Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Sind Erklärungen der DRV für die Zukunft verbindlich?

von Nerys17.05.2012 | 22:28
2456 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wenn mir die DRV schriftlich mitgeteilt hat, daß es bei meiner Beschäftigung nicht um eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, ist die DRV dann an diese schriftliche Auskunft für die Zukunft gebunden (falls man später irgendwann bei der Rechtsauslegung zu einer anderen Ansicht kommt)? Gelten für die Rentner dann wie im Geschäftsleben auch Gutglaubensvorschriften oder Vertrauensschutz oder ständiger Übung

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bevor ich Ihre Frage beantworten kann, benötige ich noch Angaben über den genauen Sachverhalt. Welche Beschäftigung üben Sie aus und mit welcher Begründung hat die DRV geschrieben, dass Ihre Beschäftigung nicht versicherungspflichtig ist?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ihre allgemeine Frage kann leider nicht konkret beantwortet werden, weil es bei geänderten Rechtsauffassungen immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Insbesondere wenn sich die Rechtsauffassung geändert hat, gibt es stets unterschiedliche Verfahrensweisen, ob für bestehende Feststellungen Vertrauensschutz besteht oder nicht.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Tut mir leid, aber allgemeine Aussagen zum Vertrauensschutz usw. würden den Rahmen dieses Forums sprengen und helfen Ihnen wahrscheinlich auch nicht weiter, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Problem an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, bei einem persönlichen Gespräch kann man am besten auftretende Fragen klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nerysam 18.05.2012 | 12:19
Genauer will ich nicht werden, da ich nicht erwarten kann, daß sie gegen Ihre Kollegen argumentieren. Aber vielleicht können sie mir ein paar allgemeine Anhaltspunkte für die Anwendung von Vertrauensschutz, Gutglaubenschutz oder langjährige Übung geben.
Nerysam 20.05.2012 | 11:29
Nee, nee mein lieber Experte, da widerspreche ich. Ein bischen habe ich jetzt auch nachgeforscht. Es handelt sich hier um einen Verwaltungsakt, für den unter Umständen § 45 gilt. So ein bischen mehr hätte man durchaus von sich geben können, vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung natürlich. So wären sie auf jedenfalls auf der sicheren Seite gewesen. Vielleicht ist es auch von mir nicht sonderlich klug, einen solchen konkreten Fall zu bringen. Sie hätten u.U. ihre Kollegen eines besseren belehren müssen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026