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Experten-Antwort

Sind die Leistungen bei der KVdR mindestens genau so gut wie bei der KKH?

von Kummer06.11.2023 | 12:10
316 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, zur Zeit bin ich noch keine Rentnerin und sehr zufrieden bei der KKH krankenversichert. Die haben vor Ort nettes Personal und bezahlen auch fast Alles. Ich habe gehört, wenn ich dann Rentnerin bin, werde ich zwangsweise bei der KVdR krankenversichert. Sind die Leistungen bei der KVdR genau so gut wie bei der KKH? Wichtig ist mir, dass die Leistungen bei der KVdR mindestens genau so gut sind wie bei der KKH und ohne Theater zu machen, alle Leistungen auch (wie bei der KKH) bezahlen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.11.2023 | 13:03

Hallo Kummer,

die KVdR bezeichnet lediglich das Krankenversicherungsverhältnis. Nicht mehr Arbeitnehmer sondern Renter. Sie können selbstverständlich bei der KKH bleiben. Ob Ihre Krankenkasse für RentnerInnen Leistungseinschränkungen haben, erfragen Sie bitte dort.

3 Antworten

Ultraam 06.11.2023 | 12:15
Die KVdR ist keine Krankenkasse, sondern die Bezeichnung für die Art der Versicherung. In der KVdR ist man als Rentner, wenn man in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist. Sie bleiben in der Krankenkasse Ihrer Wahl
Abschlägeam 06.11.2023 | 12:56
ergänzend zum Vorredner hier noch ein Merkblatt, zum Status 'KVdR' https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Kummeram 06.11.2023 | 14:45
Experte/in schrieb

Hallo Kummer,

die KVdR bezeichnet lediglich das Krankenversicherungsverhältnis. Nicht mehr Arbeitnehmer sondern Renter. Sie können selbstverständlich bei der KKH bleiben. Ob Ihre Krankenkasse für RentnerInnen Leistungseinschränkungen haben, erfragen Sie bitte dort.

Hallo Experten-Antwort, Ultra und Abschläge. Vielen Dank für Ihre Antworten. "Ob Ihre Krankenkasse für RentnerInnen Leistungseinschränkungen haben, erfragen Sie bitte dort." Auf Seite 2 des von Abschläge verlinkten Merkblatt R0815 steht: "Im Rahmen des Versicherungsschutzes in der KVdR erhält der Rentner von der Krankenkasse grundsätzlich die Leistungen, die diese auch den übrigen Mitgliedern, wie zum Beispiel den pflichtversicherten Arbeitnehmern, gewährt" Ist dieses Merkblatt nicht mehr gültig und daher Ihr obiger Hinweis in Ihrer Antwort?
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