Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo kege-1,
der Arbeitgeber, der unter die Erfassung der bestimmten Wirtschaftsbereiche fällt und einen neuen Mitarbeiter einstellt, hat spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme die Sofortmeldung zu erstellen, unabhängig von den dann folgenden wechselnden Einsatzorten des Beschäftigten.
Hallo Kege-1,
unabhängig von dem jeweiligen Einsatzort in einer wechselnden Filiale ist und bleibt der Arbeitgeber der gleiche und somit ist eine
Ummeldung nicht erforderlich.
Es werden nur Sofortmeldungen erforderlich für Beschäftigungsaufnahmen ab dem 01.01.2009. Bei den bereits vor diesem Datum bestehenden
Mitarbeitern ist nichts weiter zu veranlassen.
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