Hallo Klaus,
der Thailänder kann sich bei Aufenthalt in Kanada (24 Monate nach Ende der Versicherungspflicht in Deutschland) die Beiträge erstatten lassen. Eine Beschäftigung in Kanada steht der Beitragserstattung nicht entgegen.
Bitte den Hinweis von `Siehe hier` beachten. Erstattet werden nur die eigenen Arbeitnehmerbeiträge. Die Alternative wäre ein späterer Rentenbezug