Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Sogenannte "Kinderrente" - gibt es die tatsächlich?

von Frau Frage22.06.2026 | 13:47
158 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Internet-Recherche bzgl. meines Antrags auf Weiterzahlung von Erwerbsminderungsrente bin ich auf eine interessante Information gestoßen, für die sich allerdings weder auf der Website der DRV noch sonstigen vertrauenswürdigen Quellen Bestätigungen finden lassen. Deshalb wende ich mich heute an Sie und bitte um eine verlässliche Auskunft. Es handelt sich darum, dass ein Elternteil mit Rentenbezug für ein voll erwerbsgemindertes kindergeldberechtigtes erwachsenes Kind zusätzlich formlos eine sogenannte Kinderrente beantragen kann, deren Höhe 20% der eigenen Rente beträgt. Können Sie mir diesen Sachverhalt bestätigen, sodass ich berechtigterweise einen solchen formlosen Antrag bei der DRV einreichen kann? Ich bedanke mich im Voraus für eine zeitnahe Antwort und Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Frage,

wie Sie bereits selbst recherchiert haben, kennt die Deutsche Rentenversicherung keine "Kinderrente". Es gibt ausländische Rentenversicherungen, bei denen Rentenberechtigte neben ihrer Invalidenrente oder ihrer Altersrente eine "Kinderrente" erhalten können. Vermutlich haben Sie eine solche Information gefunden (Quelle prüfen).

Eine Beratung zu ausländischen Rentenansprüchen kann hier nicht erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Flupsiam 22.06.2026 | 14:14
Meinen Sie die Vollwaisenrente? Vollwaisen können über das 18. Lebensjahr hinaus eine Vollwaisenrente beziehen, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder erwerbsgemindert sind. Die Rente wird dann vereinfacht gesagt aus den Versicherungszeiten der verstorbenen Eltern berechnet und beträgt 20 Prozent diese Zeiten. Der Bezug kann bis zum 27 Lebensjahr erfolgen. Eine andere "20 Prozentrente für Kinder" ist mir nicht bekannt.
KSCam 22.06.2026 | 14:17
Das gibt es nicht, daher wird Ihnen das auch kein DRV Mitarbeiter so bestätigen. Gings da im Internet vielleicht um ein anderes Land?
Frau Frageam 22.06.2026 | 16:44
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Nein, es geht nicht um ausländische Rentenansprüche und meine Recherche kam dadurch zustande, dass ich herausfinden wollte, warum im Antragsformular R0120 unter Punkt "4.4 Sozialhilfe, Grundsicherung vom Sozialhilfeträger Die Angaben sind auch dann erforderlich, wenn unterhaltsberechtigte Angehörige Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten oder erhalten haben." auch nach solchen Bezügen von unterhaltsberechtigten Angehörigen gefragt wird. Dazu konnte ich über Suchmaschinen leider keine Auskunft finden und habe ausnahmsweise die KI befragt, von der ich wenig halte, weil sie eben nicht alles weiß bzw. auch falsche Antworten liefert. Jedenfalls bekam ich hier u.a. die Erklärung: "Für erwerbsunfähige Kinder kann zusätzlich eine Kinderrente gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Kinderrente ist eine Zusatzleistung zur Erwerbsminderungsrente der Eltern." Da ich, wie erwähnt, skeptisch bzgl. diese Aussage bin, suchte ich nach weiteren Bestätigungen dafür, was erfolglos blieb und weshalb ich mich jetzt hier erkundige. Wenn dem also so ist, dass es diese "Kinderrente" nicht gibt bzw. sich die Auskunft in irgendeiner Form auf die Waisenrente bezog und damit verwechselt wurde, dann erläutern Sie mir doch bitte wozu der Punkt 4.4 im Formular R0120 dient. Vielen Dank.
Unwichtige Nachfrage!am 22.06.2026 | 19:34
Zitat von Frau Frage anzeigenausblenden
Falls Sie glauben, der Experte antwortet auf unwichtige Nachfragen, irren Sie sich. Da können Sie lange warten. Sie sind nicht der Nabel der Welt. Es wird dort eindeutig nach Sozialhilfebezug oder Grundsicherungsbezug gefragt, weil die Leistenden Stellen eine Erwerbsminderungsrente auf ihre Leistungen anrechnen. Immer noch nicht zufrieden? Pech gehabt.
Herr Antwortam 22.06.2026 | 19:47
Zitat von Frau Frage anzeigenausblenden
Dann verlinken Sie doch mal Ihren gefundenen imaginären Beitrag zu einer „Kinderrente“, statt hier überflüssige Fragen zu stellen. Dann kann man Sie wenigstens zielgerichtet über Ihren Irrtum aufklären.
klaram 23.06.2026 | 04:54
Zitat von Frau Frage anzeigenausblenden
Da geht es um einen möglichen Erstattungsanspruch. Es könnte ja sein, dass Sie mit Rente mehr Geld haben als vorher und damit auch mehr dem Unterhaltsberechtigten "abgeben" können.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026