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Experten-Antwort

Sind Privatgutachten d i e Lösung ?

von Machts Sinn01.04.2011 | 15:11
3241 Ansichten
9 Antworten
Die Honorardiskussion unter https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… führt zwangsläufig zu der Frage: Wären Privatgutachten d i e Lösung ? Es ist unbestritten: Anträge auf Erwerbsminderungsrente kosten Kraft und Gesundheit, nicht nur wegen der langen Verfahrensdauer, sondern noch mehr wegen der oft vielfachen ärztlichen Begutachtungen mit ihren nicht selten „ruppigen Methoden“ und den unmöglichen Entscheidungen der DRV. Nach einem Antrag auf eine Teilerwerbsminderungsrente ist die volle Erwerbsminderung wahrscheinlicher und schneller als der Bescheid über die Teil-Rente! Also geht der Kampf weiter. Wer die Ablehnungspraxis der DRV kennt und weiß, dass im Jahr 2008 insgesamt 256 Widerspruchsausschüsse zu 4.244 Sitzungen zusammen kamen und bei 94.238 entschiedenen Fällen nur 368 Widersprüchen zum teilweisen oder ganzen Erfolg verhalfen, kann errechnen: Pro Sitzung wurden durchschnittlich rund 22 Fälle entschieden, eine Abhilfe gab es nur in jeder zwölften Sitzung bzw. in jedem 256. Fall. Und wer dann noch weiß, wie lange Sozialgerichtsverfahren üblicherweise über zwei Instanzen dauern, kann erahnen, dass eine „biologische Lösung“ wahrscheinlicher ist als eine "rechtliche Klärung". Dieser unerträgliche Zustand liegt auch am Begutachtungswesen und ist dort hauptsächlich durch die Honorierung begünstigt. Denn wenn Formulargutachten mit 40 bis 75 € und formfreie ärztliche Gutachten - Aktenstudium, Erhebung der Anamnese und des Untersuchungsbefundes, Epikrise, sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und Gutachtenerstellung – je nach Facharztgebieten und Schwierigkeitsgraden mit einem Grundhonorar von 58 bis 168 € vergütet werden, sind (Brutto-) Stundenbeträge ab 30 € wohl keine Seltenheit – auch wenn radiologische Leistungen, Laborleistungen … , Portokosten und Schreibgebühren extra vergütet werden. Fachärzte die damit so richtig Geld verdienen wollen, sind folglich gezwungen Gutachten quasi wie am Fließband zu produzieren. Kein Wunder also, wenn der unmittelbare Arzt-Patientenkontakt selbst bei psychiatrischen Gutachten auf wenige Minuten begrenzt ist und die Begutachtungsmethoden „mehr als ruppig“ sind. Klar ist auch, dass nach dem Grundsatz „Masse statt Klasse“ die Gutachten darunter qualitativ leiden und dies natürlich regelmäßig zu Lasten der Antragsteller geht. Bevor die DRV auf der Basis eines solchen Gutachtens eine Rente bewilligt, veranlasst sie lieber erst mal das nächste und übernächste … Gutachten. Die kosten ja nicht viel, aber für sie gilt das gleiche … So rücken berechtigte Ansprüche eher in die Ferne, denn mehrere schlampige Gutachten widersprechen sich zwangsläufig und das führt dazu, dass es für die Antragsteller zunehmend eher schwieriger wird, ihre Ansprüche zu beweisen. Dieses System funktioniert tadellos – im Interesse der Rentenversicherung, denn sie zahlt zwar etwas mehr für – unnötige – Gutachten, dafür aber viel weniger für Erwerbsminderungsrenten. [quote="..."]Lassen Sie sich doch ruhig für 500 € begutachten und zahlen Sie das ganze selbst.
Da hat … wohl gar nicht so unrecht, könnte d i e entscheidende Idee sein! Was sind schon 500 € für einen gesundheitlich bereits wesentlich beeinträchtigten Antragsteller im Vergleich zu den zusätzlichen gesundheitlichen Strapazen eines EM-Renten-Verfahrens mit dem Stress durch regelmäßig mehrere derartige Begutachtungen und dem Ärger durch die somit – fast zwangsläufig – unrichtigen Entscheidungen. Schaun wir mal, was der Experte dazu meint!? Gruß! Machts Sinn

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.04.2011 | 09:57

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Privatgutachten d i e Lösung sind. Allerdings ist dies meine persönliche Meinung.

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass wir hier im Forum d i e Lösung zu diesem, doch immer wiederkehrenden Problem finden werden.

8 Antworten

KSCam 01.04.2011 | 17:17
Mein Vorschlag an alle: Ignorieren! Was soll ein Mitarbeiter der DRV zu solchen Thesen schon sagen? Sprechen Sie bitte Ihren Wahlkreisabgeordneten und den Direktor Ihres RV Trägers darauf an - vielleicht können Sie diese Damen und Herren ja überzeugen, dass "alles im beschi.....en läuft". Im Forum hat das alles keinen Sinn.
Machts Sinnam 01.04.2011 | 20:34
Elisabetham 01.04.2011 | 21:46
Die Entscheidung musst du selbst abwägen. Man kann doch von außen gar nichts dazu sagen, weil man nichts weiß. Nur du weißt wirklich, was mit dir los ist und ob die aussagen deiner Gutachter stimmen oder nicht.
fritziam 02.04.2011 | 13:39
Hallo Ich möchte hier noch mal was zu den Widerspruchsausschüssen sagen, wer sitzt den da drin a, ja genau ein Arbeitnehmervertreter meistens ein Funktionär der Gewerkschaft und die Entscheidungen sind meist einstimmig. Und das Honorar ist Üppig!!!! Sehr üppig!!!! Und zu KSC wir wissen das Sie bei der DRV Arbeiten darum Ignorieren wir ihre Kommentare. Mit freundlichen Grüßen Fritzi
Elisabetham 02.04.2011 | 16:08
Auch Privatgutachter können sich irren.
Sozialrechtleram 03.04.2011 | 22:30
Machts Sinn schrieb

Elisabeth,

es geht hier gar nicht um mich, sondern allgemein darum, ob "..." mit seiner wohl gar nicht so gemeinten Idee der DRV einen "Bärendienst" erwiesen, den Antragstellern auf Erwerbsminderungsrente aber einen womöglich sehr hilfreichen Weg aufgezeigt hat.

Es sieht ganz danach aus - schau mal hier:

http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/71494-privatgutachten-loesung.html

und hier

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=20644

Gruß!

Machts Sinn

Das Gutachterproblem ist grundsätzlich nicht lösbar. Allerdings kann man sich gegen fachlich inkompetente und/oder befangene Gutachter erfolgreich zur Wehr setzen, wenn man sachverständige Zeugen zur Begutachtung beizieht und die Begutachtung vollständig dokumentiert. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass den Gutachtern nur objektivierte und geprüfte Befunde zur Verfügung stehen und nicht etwa Reha-Entlaßberichte oder Krankenhausentlassungsberichte. Dann und nur dann sind die Gutachter gehalten ordentlich zu arbeiten und ihre Schlußfolgerungen sorgfältig zu begründen, denn anhand der feststehenden Tatsachen ist das Gutachten nachträglich überprüfbar. Man beachte hier ganz besonders, dass Diagnosen keine Tatsachen und Befunde sind, sondern eine Meinung. Bereits hier bietet sich die Möglichkeit einen inkompetenten Gutachter der Inkompetenz zu überführen. Ergibt sich aus den Tatsachen eine bestimmte Diagnose entsprechend dem anzuwendenden ICD, und weicht der Gutachter davon ab, ist er überführt. Deshalb gilt: Hüte deine Daten wie deine Augäpfel.
Elisabetham 04.04.2011 | 22:12
Ich möchte mich der Expertin anschließen. Du brauchst einfach ein Gutachten, dass das Gericht anerkennt. Und du weißt doch, dass man vor Gericht ist in Gottes Hand ist. Wenn du also ein privates Gutachten erstellen lässt, musst du gucken, ob dass der Rechtsprechung entspricht. Die Rechtsprechung ist auch äußerst wechselhaft. Als Betroffener kann man nur gucken, ob man selbst überzeugt ist. Im Ergebnis sind doch die Richter auch keine Mediziner. Also, wenn du ein Gutachten erhältst ,musst du schauen, was du davon hältst und da das für einen Betroffenen unmöglich ist, solltest eine nahestehende Person fragen.
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