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Experten-Antwort

So viel?

von Lucy09.02.2017 | 09:47
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich wollte nur mal wissen wie eine solch hohe Rente zustande kommt. Zu Person: 32 Jahre, weiblich, ein Kind 13 Jahre. Nie gearbeitet, bzw nur mal kurz geringfügig. Viele Jahre schon psychisch krank......920 Euro Netto Rente. Ich finde es durchaus viel. Wenn man so hört, dass viele unter der Grusi liegen nach langer Arbeit.....verwundert mich bisschen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch wird grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren an Beitragszeiten gefordert. Allein aus den von Ihnen genannten Versicherungszeiten lässt sich kein Rentenanspruch ableiten. In besonderen Fällen kann die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) auch vorzeitig erfüllt sein, wenn die Erwerbsminderung durch zum Beispiel einen Arbeitsunfall oder kurz nach einer Ausbildung eingetreten ist.

Bei der Rentenberechnung werden alle Versicherungszeiten bis zum Ende des Monats des Eintritts der Erwerbsminderung bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Versicherte hätten aus den tatsächlich eingezahlten Beiträgen einen sehr niedrigen Rentenanspruch, wenn die Erwerbsminderung in jungen Jahren eintritt.

Zusätzlich wird jedoch bei jedem Erwerbsminderungsrentner durch eine Zurechnungszeit aktuell bis zum 62. Lebensjahr das Erwerbsleben hochgerechnet. Diese Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnittswert aus den der Rentenberechnung zugrunde liegenden Versicherungszeiten berechnet. Im Einzelfall kann also durch wenige Jahre mit hohen Verdiensten oder gut bewerteten Kindererziehungszeiten ein hoher Durchschnittswert entstehen und bei Hochrechnung bis zum 62. Lebensjahr auch eine Rente in der von Ihnen genannter Höhe oder auch mehr entstehen.

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17 Antworten

nur kein Neidam 09.02.2017 | 10:19
Vielleicht "reich" geschieden ?
Klugpuperam 09.02.2017 | 10:34
Klingt nach Wartezeitfiktion, ohne Rentenbescheid schwer zu sagen.
Helgeam 09.02.2017 | 10:44
Das ist so in diesem System, Leute die nie richtig arbeiten werden mit durchgezogen. Andere bekommen mit 45 J. harter Arbeit auch nur 1000 Euro.
senf-dazuam 09.02.2017 | 10:48
Ist doch schön, dass der Sozialstaat (also wir alle) sich um die kümmert, die ganz früh gesundheitlich so aus der Bahn geworfen werden, dass sie nicht mehr arbeiten und sich selbst um eine gute Rente kümmern können. Außerdem: mit fast 1000 Euro und einem Kind auskommen ist auch nicht so einfach. Fazit: ist plausibel, aber kein Grund, neidisch zu werden ;)
Hans Riesam 09.02.2017 | 11:04
Von nichts kommt nichts oder doch? Oder nur bei der DRV?
Lucyam 09.02.2017 | 12:30
Neidisch? Nein!!!! Nur konnte ich Ihr nicht glauben. Aber Sie hat mir Ihren Bescheid gezeigt.....dann dachte ich bis jetzt immer falsch. Bin davon ausgegangen, dass wenn man nicht gearbeitet hat,nicht mehr wie 500,00 Euro Rente bekommt. Aber 920,00 finde ich viel.
zweifelam 09.02.2017 | 12:41
So wie sie die Situation der Dame anfangs schilderten, klingt das für mich sehr seltsam, wenn das eine EM-Rente sein sollte. Handelt es sich vielleicht um eine Witwenrente?
Herz1952am 09.02.2017 | 13:11
Tja Lucy, wenn du neidisch bist, geh einbisschen mehr arbeiten und du hast auch genug Kohle für deine Zigaretten
zweifellam 09.02.2017 | 13:20
Tja, Herzchen, würde sagen, Thema verfehlt. Die Frage war ja gerade, wie die fragliche Dame OHNE viel gearbeitet zu haben mit Anfang 30 zu der Rente kommt. Dass das mit viel arbeiten klappt, war ja nicht die Frage....
Niinaam 09.02.2017 | 14:00
Hallo Lucy, mal abgesehen davon, dass Ihre Freundin allein für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in den letzten Jahren ein paar Pflichtbeiträge eingezahlt haben muss (auch bei vorzeitiger WZ-Erfüllung) - die Rentenhöhe kann man recht einfach mit der Zurechnungszeit erklären: Für diese Jahre vom Eintritt der Erwerbsminderung (mit 32) bis zum 62. Lebensjahr (also ca. 30 Jahre) bekommt sie den Durchschnitt der Entgeltpunkte (EP) aus der Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Eintritt der EM. Bei einer dreizehnjährigen Tochter sind das schon mal drei Jahre mit jeweils einem EP für die Kindererziehungszeit und dann nochmal 7 Jahre Berücksichtigungszeiten (die für die Gesamtleistungsbewertung auch mit 1 EP) gewertet werden. Dann vielleicht am Anfang noch eine Berufsausbildung? Die würde auch mit 1 EP pro Jahr eingehen. Je nach dem, wie viele Lücken dann wirklich noch im belegungsfähigen Gesamtzeitraum liegen, können da schon mal ein paar EP für Zurechnungszeit zusammen kommen... Ganz überschlägig: 3 Jahre Berufsausbildung + 10 Jahre KEZ/BÜZ + 2 Jahre "nichts" ==> 13 EP durch 15 Jahre = 0,87 EP pro Jahr ==> mal 30 Jahre = 26 EP für die Zurechnungszeit und dazu dann noch die EP für die Ausbildung und die KEZ (3+3), und schon wären wir bei 32 EP...
Lucyam 09.02.2017 | 15:52
Okay.....vielen Dank für die vielen Antworten. Aber was soll ich mit Zigaretten, wenn ich nicht rauche :)
W*lfgangam 09.02.2017 | 20:45
Zitat von Niina anzeigenausblenden
Hallo Niina, schön zu lesen, das auch andere die Rentenberechnung verstehen und eine vermeintliche 'Fabel-EMRT' erklären können! :-) Gruß w. ...okay, Sie haben während der Ausbildung gut aufgepasst - weiter so. Abschließend sollte frau EP noch in EUR/Monatsrente 'umwandeln', dann wird es für 'Normalos' perfekt verständlich ... *g
Ungläubigam 10.02.2017 | 11:22
Zitat von Niina anzeigenausblenden
????????????? Ist diese Berechnung wirklich richtig?? Dann wäre das ja tatsächlich eine Monatsrente von ca. € 960 ! Bei diesen "Voraussetzungen " ??? Unglaublich.
Lucyam 10.02.2017 | 14:18
Das meine ich ja die ganze Zeit. Aber es stimmt! Trotzdem alles bisschen unfair, den gegenüber die jahrelang geschufftet haben......
W*lfgangam 10.02.2017 | 15:27
Das können Sie bereits am ersten Tag Ihrer Lehre erwarten, wenn Sie von der Leiter gefallen sind und nichts mehr geht - und da lege ich Ihnen noch 150 EUR netto drauf. Tja, die DRV kümmert sich eben :-) Gruß w.
Hans Huberam 10.02.2017 | 18:56
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Dann wäre das ja tatsächlich eine Monatsrente von ca. € 960 ! Bei diesen "Voraussetzungen " ??? Unglaublich.
Das können Sie bereits am ersten Tag Ihrer Lehre erwarten, wenn Sie von der Leiter gefallen sind und nichts mehr geht - und da lege ich Ihnen noch 150 EUR netto drauf. Tja, die DRV kümmert sich eben :-) Sie sagen es aber leider eben nicht ganz gerecht für alle. Denn wenn der Auszubildende 1 Tag vor den 1 Juli 2014 von der Leiter gefallen ist bekommt er eben die 150 € mehr nicht, sondern etwas weniger um genau zu sagen 2 Zurechnungsjahre. Gruß w.
W*lfgangam 10.02.2017 | 20:18
Zitat von Hans Huber anzeigenausblenden
Hallo Hans Huber, Stichtage sind eben gesetzlich verankerte Stichtage (man unterscheide hier zwischen gesetzlicher Vorgabe/Parteien und der 'zwangsweisen' Ausführung durch die DRV). Die Zurechnungszeit bis 55+xx, die bis 60, die bis 62 - und künftig evtl. bis 65/mit variablem Anstieg. Andererseits gibt es auch Vertrauensschutz in Günstigerregelungen ...wie will man es allen Konstellationen recht machen - ohne dafür draufzuzahlen /künftige /aktuelle Renten zu kürzen? Gruß w.
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