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Experten-Antwort

Sondereinzahlung bei der DRV für eine Erhöhung der späteren Rente

von Anja05.05.2024 | 10:31
221 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, hat man durch die Erhöhung der späteren Rente, das eingezahlte Geld nach 10 bis 12 Jahren wieder raus? Falls nicht, nach wie viel Jahren hat man, unter Berücksichtigung der Inflation, das eingezahlte Geld wieder raus? Ich bitte um Antworten bei 3 unterschiedlichen Inflationsannahmen: 1.) 3% jährliche Inflation 2.) 5% jährliche Inflation 3.) 7% jährliche Inflation

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

 

Ihre Frage lässt sich nicht beantworten, da sich die Höhe zukünftiger Rentenanpassungen nicht vorhersagen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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16 Antworten

Klaroam 05.05.2024 | 10:48
Sie können in den meisten Fällen nicht Sonderzahlungen in die Rente einbringen. Ihre Rechenkünste haben andere Schlaumeier schon wegen dem Steuerabzug der Rentenbeiträge durchgespielt.
Glaskugeln funktionieren nicht und Nassforsche machen sich unbeliebtam 05.05.2024 | 10:53
Dass das immer vom individuellen Einzelfall, insbesondere dem persönlichem Grenzsteuersatz während der Einzahlungsphase und während des Rentenbezuges abhängt, düfte fast allen (außer offensichtlich Ihnen) sonnenklar sein. Und die DRV-Experten werden Ihnen mit Sicherheit keine "Renditeberechnung" mit unterschiedllichen Inflationszahlen anfertigen, warum auch? Und da die Rentenerhöhungen im langjährigen Durchschnitt gut mit den Inflationsraten korrespondieren (oft sogar etwas höher waren in den letzten 20 Jahren), hat es auch gar keinen Sinn, mit unterschiedlichen Inflationsarten zu rechnen. Aber selbst ist die Anja! Eine kleine Excel-Tabelle werden Sie wohl noch hinbekommen (obwohl...) oder mindestens einen Dreisatz oder einfachstes Prozentrechnen und Addieren? Und bitte den Opportunitätszinssatz nicht vergessen und möglichst supergenaue Prognosen für die nächsten ca. 15 Jahre einfließen lassen. Merken Sie was? Echt nicht? PS: eine Rentenversicherung ist keine Kapitalanlage, die man aus Renditegründen abschließt, sondern eine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, also dem Risiko, dass einem das Geld ausgeht, wenn man sehr alt wird. Also einfach mehr als rund 83-85 Jahre alt werden, dann lohnt sich eine gesetzliche Rentenversichrung immer. Bei einer privaten RV muss man i.d.R. mindestens 95 Jahre alt werden oder noch älter bei den teureren Versicherungsunternehmen.
Glaskugeln funktionieren nicht und Nassforsche machen sich unbeliebtam 05.05.2024 | 10:58
PS, und hier noch meine Standardantwort als Zusammenfassung: Wenn Sie Abschläge ausgleichen wollen, können Sie das ab dem Alter von 50 und wenn Sie bis zur geplanten Frührente mindestens 35 Jahre Wartezeit erreichen können. Dann einfach das Formular V0210 an die DRV schicken und die DRV teilt Ihnen dann mit, welchen Betrag Sie maximal einzahlen dürfen. Weniger darf es natürlich auch sein. Meistens sind das mehrere zehntausend Euro. Es ist dann aus steuerlichen Gründen sinnvoll, das über mehrere Jahre aufzuteilen, damit man pro Jahr nicht über den maximalen Altersvorsorgeaufwand von gut 27.500 Euro kommt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Rentenbeiträge zählen dabei auch mit). Ein Renten-Entgeltpunkt kostet im Jahr 2024 8.436,59 Euro. Ob das wirtschaftlich Sinn macht, hängt vor allem von zwei Faktoren ab. Einmal der Steuerersparnis bei der Einzahlung. Je höher Ihr jährliches "zu versteuerndes Einkommen" ist, desto höher fällt natürlich auch die Steuerersparnis aus, die Sie über Ihre Einkommensteuer-Erklärung erhalten können. Am wichtigsten ist aber die Frage, wie alt man wird, wie lange man also die gesetzliche Rente beziehen wird. Wer ungefähr vor dem Alter von 82 Jahren stirbt, hätte sich (bzw. den Erben) Ausgleichzahlungen besser erspart. Wer aber deutlich älter als ca. 85 Jahre alt wird, hat gewissermaßen ein gutes Geschäft gemacht. Die gesetzliche Rente ist halt immer eine Wette auf ein langes Leben!
Klaroam 05.05.2024 | 11:31
Zitat von Glaskugeln funktionieren nicht und Nassforsche machen sich unbeliebt anzeigen
Glaskugeln funktionieren nicht und Nassforsche machen sich unbeliebt schrieb

PS, und hier noch meine Standardantwort als Zusammenfassung:

Wenn Sie Abschläge ausgleichen wollen, können Sie das ab dem Alter von 50 und wenn Sie bis zur geplanten Frührente mindestens 35 Jahre Wartezeit erreichen können. Dann einfach das Formular V0210 an die DRV schicken und die DRV teilt Ihnen dann mit, welchen Betrag Sie maximal einzahlen dürfen.

Weniger darf es natürlich auch sein.

Meistens sind das mehrere zehntausend Euro. Es ist dann aus steuerlichen Gründen sinnvoll, das über mehrere Jahre aufzuteilen, damit man pro Jahr nicht über den maximalen Altersvorsorgeaufwand von gut 27.500 Euro kommt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Rentenbeiträge zählen dabei auch mit). Ein Renten-Entgeltpunkt kostet im Jahr 2024 8.436,59 Euro.

Ob das wirtschaftlich Sinn macht, hängt vor allem von zwei Faktoren ab.

Einmal der Steuerersparnis bei der Einzahlung. Je höher Ihr jährliches "zu versteuerndes Einkommen" ist, desto höher fällt natürlich auch die Steuerersparnis aus, die Sie über Ihre Einkommensteuer-Erklärung erhalten können.

Am wichtigsten ist aber die Frage, wie alt man wird, wie lange man also die gesetzliche Rente beziehen wird. Wer ungefähr vor dem Alter von 82 Jahren stirbt, hätte sich (bzw. den Erben) Ausgleichzahlungen besser erspart.

Wer aber deutlich älter als ca. 85 Jahre alt wird, hat gewissermaßen ein gutes Geschäft gemacht.

Die gesetzliche Rente ist halt immer eine Wette auf ein langes Leben!

Hmmm ? Man muss mindestens 50 sein und berechtigt sein zur Rente ab 63 mit Abschlägen und 35 Jahre Wartezeit haben. Welche Jahrgänge sind nochmal berechtigt zur Rente mit 63 ?
Frankam 05.05.2024 | 11:45
Die "Rente mit 63" ist die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte und ist nicht mehr mit 63 zu bekommen. Je nach Jahrgang erst mit 64 oder 65 Jahren.
Klaroam 05.05.2024 | 11:59
Ich bin selbst potentieller Rechenkünstler. Mir geht es bei den Sonderzahlungen in die Rente das zu versteuernde Einkommen zu drücken. Das Heizungsgesetz sieht nämlich einen Zuschuss von 70% vor, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40k liegt, ich bin knapp drüber. Ich bin nächstes Jahr 50 Jahre und komme bis zum Mindest-Rentenalter locker auf 35 Jahre Wartezeit. Dann sollte ich mal bei der DRV einen Antrag auf Sonderzahlungen stellen, oder sehe ich da was falsch ?
Reicher Rentneram 05.05.2024 | 13:02
Zitat von Glaskugeln funktionieren nicht und Nassforsche machen sich unbeliebt anzeigen
"Also einfach mehr als rund 83-85 Jahre alt werden," Ich lach mich tot, meine 80K RV-Ausgleichszahlung habe ich aus der Abfindung finanziert, 40K steuerfrei über den EX-AG (siehe §3 Nr.28 EStG)* die anderen 40K wurden vorteilhaft mit der Fünftelregelung besteuert und damit ca.87% der 80K vom FA geschenkt. Hätte ich das nicht gemacht, wäre es für das FA ein schönes Geschäft geworden. Ja, sie Schlaumeier, dann können Sie mal rechnen wie länge die Amortisationsphase bei mir für die ca.11000€ beträgt. * §3 Nr.28 EStG Steuerfrei sind: 28. ...... sowie die Zahlungen des Arbeitgebers zur Übernahme der Beiträge im Sinne des § 187a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, soweit sie 50 Prozent der Beiträge nicht übersteigen;
Reicher Rentneram 05.05.2024 | 18:45
Danke für das so wunderschönes Kompliment, mein Name sagt ja alles. Wer sich auskennt, ist klar im Vorteil. Nur nicht neidisch werden, ca. 11000€ gegen 80K eingetauscht, super Deal. Und die Amortisationszeit ist super kurz. 😊
Stefanam 05.05.2024 | 21:26
Wenn Sie aber plötzlich aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen im Pflegeheim landen bringt die kurze Amortisationszeit auch nichts, den die Kosten fressen die Rente auf. Dann bekommen Sie 20 EUR Taschengeld die Woche und ein paar EUR für die Beerdigung dürfen Sie noch am Sparbuch haben. Das wars dann mit Reicher Rentner.
Reicher Rentneram 06.05.2024 | 04:24
Zitat von Stefan anzeigen
@Stefan, auch für solche Fälle ist ausreichend vorgesorgt. Und wir können uns die Pflege auch mit eigens angestellten Pflegefachkräften zu Hause leisten (auch über Jahre/Jahrzente hinaus). Im Notfall verkaufen wir dann noch 4 bis 5 Mietshäuser und genug "Kleingeld" ist auch vorhanden. Mein Name sagt es ja (Reicher Rentner).
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