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Experten-Antwort

soll ich die Kindererziehungszeiten an meine Frau abtreten

von R. E. aus Hamburg25.11.2025 | 13:51
357 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrtes Experten-Team, meine Frau (Juristin und Steuerexpertin) legte mir heute nochmals ein Schriftstück zur Unterschrift vor, mit dem ich auf meine Kindererziehungszeiten zu ihren Gunsten verzichten würde. Im Grundsatz hat meine Frau nicht Unrecht: Als unsere fünf (!) gemeinsamen Kinder klein waren, war sie jahrelang nicht in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt und konnte daher keine Rentenpunkte ansammeln. Ich war die ganze Zeit hinweg in einem sozialabgabepflichtigen Angestelltenverhälnis beschäftigt. Trotzdem hege ich Zweifel, das Schriftstück zu unterschreiben. Meine Frau reagierte sehr empört über mein Zögern. Das Fundament unsere Ehe zeigt seit einiger Zeit deutliche Risse und ich frage mich, ob meine Frau nun vor einer etwaigen Scheidung noch schnell ein paar Schäfchen ins Trockene bringen will. Daher meine Fragen: 1. Ist mein Zögern unberechtigt? 2. Hätte ich Nachteile zu befürchten, wenn ich meine Kindererziehungszeiten an meine Frau abträte? (Wenn ja, welche Nachteile?) 3. Wäre es - objektiv gesehen - schlichtweg fair, ihr die Kindererziehungszeiten zu überlassen? Mit freundlichen Grüßen R. E.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.11.2025 | 14:57

Hallo R.E. aus Hamburg,

 

die Zuordnung von Kindererziehungszeiten kann nicht nach Belieben erfolgen, da die Kindererziehungszeiten immer dem Elternteil zugeordnet werden, der die Kinder vom zeitlichen Umfang her überwiegend erzogen hat. Im von Ihnen geschilderten Sachverhalt dürfte dies bei Ihrer Frau der Fall gewesen sein, das heißt die Zeiten könnten gar nicht Ihnen zugeordnet werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie also nur, dass die (zeitlich) überwiegende Erziehung durch Ihre Frau den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Da sich die Kindererziehungszeiten nicht in Ihrer Verfügungsgewalt befinden, können sie diese auch nicht an Ihre Frau "abtreten". Auch ohne Ihre Unterschrift würde Ihre Frau die Zeiten zugeordnet bekommen, da Sie sonst beweisen müssten, dass Sie die Kinder überwiegend erzogen haben. Bei Erziehung zu gleichen Teilen bekommt ebenfalls die Mutter die Zeiten zugeordnet (§§ 56 und 57 SGB 6). Nur durch eine gemeinsame Erklärung, die man unmittelbar nach der Geburt für die Zukunft hätte abgeben müssen, hätte man von dieser Regelung abweichen können. Zusammenfassend zu Ihren Fragen:

1. Ihr Zögern ist unbegründet.

2. Nein. 

3. Meiner persönlichen Meinung nach ja.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schadeam 25.11.2025 | 13:57
Wenn es zu einer Scheidung kommt, werden die Punkte während der Ehe geteilt, damit wäre egal wem die Zeiten zugeordnet sind. Sie könnten die Zeit nur dann für sich beanspruchen, wenn Sie damals die Kinder überwiegend erzogen hätten, was wohl nicht so war. Somit treten Sie auch Ihre Zeiten nicht ab. Einfach das Ding unterschreiben und kein Theater wegen nichts veranstalten.
KTWam 25.11.2025 | 14:02
Die Kindererziehungszeiten bekommt die Mutter gutgeschrieben und nicht Sie...Sie haben gearbeitet, die Mutter nicht...die wird Sie wahrscheinlich schon in Ihrem Rentenkonto vermerkt haben...
Pegasusam 25.11.2025 | 14:04
Sie verzichten auf nichts. Die Kindererziehungszeiten werden dem Elternteil zugeordnet, dass die überwiegende Erziehung (weniger Erwerbsarbeit o.ä.) geleistet hat. Sie als Vater könnten nur Kindererziehungszeiten geltend machen, wenn Sie zeitmäßig mehr als Ihre Frau erzogen hätten. Die Unterschrift (wenn Sie den Antrag denn mal lesen) soll nur der Bestätigung dienen, dass der Antragsteller (Ihre Frau) wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.
Frageam 25.11.2025 | 14:06
Wieso wurden Ihnen diese Zeiten zugeordnet? Ist das überhaupt so? Woher wissen Sie das?
VAGam 25.11.2025 | 15:17
Sie scheinen ja gar nichts zu verstehen. Welche Kindererziehungszeiten wollen Sie denn abtreten, wenn Ihnen diese gar nicht zustehen? Sie sollten besser das Dollarzeichen vor Ihren Augen ausblenden und im Rahmen einer bevorstehenden Trennung nicht noch peinlichere Fragen stellen. So etwas traut man sich auch nur in einem anonymen Forum. Ob Sie unterschreiben oder nicht, die Zeiten stehen Ihrer Frau und nicht Ihnen zu.
Gratulationam 26.11.2025 | 13:51
sollte ihre Frau tatsächlich die "Schäfchen" ins Trockene bringen wollen, kann ich bei soviel Impertinenz (hoffe nicht vererblich an die 5 Kinder) nur gratulieren, wenn sie das einen Schlussstrich zieht. Ich gehe mal davon aus, dass über die Kindererziehungszeiten schon längst entschieden wurde (zugunsten ihrer Frau, der sie auch nach ihrer eigenen Schilderung zustehen) und maximal noch über ein paar Monate Berücksichtigungszeiten befunden werden muss.
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