Hallo kege-1,
der Arbeitgeber, der unter die Erfassung der bestimmten Wirtschaftsbereiche fällt und einen neuen Mitarbeiter einstellt, hat spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme die Sofortmeldung zu erstellen, unabhängig von den dann folgenden wechselnden Einsatzorten des Beschäftigten.