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Experten-Antwort

Situation nach der Reha

von Michael15.10.2025 | 15:07
241 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur Zeit nach der Reha (zuerst Krankengeld, dann auf Aufforderung der Krankenkasse, Antrag, und dann eine genehmigte Reha) Im Entlassbericht wird die Reha-Einrichtung Angaben machen a) zur Entlassungsform: arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig b) Beurteilung des zeitlichen Umfangs, in dem eine Tätigkeit...ausgeübt werden kann: mehr als 6h, 3-6h oder unter 3h Meine Frage bezieht sich auf den Fall, dass die Klinik 3-6 Stunden attestiert und dann die zwei Möglichkeiten arbeitsfähig und nicht arbeitsfähig bestehen. Wenn die Kombination "3-6h" und "arbeitsfähig" ist, kann dann der Reha-Antrag in einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden? Automatisch oder auf Antrag? Welches sind die Voraussetzungen? Wenn die Kombination "3-6h" und "nicht arbeitsfähig" ist, wird dann nach der Reha weiter Krankengeld bezahlt (eventuell reduziert) ? Und ist auch in diesem Fall eine Umwandlung des Reha-Antrags in eine Teilerwerbsminderungsrente möglich? Für Informationen zu den beiden Fällen wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

„KSC“ und „Folgendes“ beleuchten die geschilderte Situation soweit zutreffend. Allerdings scheint eine individuelle Beratung in solchen Fällen angeraten.

 

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Folgendesam 15.10.2025 | 15:34
Nach der Reha wird grundsätzlich bei fortlaufender AU noch Krankengeld gezahlt, wenn der Anspruch noch nicht erschöpft ist. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit gibt es zwei Beurteilungen: - im erlernten Beruf (Bezugsberuf) bzw. im zuletzt ausgeübten Beruf - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Es kommt nicht seten vor, dass der Rehabilitand für den erlernten Beruf nur noch unter 3h einsatzfähig ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt jedoch 6h+. Dann gibt es noch das positive und das negative Leistungsbild, also was noch zumutbar ist ( z.B. überwiegend Stehend, Gehend, Sitzend ) oder eben nicht mehr zumutbar ist ( Zwangshaltung, Gase, Dämpfe, Streß, Zeitdruck, Schichtwechsel) Und auch hier mochmal: aus Sicht der DRV ist alles möglich. So kann es z.B. seitens der Klinik die Empfehlung einer vollen EMR geben (also nur noch unter 3h, egal welche Arbeit) und die DRV sagt, es ist ein vollschichtiges Leistungsvermögen vorhanden. Umgekehrt geht auch, dass die Klinik ein vollschichtiges Leistungsvermögen sieht, die DRV aber auf Antrag eine volle EMR gewährt. Sie wollen auf die Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag hinaus, weil vermutlich Ihre KK das so erwähnt hat: Auch hier trifft die DRV die endgültige Entscheidung, nicht der MD für die KK und auch nicht die Rehaeinrichtung. Sie werden es abwarten müssen, wie alle anderen auch. Sofern Sie sich als (Teil)Erwerbsgemindert sehen, können Sie jederzeit einen entsprechenden Antrag bei der DRV stellen
KSCam 15.10.2025 | 15:52
Der Praktiker wird Ihnen raten zuerst mal die Reha absolvieren und nicht bereis vorher was wäre wenn zu spekulieren. Wenn Sie nach der Reha die Rente anstreben, können Sie die jederzeit beantragen. Wenn nicht, warten Sie ab was vielleicht anschließend passiert oder auch nicht passiert. Aber ich weiß ja auch, dazu braucht es etwas Geduld…..
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