Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Golfmaus,
Eigenbeteiligungen und im Voraus gezahlte Beitragsentlastungen werden beim Zuschuss zur privaten Krankenversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung wird auf Basis der tatsächlichen Versicherungsprämie berechnet, jedoch ohne Berücksichtigung von Selbstbehalten oder Beitragsentlastungstarifen. Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte der Versicherungsprämie, wobei der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung als Grundlage dient. Eigenbeteiligungen und Beitragsentlastungen beeinflußen diese Berechnung nicht direkt.
Es ist aber möglich, dass Sie diese Eigenbeteiligungen und Beitragsentlastungen eventuell steuerlich im Rahmen von Sonderausgaben
oder außergewöhnlichen Belastungen geltend machen können. Hierzu waere es ratsam, einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt zu kontaktieren um diese Situation zu klären. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie sicherstellen, dass Sie alle
Belege und Nachweise für Ihre gezahlten Eigenbeteiligungen und Beitragsentlastungen aufbewahren. Diese werden benötigt, um Ihre
Ausgaben in Ihrer Steuererklärung nachweisen zu können.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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