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Experten-Antwort

Sinnlose Maßnahme der RV (LTA)

von gyros03.07.2016 | 20:45
2876 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, im Zuge meines LTA-Antrages soll ich nun eine Maßnahme antreten (gemeinsame Stellensuche etc.); abgesehen davon dass ich das Ganze als ziemlich sinnlos empfinde, habe ich zu diesen Zeiten keine Kinderbetreuung. Wie komme ich da am Besten raus? (mein Rehafachberater ist kaum erreichbar) Wenn ich einen Widerspruch gegen diesen Maßnahme-Bescheid schreibe, muss ich dann erstmal doch hin oder kann ich die folgenden Termine direkt absagen? Muss dazu sagen, ich selbst will keine "komplette Umschulung", würde Kinderbetreuungsmäßig derzeit gar nicht klappen und ich wüsste auch nicht was. Ich habe eine neue Stelle in Aussicht-sollte dies Wider Erwarten doch nicht klappen, könnte ich zum alten ArG zurück (müsste aber vorher eine kurze Schulung (evtl. über LTA) erhalten. Kurzum: Wie komme ich aus dieser "Sinnlos-Maßnahme"? Danke schon jetzt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Sie einen Widerspruch gegen Ihren Bescheid einlegen. Die Maßnahme muss hierzu nicht angetreten sein.

Sollten Sie derzeit nicht an einer Maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung interessiert sein, steht es Ihnen selbstverständlich frei diese nicht in Anspruch zu nehmen. Bitte teilen Sie dies Ihre zuständigen Rentenversicherung (Rehafachberater) schriftlich mit.

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21 Antworten

Herz1952am 04.07.2016 | 07:47
Ausnahmsweise muss ich mich diesmal GroKo anschließen (smile)
Kindergartenam 04.07.2016 | 08:29
Für Kinderbetreuung zu sorgen ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung.
Kindergartenam 04.07.2016 | 08:45
Der Rat "sie dürfen selbst nichts unternehmen" ist schlecht und dazu noch falsch. Sie dürfen ALLES selbst unternehmen um in Lohn und Brot zu kommen.
Schadeam 04.07.2016 | 08:48
Ihre Informationen sind etwas "dünn" für eine qualifizierte Antwort. Warum haben Sie denn LTA beantragt, wenn Sie das gar nicht wollen, wenn Sie sich selbst was suchen, bzw. zum alten AG gehen könnten? Was genau wollten Sie mit dem Antrag erreichen? Weiß das die DRV? Haben Sie Ihre "Ziele" auch im Antrag formuliert? Oder mussten Sie wg. Jobcenter oder Krankenkasse einen Antrag stellen? Wenn man die Hintergründe wüsste, könnte man gezielter antworten, so stellt sich die Frage: "warum hat gyros denn einen Antrag gestellt, wenn er/sie das gar nicht will, bzw. eine LTA für sinnlos erachtet"
gyrosam 04.07.2016 | 09:10
Richtig, ich musste wegen der AfA einen Antrag stellen. (Mir war vorher schon klar, dass es keine Umschulung geben wird.) Und dass der Rat "Ich dürfe nichts machen" falsch war, weiß ich jetzt auch. Es hieß eben, ich dürfte nichts ich muss erst dieses ganze LTA Verfahren abwarten.
???am 04.07.2016 | 09:37
Teilen Sie Ihrer DRV doch einfach schriftlich mit, dass Sie nicht an dieser Maßnahme teilnehmen wollen und erklären Sie Ihre Pläne. Die DRV zwingt niemanden in eine Maßnahme, das kostet nämlich Geld. Ob die DRV Ihre Vorstellungen unterstützt, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Paulaam 04.07.2016 | 09:36
Es ist schwierig, wenn man Hilfe braucht, diese Hilfe aber anderes aussieht, als die, die man braucht. Deshalb - be your own chairman! Ämter - Helfer wollen, dass man es so macht, wie gesagt wird, dann ist man ein guter Mitbürger. Man wird aber nur verwaltet. Mach dein eigenes Ding und suche dir die Hilfe, die du brauchst. (...und manchmal ist es auch sinnvoll etwas scheinbar Sinnloses mitzumachen, damit man sein Ziel über diesen Umweg doch noch erreicht...);-)
Herz1952am 04.07.2016 | 10:43
Hallo gyros, die DRV ist nicht berechtigt, Sie zu einer LTA-Maßnahme zu zwingen. Drohen Sie dem zustänidgen Mitarbeiter ggf. mit einer Klage wegen Nötigung, falls dieser weiterhin auf die Teilnahme besteht. Hilfreich ist ein rechtlicher Beistand, wie z.B ein Rentenberater oder Rechtsanwalt. Viel Glück!
§§-Reiteram 04.07.2016 | 11:24
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Das tut die DRV auch nicht. Sie würde höchstens auf die Mitwirkungspflichten im Verfahren hinweisen und den Bescheid bei wiederholt ausbleibender Mitwirkung einfach zurücknehmen. Falls das Verhalten weitere Konsequenzen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern hätte, würden diese genauso verfahren. Mit Verlaub, Ihr „Rat“ oder Ihre Auffassung einer „Nötigung“ ist doch sehr realitätsfremd, unverhältnismäßig und geht weit an der Realität vorbei – wie etwa Schweini´s Elfmeter am italienischen Tor (smile). Mit Ihrer „Logik“ könnte man auch das Fahrzeug eines Falschparkers zur Strafe gleich in die Schrottpresse stecken.
gyrosam 04.07.2016 | 13:13
Heißt es, wenn ich den Widerspruch schreibe, dass ich dort ab sofort nicht hin muss oder muss ich wiederum die "Antwort" der RV abwarten? Oder kann ich grundsätzlich sagen ich will "derzeit" keine Maßnahme? (So lange das mit der evtl. neuen Stelle etc. nicht geklärt ist z.b.)
???am 04.07.2016 | 13:33
Teilen Sie einfach der DRV schriftlich mit, wie Ihre Pläne sind und wie Sie vorgehen wollen. Wenn Sie nicht in die Maßnahme wollen, dass schreiben Sie das und gehen nicht hin. Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist übrigens nicht zulässig. Das geht nur bei belastenden Bescheiden. Und mit der Bewilligung wird Ihnen ja ein Recht eingeräumt, auch wenn Sie es subjektiv als Belastung empfinden. Warum sollte die DRV Sie in eine Maßnahme zwingen? Außer Kosten (DRV) und Arbeit (Sachbearbeiter) hat dort niemand was davon! Und es gibt keine Statistik, die durch Ihre Teilnahme besser wird.
GroKoam 04.07.2016 | 16:58
Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist übrigens nicht zulässig. Das geht nur bei belastenden Bescheiden. Und mit der Bewilligung wird Ihnen ja ein Recht eingeräumt, auch wenn Sie es subjektiv als Belastung empfinden.
Sehe ich anders. Eine subjektive Belastung durch einen Bescheid macht einen Widerspruch gegen diesen immer statthaft.
Das kannst Du sehen wie Du willst, das wird niemand bei der DRVB beeindrucken.
der anderenam 04.07.2016 | 17:24
Hallo Gyros, ich würde ja ganz am Anfang beginnen: Wie sieht denn die Aufforderung der Agentur aus? Wurden Sie ausdrücklich zur Beantragung von LTA aufgefordert? Welche Rechtsgrundlage wurde angegeben? Evtl. war das nicht rechtens und Sie können ihren Antrag einfach zurücknehmen. Und: Sie können natürlich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, wenn aber genau das bewilligt wurde, was Sie beantragt haben, wird man diesen unzulässig zurückweisen.
gyrosam 04.07.2016 | 17:41
Zitat von der anderen anzeigenausblenden
Die Aufforderung von der AfA war auch nur mündlich. Ich würde ihn ungern komplett zurück nehmen, da ich wie gesagt, evtl bei meinem alten AG wieder anfangen kann, dann allerdings eine Schulung bräuchte (die mir ebenfalls mündlich von der RV schon zugesichert wurde) Den Bescheid zur jetzigen Maßnahme bekam ich auf meinen Antrag vom...xy...Ich habe allerdings keinen weiteren Antrag gestellt-und schon gar nicht für diese Maßnahme. Mir wurde gesagt, das dies über den Maßnahmeträger selbst ging. Wurde wohl nach meinem Erstgespräch dort beantragt.
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