB VI versicherungspflichtig ist.
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