Hallo Ulli,
in manchen Fachgebieten sind Gutachter Mangelware. Insofern ist es nicht unbedingt ungewöhnlich, wenn Ihnen nur die Adresse eines einzelnen Gutachters übermittelt wurde. Die Gutachter selbst stehen im Übrigen nicht beim Rentenversicherungsträger “unter Vertrag“, sonder arbeiten grundsätzlich als unabhängige Sachverständige.
Selbstverständlich können Sie auch eine Begleitperson zur Begutachtung mitnehmen. Ob diese jedoch während der (gesamten) Begutachtung anwesend sein darf oder nicht entscheidet letztlich der Gutachter. So kann er die Anwesenheit einer Begleitperson während der eigentlichen Untersuchung ganz oder teilweise ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe gegeben sind. Hierzu zählt z. B. eine zu befürchtende Einflussnahme der Begleitperson bei der Befragung des Gutachters im Zusammenhang mit einem psychiatrischen Gutachten, oder dass z. B. wichtige Themen in Anwesenheit einer Begleitperson tabuisiert werden könnten.