1. Ein bereits erworbener Rentenanspruch aufgrund von Beitragszeiten sinkt nicht.
2. Durch die Arbeitszeitreduzierung, verbunden mit einem geringeren Arbeitsverdienst, werden jedoch zukünftig geringere Rentenansprüche erworben.
3. Durch die nunmehr erworbenen zukünftigen Rentenansprüche reduziert sich jedoch der Durchschnittswert, so dass beitragsfreie Zeiten (z. B. Fachschulausbildungen), soweit vorhanden, schlechter bewertet werden.