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Experten-Antwort

Sonderregelung bei der täglichen Arbeitszeit bei voller Erwersminderungsrente

von Danni21.07.2021 | 12:56
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit einigen Jahren eine volle Erwerbsminderunsrente. Ich würde gerne einen 450-€-Job annehmen, nicht zuletzt um die Rente eine bisschen aufzubessern. Mein Problem ist, dass ich unter einer chr. Migräne an ca. 13 Tagen/Monat leide. Ich weiß, dass ich nur bis zu 3 Stunden täglich arbeiten darf. Um 10 Stunden/wöchentlich arbeiten zu können, musste ich 3-4 Tage/Woche arbeiten, was auf Grund der Migräne schwierig ist. Für mich wäre besser, an nur 2 Taagen /Woche zu arbeiten und das natürlich nach Möglchkeit an migränefreien Tagen. Dies würde allerdings bedeuten, dass ich 2x 5 Stunden/Wochen arbeiten müsste, um auf die 10 Stunden zu kommen. Ist dies nach vorheriger Beantragung als "Sonderregelung"möglich? Viele Grüße Danni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Danni,

ist das monatliche Arbeitsentgelt nicht höher als 525,00 EUR, ist nach Auffassung der Rentenversicherungsträger grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird. Volle Erwerbsminderung besteht im Regelfall weiter.

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer Beschäftigung melden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 3 Stunden und mehr wird der Rentenversicherungsträger gegebenenfalls prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen, die zur Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente geführt haben, noch erfüllt sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Peter T.am 21.07.2021 | 14:02
Hallo, Sie erwarten doch nicht wirklich eine fundierte und für Sie Rechtssichere/verbindliche Antwort? Stellen Sie Ihre Anfrage an Ihren Rentenversicherungsträger und schauen Sie, ob von dort eine Antwort so gegeben werden kann? Hier ist ein allgemeines Forum, wo niand Ihre Akte also auch Bewilligungsgründe kennt. Aber viel Erfolg, bei der Arbeitsaufnahme. Aber nur mal so, was mir dabei durch den Kopf geht .. Der Arbeitgeber möchte sicherlich auch etwas Beständigkeit, bei den Arbeitszeiten. Bei Migräne ist jeder Tag änders und sie kann jederzeit auftreten. Wenn man dann auch noch 5 Stunden vor sich hat, dies wird sicher nicht funktionieren...
Danniam 21.07.2021 | 15:58
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Hallo Peter, dies ist ein Expertenforum. Wo, wenn nicht dort, kann ich meine Frage stellen. Es hätte doch gut möglich sein können, dass jemand Erfahrung hat und mir die Frage hätte beantworten kann. Was die Beständigkeit betrifft, ist es auf Grund meiner vielen Migränetage besser, so wenig wie möglich Arbeitstage zu haben. Ich hätte zwischendurch viele freie Tage und könnte zum Beispiel immer einen Tag vor dem Arbeitstag es ruhiger angehen lassen, um am Folgetag migränefrei zu sein. Desweiteren habe ich gute Migränemedikamente, die ich aber nur 7 x im Monat einnehmen darf. Somit könnte ich sogar einen Migränetag mit Hilfe der Medikamente durchhalten.Nachtteilig ist, dass ich als Folge der Medikamente am nächsten Tag starke Muskel und Gelenkschmerzen habe.
Berateram 21.07.2021 | 16:16
Zitat von Danni anzeigenausblenden
Hallo, Sie erwarten doch nicht wirklich eine fundierte und für Sie Rechtssichere/verbindliche Antwort? Stellen Sie Ihre Anfrage an Ihren Rentenversicherungsträger und schauen Sie, ob von dort eine Antwort so gegeben werden kann? Hier ist ein allgemeines Forum, wo niand Ihre Akte also auch Bewilligungsgründe kennt. Aber viel Erfolg, bei der Arbeitsaufnahme. Aber nur mal so, was mir dabei durch den Kopf geht .. Der Arbeitgeber möchte sicherlich auch etwas Beständigkeit, bei den Arbeitszeiten. Bei Migräne ist jeder Tag änders und sie kann jederzeit auftreten. Wenn man dann auch noch 5 Stunden vor sich hat, dies wird sicher nicht funktionieren...
Hallo Peter, dies ist ein Expertenforum. Wo, wenn nicht dort, kann ich meine Frage stellen. Es hätte doch gut möglich sein können, dass jemand Erfahrung hat und mir die Frage hätte beantworten kann. Was die Beständigkeit betrifft, ist es auf Grund meiner vielen Migränetage besser, so wenig wie möglich Arbeitstage zu haben. Ich hätte zwischendurch viele freie Tage und könnte zum Beispiel immer einen Tag vor dem Arbeitstag es ruhiger angehen lassen, um am Folgetag migränefrei zu sein. Desweiteren habe ich gute Migränemedikamente, die ich aber nur 7 x im Monat einnehmen darf. Somit könnte ich sogar einen Migränetag mit Hilfe der Medikamente durchhalten.Nachtteilig ist, dass ich als Folge der Medikamente am nächsten Tag starke Muskel und Gelenkschmerzen habe.
Die zahllosen ähnlichen Fragen zu diesem Thema bestätigen, dass jeder Fall individuell ist. Folglich nützen Ihnen Erfahrungswerte anderer gar nichts. Melden Sie Ihr Vorhaben Ihrem zuständigen Rententräger bevor Sie dieses umsetzen und warten Sie dessen Entscheidung ab. Nur diese ist relevant und kein noch so gut gemeinter Erfahrungswert hier im Forum.
franticam 21.07.2021 | 16:59
Das Problem bei solchen Fragen in einem Forum ist, dass Erfahrungsberichte absolut nutzlos sind. Was ist, wenn 5 Leute "kein Problem" posten, und Ihnen dann doch die EMR entzogen wird? Eine rechtssichere Antwort erhalten Sie ausschließlich von den Sachbearbeitern bei der RV. Die Stundenanzahl ist gesetzlich im SGB geregelt. Volle EMR UNTER 3 bis 6 Stunden (2 Stunden 59 Minuten), max. 15 Stunden pro Woche. Wie viele Tage pro Woche spielt keine Rolle. Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor. Teil-EMR 3 - unter 6 Stunden (5 Stunden 59 Minuten). Ab 6 Stunden keine EMR.
Peter T.am 21.07.2021 | 18:17
Das Problem ist halt, hier ist bestimmt nicht ihr Rentenversicherer als Experte im Forum ( z. B. DRV Bund). Und es ist immer eine Einzefallentscheidung und Prüfung. Daher kann hier keiner sagen, ja es geht oder es geht nicht. Sie können auch auf Kosten Ihrer Restgesundheit mehr arbeiten, ohne das die EM Rente in Gefahr ist. Aber solche Dinge kann nur mit Begutachtung Ihrer persönlichen Umstände (wie Sie schreiben, Medikamente ect) entschieden werden. Schildern Sie Ihrem Sachbearbeiter (steht im Bescheid) Ihre Situation und er wird sicherlich den Ärztlichen Dienst zu Rate ziehen, dann wissen Sie, ob es klappt oder nicht.
Janaam 21.07.2021 | 21:36
Unter 3 Stunden ist doch deutlich. Da gibt es keinen Spielraum.
Peter T.am 21.07.2021 | 22:29
Unter 3 Stunden täglich... Aber wenn man dem ärztlichen Dienst mit Argumenten das so verkaufen kann, wie hier beschrieben wurde (mit Medikamenten die Tage Steuern ect), nichts ist unmöglich... Aber ich persönlich würde dann lieber nur knapp unter 3 Stunden an 2 Tagen gehen, um eine Prüfung der Rente gar nicht erst aufkommen zu lassen oder halt 3 X gehen. Aber vermutlich hat der Arbeitgeber auch Vorgaben gemacht, wie er es gern haben mag oder passt. Teilen Sie im Vorfeld Ihrem Rentenversicherungsträger mit, was Sie Vorhaben, dann wird er sich schon melden. Meldepflichtig sind Sie eh...
Danniam 23.07.2021 | 07:37
Guten Morgen, vielen Dank für alle Antworten. Ich habe inzwischen mein Anliegen und meine Frage an die Rentenversicherung gestellt und nun bleibt es abzuwarten, wie die Entscheidung ausfällt. Hilfreich war der Hinweis, dass man ja begutachtet werden könnte. Sollte eine negative Entscheidung kommen, würde ich dies sogar vorschlagen. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Fakt ist, dass ich auf keinen Fall täglich arbeiten kann und je weniger Arbeitstage, desto besser. Ich handhabe es seit Jahren so, dass ich bevor ein intensiver Tag ansteht, einen "Ruhetag" einlege. Ob ich 5 Stunden umsetzen kann, zeigt sich erst in der Praxis. Bei dem Job handelt es sich um leichte Tätigkeit im Sitzen ohne hohe Konzentration. Am besten wäre die Konstellation: 1 Tag arbeiten, 2 Tage frei und deshalb kann ich nur 2 x in der Woche arbeiten gehen. Am Ende finde ich es sinnvoll, es einfach versuchen zu können. Vielelicht stellt sich ja heraus, dass ich doch mehr arbeiten kann und somit auf langer Sicht von der vollen auf die halbe Erwerbsminderungsrente wechseln kann. Somit auch ein Gewinn der Rentenversicherung. Viele Grüß
Danniam 27.07.2021 | 07:21
Guten Morgen, ich habe gestern mit der Rentenversicherung telefoniert. Da meine Sachbearbeiterin nicht im Dienst war, wurde ich mit der Leiterin der Abteilung verbunden. Ich habe ihr mein Anleigen geschieldert und sie sagte, dass ich 2 x 5 Stunden wöchentlich arbeiten darf. Solange die 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten werden, ist dies gar kein Problem. Ich bekomme dies auch schriftlich mitgeteilt. Viele Grüße
Peter T.am 27.07.2021 | 09:38
Das hört sich gut an. Ganz viel Erfolg und immer auf den Körper hören, wenn man merkt, es ist am Anfang vielleicht doch noch etwas viel...
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