Hallo Anonym,
sollte ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden, so wird unabhängig davon, ob es sich um einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit handelt immer eine Prüfung dahingehend vorgenommen, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit angezeigt. Dies ist allein von Ihrem Gesundheitszustand abhängig und nicht davon, welche Leistung beantragt wird. Dies gilt dann, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit freundlichen grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung