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Sonderausgabenabzug

von jumper130216.03.2009 | 13:17
1299 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, einfache Frage: was passiert eigentlich mit einem Riestervertrag, auf den weiter Beiträge eingezahlt werden, aber bei dem wg. Wegfalls/Änderung in den persönlichen Verhältnissen k e i n Zulagenanspruch mehr gegeben ist? Welche "Form" nimmt dieser Vertrag dann an, sprich: wie kann man die darauf einbezahlten Beiträge dann steuerlich geltend machen (welche Zeile auf S. 3 Mantelbogen ESt-Erklärung) oder gar nicht mehr ? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Rahmen dieses Forums können leider keine Fragen zum Steuerrecht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

14 Antworten

Flyeram 16.03.2009 | 13:43
Steuerrechtliche Fragen beantwortet das Finanzamt oder der Steuerberater. Sie sind hier in einem Forum der Rentenversicherung!!!
Wolfgang Amadeusam 16.03.2009 | 20:48
Natürlich können in diesem Forum auch allgemeine Fragen zur steuerlichen Behandlung von Renten bzw. betrieblichen und privaten Altersvorsorgeprodukten gestellt und beantwortet werden. Solche Fragen beantwortet im übrigen auch jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (bzw. sollte sie beantworten können). In Deinem Falle ist es so, dass die Rente aufgeteilt wird in einen steuerlich geförderten Teil sowie einen steuerlich nicht geförderten Teil. Die entsprechende Aufteilung muss Deine private Rentenversicherung vornehmen. Die Rentenauszahlung des steuerlich geförderten Teiles ist voll zu versteuern, die Rentenauszahlung des steuerlich nicht geförderten Teiles ist mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern. Letztere wird steuerlich behandelt wie jeder andere steuerlich nicht geförderte private Altersvorsorgevertrag auch.
@wolfgang Amadeusam 17.03.2009 | 06:58
jumper1302 ging es aber nicht um die Versteuerung der Auszahlung, sondern um die steuerliche Absetzbarkeit während der Ansparphase in Zeiten, wo die Förderberechtigung nicht vorliegt...
Total Falscham 17.03.2009 | 08:20
In sämtlichen Broschüren der DRV wird darauf hingewiesen, das steuerrechtliche Fragen ausschliesslich von den zuständigen Finanzämtern und Steuerberatern geklärt werden dürfen. Daher sind Ihre Ausführungen leider kompletter UNSINN!!! Naja gut, sie haben ja schon die Frage von jumper 1302 nicht verstanden. Aber hauptsache motzen. Lustig solche Leute. Und die Experten weisen ja nicht aus Jux und Dollerei auf die Finanzämter zur Klärung steuerrechtlicher Fragen, ne Herr Mozartkugel
Typischam 17.03.2009 | 09:09
Vielen Dank Mozart, das sie selbst nachdrücklich beweisen, wie fähig sie sind. Alles kritisieren, und selber nicht mal in der Lage eine Frage zu verstehen. Schlimm solche Leute. Aber glücklicherweise bildet sowas wie sie die Ausnahme. Gott sei Dank!!!! Und herzliches Beileid an die Menschen die sie ertragen müssen. Die sind echt zu bedauern!!!
Wolfgang Amadeusam 17.03.2009 | 20:18
Hallo jumper1302, habe unterstellt, dass klar ist, dass für den Fall, dass keine Berechtigung zur steuerlichen Förderung von Riesterbeiträgen mehr vorliegt, keine steuerliche Absetzbarkeit mehr besteht. Deshalb bin ich bewußt auf die Absetzbarkeit von steuerlich nicht absetzbaren Beiträgen nicht eingegangen. Hätte ich geahnt, dass solche geistigen Tiefflieger wie "Total Falsch" oder "Typisch" sich im Forum herumtreiben, deren einziger Beitrag ist, diejenigen zu beleidigen, die sich bemühen, den Fragesuchenden einen sachlichen Beitrag zu liefern, hätte ich solche Selbstverständlichkeiten näher erläutert, was ich hiemit nachholen möchte: Sofern keine Zulagenberechtigung mehr besteht, können Beiträge zu einem Riestervertrag nicht mehr als Sonderausgaben geltendgemacht werden, sind also nicht mehr steuerlich absetzbar. Insoweit können sie auch innerhalb der Einkommenssteuererklärung nirgends eingetragen werden. Allerdings gilt dann hinsichtlich der Auszahlungsphase, wie ich bereits in meinem ersten Beitrag dargelegt habe, dass die entsprechenden Rentenanteile nicht voll, sondern nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind.
Wolfgang Amadeusam 17.03.2009 | 21:27
Mag zwar sein, dass es viele sogenannte Berater bei der Rentenversicherung gibt, die bei solchen Fragen bequem auf die Finanzämter und Steuerberater verweisen. Ganz anders denkt jedoch darüber der Chef der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische. Ich zitiere: "Wir wollen über die Grundzüge der Rentenbesteuerung informieren und die Steuerbelastung am konkreten Einzelfall vorrechnen." Wer den ganzen Beitrag lesen möchte: http://www.test.de/filestore/f200604034.pdf?path=/protected/36/1… Somit ist klar, wer es ist, der den anderen kompletten Unsinn erzählt: Total Falsch
xxxam 17.03.2009 | 21:47
wenn das stimmt, was soll dann Schiko tun ??
Typischam 18.03.2009 | 09:43
Zum Glück gibt es Leute die immer Recht haben, mit allem was sie sagen und machen. Obwohl die hiesigen Experten immer wieder schreiben,das Steuerrechtsfragen aufgrund der Komplexität lieber von den Experten beantwortet werden sollen, die sich jeden Tag nur mit dieser Sache beschäftigen, gibt es natürlich Menschen wie Amadeus die IMMER Recht haben. Ausnahmslos. Danken wir das es solche Menschen gibt!!! Ganz toll!!! Was wäre die Welt ohne Besserwisser. Es wöre doch langweilig, sind wir mal ehrlich. Nur nette, rücksichtsvolle Mitmenschen, wer möchte denn so etwas????
B´sonam 18.03.2009 | 11:25
Lieber Wolfgang Amadeus, das was Herr Rische da vorgibt darf aus rechtlichen Gründen gar nicht gemacht werden. Lesen sie nach im Steuerberatungsgesetz, wer in steuerlichen Angelegenheiten überhaupt beraten DARF. (Und das Errechnen der individuellen Steuerbelastung ist definitiv eine steuerliche Beratung)
Typischam 18.03.2009 | 12:10
Und was sagt der Besserwisser nun auf die Aussage von B'son??? Naja gut, nicht weinen, ne. Sonst haben Sie immer recht, immer.
Total Falscham 18.03.2009 | 12:23
Ich zitiere... Somit ist klar, wer es ist, der den anderen kompletten Unsinn erzählt: Herr von und zu Wolfgang Amadeus Mozart. Man sollte schon wissen wovon man spricht. Aber gut, es gibt die die das wissen, und es gibt die die das glauben zu wissen. Wozu sie gehören steht zweifelsfrei fest!!!
Klausam 18.03.2009 | 18:09
Danke Wolfgang Amadeus für Deinen fachlich auch für mich wertvollen Beitrag. Weiter so. Lass Dich durch solche Schwachköpfe wie Total Falsch oder Typisch nicht beirren.
Typischam 19.03.2009 | 08:15
Uiii..Schwachköpfe...da zeigt aber jemand richtig Niveau. Gratulation. Naja zum Glück haben nur wenige Menschen solch ein extrem niedriges Niveau!!
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