Grundsätzlich können Sie einen Widerspruch gegen Ihren Bescheid einlegen. Die Maßnahme muss hierzu nicht angetreten sein.
Sollten Sie derzeit nicht an einer Maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung interessiert sein, steht es Ihnen selbstverständlich frei diese nicht in Anspruch zu nehmen. Bitte teilen Sie dies Ihre zuständigen Rentenversicherung (Rehafachberater) schriftlich mit.