Hallo Danni,
ist das monatliche Arbeitsentgelt nicht höher als 525,00 EUR, ist nach Auffassung der Rentenversicherungsträger grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird. Volle Erwerbsminderung besteht im Regelfall weiter.
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer Beschäftigung melden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 3 Stunden und mehr wird der Rentenversicherungsträger gegebenenfalls prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen, die zur Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente geführt haben, noch erfüllt sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung