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Experten-Antwort

Sinkt die bereits erarbeitette Rente durch ein paar Jahre Teilzeitarbeit?

von Klara Wilter10.01.2012 | 16:20
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7 Antworten

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Hallo, meine Mutter ( fast 60 Jahre alt ) hat bis vor drei Jahren immer Vollzeit gearbeitet, und ist seit dem vom Betrieb leider auf 20 Stunden gesetzt worden. Sinkt dadurch ihre bis dahin erarbeitete Rente? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Ein bereits erworbener Rentenanspruch aufgrund von Beitragszeiten sinkt nicht.

2. Durch die Arbeitszeitreduzierung, verbunden mit einem geringeren Arbeitsverdienst, werden jedoch zukünftig geringere Rentenansprüche erworben.

3. Durch die nunmehr erworbenen zukünftigen Rentenansprüche reduziert sich jedoch der Durchschnittswert, so dass beitragsfreie Zeiten (z. B. Fachschulausbildungen), soweit vorhanden, schlechter bewertet werden.

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6 Antworten

Minnaam 10.01.2012 | 16:56
Ihre Rente sinkt nicht, der Bruttolohn ihrer arbeitsjahre diese EGP ergeben ihre Rente. Bei 20 Std wird ihr Anspruch weniger wachsen. Gruß
Klara Wilteram 10.01.2012 | 17:23
danke, das beruhigt ja doch sehr!
EM-Rentneram 10.01.2012 | 18:58
Herr Krämers hat wie meistens Recht! Erstaunlich, woher er sein umfangreiches Fachwissen hat!
Krämersam 10.01.2012 | 18:35
Indirekt sinkt die Rente natürlich schon, da ihre Mutter für die 20 Stunden natürlich erheblich weniger Rentenpunkte bekommt als für die - frühere - Vollzeittätigkeit. Die Rentenpunkte die Sie sich in der Vollzeit erarbeitet hat bleiben natürlich, aber es kamen und kommen eben schon seit 3 Jahren und bis zum Eintritt in die Altersrente statt wie sonst 100% ( bei Vollzeit = 40 Stunden ) nur noch ca. 50% ( 20 Stunden ) an Rentenpunkten dazu. Die Altersrente würde also schon höher ausfallen wenn ihre Mutter weiterhin bis zur Rente in Vollzeit gearbeitet hätte.
W*lfgangam 10.01.2012 | 22:38
Einspruch! ...eine bestehender Rentenanspruch sinkt grundsätzlich nicht, wenn die Beschäftigung/das Einkommen gesenkt wird. Insofern war Herrn Krämers Eingangsaussage etwas 'gewagt' und fällt in den Bereich "Rentengerüchte die sich seit Kaisers Zeiten halten ;-)". Immerhin hat er ja noch die Kurve gekriegt, dass sich der künftige Rentenzuwachs entsprechend dem Einkommen entwickelt, nur noch halb so hoch ausfällt. (Auf spezielle Fälle, wo sich ein geringerer Durchschnittswert aus allen Zeit auf massiv vorhandenen damit zu bewertende Zeiten auswirken KANN, ggf. auch auf die Bewertung der Arbeitsentgelte nach Mindesteinkommen vor 1992 ...nun, das wäre ein sehr tiefer Blick ins Rentenkonto und sollte besser bei speziell dafür erfahrenen Personen hinterfragt werden!). Gruß w.
DarkKnight RVam 12.01.2012 | 07:34
Hallo Klara, nach derzeitiger Rechtslage hat die Reduzierung des Arbeitsentegelt auch Auswirkungen auf die Hinzuverdienstgrenzen. Diese ermitteln sich ausgehend von dem erzielten Entgelt in den letzten 3 Jahren vor dem Rentenbeginn. Geringes Entgelt = Niedrige Hinzuverdienstgrenzen! Den Rest hat der Experte ja schon beantwortet.
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