Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Solaranlage und Versicherungspflicht auf Antrag

von Sonnig03.06.2022 | 13:57
306 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Dem Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/sonne-l… entnehme ich, dass Einkünfte aus selbständiger "Tätigkeit" mit einer Solaranlage auf Erwerbsminderungsrenten und wohl auch auf vorzeitige Altersrenten anzurechnen sind. Wir würde bei solchen Einkünfte vor einem Rentenbezug über einen Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig "Tätiger" entschieden werden? Ich bin mit meiner Solaranlage "Privatier" also nicht sonst irgendwie versicherungspflichtig!

3 Antworten

Abschlägeam 03.06.2022 | 20:21
Hallo Sonnig, es kommt hier darauf an, ob das Finanzamt die Photovoltaikanlage als 'Liebhaberei' oder als 'steuerpflichtiges Einkommen aus Gewerbebetrieb' einstuft. Im zweiten Fall (steuerpflichtig) würde es als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt werden. Eine RV-Pflicht ergibt sich hieraus allerdings nicht. Außer, die Anlage ist so groß, dass Sie dafür einen immens großen Verwaltungsapparat benötigen, den Sie selbst als 'Selbstständiger' am Laufen halten. Hier sollten Sie dann noch mal eine mögliche Versicherungspflicht bei Ihrer zuständigen DRV klären. Und auch die Krankenkasse ist an diesem Einkommen interessiert. Das aber müssen Sie dort klären. Ansonsten haben Sie evtl. die Möglichkeit, Ihre Anlage steuerfrei zu betreiben, dann ist es auch kein Hinzuverdienst bei der Rente. Hierzu ein Artikel, der aber nichts mit Rente zu tun hat :-) sondern nur mit der Besteuerung der PV-Anlage. https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/ Schöne Pfingsten und alles Gute!
Werneram 03.06.2022 | 20:27
Ich würde einfach keinen selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen, sondern diesen ausschließlich selber nutzen. Dann sollte es auch keine Probleme geben, denn Sie erzielen dann ja auch keinen Gewinn.
-am 07.06.2022 | 09:25
Hallo sonnig, Einkünfte aus der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energien (wie z.B. aus einer Fotovoltaikanlage) sind regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb und als Hinzuverdienst sowohl bei einer Rente wegen Erwerbsminderung als auch bei den Altersrenten zu berücksichtigen. Maßgeblich ist der durch das Finanzamt festgestellte steuerliche Gewinn. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie gegenüber dem Finanzamt erklären, dass Sie mit ihren Anlagen keine Gewinnerzielung beabsichtigen. In diesen Fällen werden dann auch für diese Anlagen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt und ein Hinzuverdienst liegt nicht vor. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Finanzverwaltung. Die Versicherungspflicht als Selbständiger ist in § 2 SGB VI geregelt. Betreiber einer Fotovoltaikanlage fallen nicht hierunter. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Mit
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026