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Experten-Antwort

Soll ich während des Antrages auf berufliche Rehabilitation kündigen?

von zooey25.07.2013 | 16:49
1561 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wurde nach gesundheitlicher Reha weiter krank geschrieben. Eine berufliche Reha wurde laut Abschlussbericht befürwortet. Mein erster Antrag auf LTA wurde abgelehnt. Bin zur Zeit im Widerspruch und habe noch keine Bewilligung. Ist es für die Bewilligung eines LTA-Antrages förderlich, wenn man seine alte Arbeitstelle kündigt? Bitte um Eure Meinung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sollte in keinem Fall erfolgen!

Eine bindende Entscheidung über Ihren ursprünglichen Antrag ist offensichtlich noch nicht getroffen worden, da derzeit noch ein Widerspruchsverfahren anhängig ist.

Wenn sich aus dem Entlassungsbericht weitere Hinweise auf die Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ergeben, sollten Sie dieses auch als Argument in Ihrem Widerspruchsverfahren anführen.

Im Widerspruchsverfahren wird in jedem Fall eine Entscheidung getroffen: Entweder wird Ihrem Widerspruch abgeholfen, d. h., Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden dem Grunde nach anerkannt, oder Ihr Widerspruch wird zurückgewiesen. Dann besteht für Sie noch die Möglichkeit, beim Sozialgericht Klage einzulegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 25.07.2013 | 21:35
Nein. LTA werden von der DRV nur aus gesundheitlichen Gründen gewährt, ob Sie arbeitlos sind, interessiert dabei nicht. Außerdem: Was wollen Sie tun, wenn Sie kündigen und Sie auch im Widerspruchsverfahren, vor dem Sozialgericht, ... keine LTA zugesprochen bekommen?
Deutsche Rentenversicherung
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