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Sonderzahlung

von Spätzünder19.05.2010 | 14:49
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9 Antworten

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Hallo, geehrte Expertinen/er, Mein Altersrenten Antrag habe schon vor einen Monat gestelt.Über Hochrechnung oder nicht bin gar nicht gefragt.Ich bin bis Ende Juli Berufstätig allerdigns bis dahin weiter Krankgeschrieben.Kann ich angesichts Sonderzahlung (Urlaubsanspruch) bei RV Sachbearbeiter nachträglich über Hochrenung ja od nein fragen und um Korrektur bitten.Lohnt er sich das für ein paar Tausend €?.Bitte um Ihren rat. Im Voraus Herzlichen Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da nach Ihren Angaben anscheinend über den Rentenantrag noch nicht entschieden wurde, wäre es am besten, sich unverzüglich (telefonisch) mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Aufgrund Ihrer Angaben ist es leider nicht möglich, hier einen Rat zu geben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ein Gestaltungsspielraum bei der Gesonderten Meldung sowie bei der Hochrechnung besteht nur, wenn der Versicherte derzeit beschäftigt ist und die Gesonderte Meldung vom Arbeitgeber angefordert wird. Dies ist auch sinnvoll, da hohe Einmalzahlungen während des Hochrechnungszeitraumes bei einer gewährten Rente evtl. nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

Beim Bezug von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) hat der Versicherte kein Gestaltungsrecht, weil sich bei der Hochrechnung der bisher gezahlten Sozialleistung regelmäßig keine bzw. in Einzelfällen minimale Rentenänderungen ergeben.

Nachdem Spätzünder nicht angegeben hat, ob er derzeit Krankengeld bzw. evtl. Lohnfortzahlung erhält und welche Leistungen im Hochrechnungszeitraum zu erwarten sind, ist hier die Abklärung mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger am sinnvollsten.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Nachdem Sie bis zum Rentenbeginn Krankengeld beziehen, wird vom Sozialleistungsträger eine gesonderte Meldung angefordert und Ihr bisher bezogenes Krankengeld für max. 3 Monate vor dem Rentenbeginn entsprechend hochgerechnet.

Ihre voraussichtliche Einmalzahlung (Urlaubsgeld), bleibt allerdings beitragsfrei, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber im Jahr 2010 keine Sozialversicherungstage erworben haben. Von einem ununterbrochenen Krankengeldbezug seit 01.01.2010 gehe ich jetzt mal aus.

Das heißt, dass aus einer noch zu gewährenden Einmalzahlung keine Beiträge fällig werden und deshalb auch keine Berücksichtigung bei der Rente erfolgen kann.

6 Antworten

Knut Rassmussenam 19.05.2010 | 16:39
Die Antwort ist wohl vom jeweiligen Rententräger abhängig, da leider keine einheitliche Rechtsanwendung erfolgt. Laut Gesetzestext ist bei Sozialleistungsbezug keine Zustimmung zur Hochrechnung erforderlich.
Spätzünderam 19.05.2010 | 17:17
Hallo geehrte Expertin, Bin seit Sept.09 Krankegeshrieben und bekomme bis auf weiteres Krankengeld. Danke
Spätzünderam 19.05.2010 | 17:43
Urlaubsanspruch der noch Abgegolten wird oder so änlich steht noch zu ?
-_-am 19.05.2010 | 22:35
Kann ja sein, interessiert aber die Rentenversicherung dann nicht mehr. Nochmals: Ihre voraussichtliche Einmalzahlung bleibt beitragsfrei, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber im Jahr 2010 keine Sozialversicherungstage erworben haben. Von einem ununterbrochenen Krankengeldbezug seit 01.01.2010 ausgehend heißt das, dass aus einer noch zu gewährenden Einmalzahlung keine Beiträge fällig werden und die Zahlung deshalb auch keine Berücksichtigung bei der Rentenberechnung finden kann. Alles klar?
KSCam 19.05.2010 | 22:50
...und ob Sie Urlaubsansprüche haben, fragen Sie bitte bei Arbeitgeber, Betriebsrat, Arbeitsgericht, etc. Woher soll das ein Rentenexperte beurteilen können? Wo kaufen Sie Ihr Brot? Etwa beim Schuster?
Spätzünderam 20.05.2010 | 09:04
Möglich, nach dem schon lange Schuster in der Lebensmitt.Laden neben Ihlebrot, bei OBI,Möbelgiganten und Tankstellen gibt? Trotzdem Danke!!
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