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Soll ich kündigen

von morgenstern09.01.2008 | 14:35
1853 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich habe gestern schonmal geschrieben das ich schon sehr lange krank bin und jetzt Erwerbsminderungsrente beantragt habe. Nun meine Frage, ich habe weder gekündigt noch wurde mir von der Firma gekündigt. Wie muß ich mich jetzt verhalten, muß ich die Kündigung schreiben oder reicht der Antrag auf die Erwerbsminderungsrente um aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.01.2008 | 13:07

Die bisherigen Beiträge in dieser Sache waren sehr hilfreich und haben das eigentliche Problem aufgezeigt:

Sie müssen bei Antragstellung auf gar keinen Fall selbst kündigen. Was weiterhin passiert kann sich nur aus Ihrem Arbeitsvertrag, tarifvertraglichen Bestimmungen oder einer betrieblichen Vereinbarung ergeben. Die Möglichkeiten sind leider vielfältig.

Soweit der Blick in Ihren Arbeitsvertrag keine Klärung bringt, können Sie sich zum Beispiel je nach Vertrauen bei Ihrem Betriebsrat oder Personalsachbearbeiter/Arbeitgeber informieren.

Ich selbst habe schon mit Personen gesprochen, denen gekündigt wurde, bei denen das Beschäftigungsverhältnis nur ruhte, oder die Beschäftigung neben dem Rentenanspruch weiterhin ausgeübt wurde (eigenes Einkommen wurde hier natürlich angerechnet).

4 Antworten

Antoniusam 09.01.2008 | 14:50
Spätestens dann, wenn Sie den "Rentner-Status" erworben haben, wird Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von sich aus auflösen. Sie selbst brauchen im Regelfall nichts zu unternehmen. MfG
Laraam 09.01.2008 | 16:17
Eventuell werden Sie nur eine befristete EM-Rente erhalten. Mein Arbeitsverhältnis war und ist mit Bezug einer befristeten EM-Rente nicht beendet. So war es auch in den Anstellungsbedingungen vermerkt. Mein Arbeitsverhältnis ruht, dies führt nicht zu einer Beendigung. FG Lara Auch ein eventueller Bezug von ALG I steht dem nicht entgegen.
KSCam 09.01.2008 | 19:23
Jetzt selbst zu kündigen wäre unklug! Und vollkommen unnötig! Sie warten am besten ab, wie über den Rentenantrag entschieden wird und melden sich solange nach der Nahtlosigkeitsregelung arbeitslos (siehe gestern) - dafür braucht das Arbeitsverhältnis nicht beendet sein. Wenn Sie eine Dauerrente bekommen endet mit dieser Bewilligung Ihr Arbeitsverhältnis (das brauchen Sie dann auch nciht mehr, weil Sie ja nicht mehr arbeiten können). Wird die Rente zeitlich befristet bewilligt, müssen Sie prüfen, ob im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag dazu etwas steht, möglicherweise bleibt da das Arbeitsverhältnis bestehen (das zu beantworten ist nicht Sache des Rentenforums). Und wird die Rente nur teilweise oder gar nicht bewilligt, hätten Sie mir einer eigenen Kündigung selbst die Tür zugeschlagen. Danach hätte Ihr Arbeitgeber keinerlei moralische Verpflichtung mehr sich Gedanken über die Form einer etwaigen Weiterbeschäftigung zu machen. Sie haben ja freiwillig gekündigt. Also in Ruhe abwarten!
Eigene Erfahrungam 10.01.2008 | 08:31
Auch bei Bewilligung eine " Dauerrente " - die ja auch wieder entzogen werden kann !- endet ihr Arbeitsverhältnis n i c h t automatisch ! Evetuell bekommen Sie ja auch nur eine EM-Rente für 1 Jahr und dann ?? EM-Rente und Arbeitsverhälntnis haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. Selbst wenn Sie die " Dauerrente " bekommen würden ( was sehr unwahrscheinlich ist ) müsste Sie dann der ARBEITGEBER kündigen, wenn er das denn möchte. Es gibt auch Fälle wo das Arbeitsverhältnis während eines Rentenbezuges " ruht " Lassen Sie sich nicht kirre machen und schön alles weiterlaufen. Der Arbeitgeber muß auf Sie zukommen , nicht umgekehrt !
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