Die bisherigen Beiträge in dieser Sache waren sehr hilfreich und haben das eigentliche Problem aufgezeigt:
Sie müssen bei Antragstellung auf gar keinen Fall selbst kündigen. Was weiterhin passiert kann sich nur aus Ihrem Arbeitsvertrag, tarifvertraglichen Bestimmungen oder einer betrieblichen Vereinbarung ergeben. Die Möglichkeiten sind leider vielfältig.
Soweit der Blick in Ihren Arbeitsvertrag keine Klärung bringt, können Sie sich zum Beispiel je nach Vertrauen bei Ihrem Betriebsrat oder Personalsachbearbeiter/Arbeitgeber informieren.
Ich selbst habe schon mit Personen gesprochen, denen gekündigt wurde, bei denen das Beschäftigungsverhältnis nur ruhte, oder die Beschäftigung neben dem Rentenanspruch weiterhin ausgeübt wurde (eigenes Einkommen wurde hier natürlich angerechnet).
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