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Experten-Antwort

Sonderzahlung bei voller Erwerbsminderungsrente

von Fragende 202.02.2022 | 20:45
1074 Ansichten
84 Antworten
Ich habe da mal eine Frage . Als jemand , der bist zur Altersrente eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen wird und beabsichtigt mit der Auszahlung seiner Lebensversicherung die Altersrente zu erhöhen .. macht das Sinn? Dazu folgendes Rechenbeispiel .. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt 800 Euro. Wenn ich, lt. der mir vorliegenden Broschüre von der Deutschen Rentenversicherung , für 2021 den Höchstbetrag von 15847,20 Euro zahle, dann wird sich der Rentenanspruch bei der Altersrente ab dem 66. Lebensjahr auf 70,12 monatlich erhöhen. Nur ist das tatsächlich der Fall? Schließlich besteht , zumindest nach meiner Information , für die Erwerbsminderungsrente von 800 Euro ein Bestandschutz. Die Altersrente ab den 66. Lebensjahr darf also nicht unter 800 Euro ausfallen. Was ist aber, wenn sich nach den vorhandenen Entgeltpunkten und den Abschlägen z.B. auf Grund der Erwerbsminderungsrente , lediglich eine Altersrente von z.B. 700 Euro monatlich ergibt. Dann würde sich mit der Sonderzahlung die Rente auf 770 Euro erhöhen. Die dazu gekauften 70 Euro monatlich würden also gar nichts bringen. Im Archiv (17.11.2019, 23:46 ) , zu dem gleichen Thema hieß es dazu von einem Fragenden 1 ich zitiere.. „Ich war letztes Jahr bei der DRV und die sagten mir ich hätte keine Chance. Würde als Altersrente genau das gleiche bekommen wie jetzt mit erwerbsminderungsrente.“ Nach meiner Rechnung träfe genau das zu .. ich hätte keine Chance! .. ich würde mit einer Sonderzahlung die gleiche Altersrente bekommen wie ohne. Die Sonderzahlung würde nur dann Sinn machen, wenn sie in jedem Falle zu eine Erhöhung der Altersente von 70 Euro pro Monat führt. Also bei meinen Rechenbeispiel von 800 Euro, auf 870 Euro Frage an die Experten .. ist das so? Führt die Sonderzahlung von immerhin 15847,20 Euro auf jeden Fall zu einer Rentenerhöhung von 70 Euro pro Monat ? Dankeschön

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.02.2022 | 11:01

Hallo Fragende 2,

da Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist die Berechnung etwas komplizierter als in der Broschüre dargestellt. Letztlich sollten Sie sich für eine individuelle Beratung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und vor einer Zahlung eine Probeberechnung erstellen lassen.

Moderatoren-Antwortam 05.02.2022 | 23:26

Liebe User,

ich musste einiges löschen und bitte einige um Rücllehr zur Sachlichkeit.

Danke & einen schönen Sonntag.

Ihr Admin

Moderatoren-Antwortam 11.02.2022 | 23:54

Liebe User,

wir bitten freundlich nicht eine Diskussion zu führen, um die 100 zu knacken. Wir sind ein Rentenforum, nicht "Wetten dass".

Unsachliche Kommentare löschen wir.

Ein schönes Wochenende!

Ihr Admin

81 Antworten

Siehe hieram 02.02.2022 | 21:40
kann man so pauschal nicht sagen... um Ihnen zielführend antworten zu können werden benötigt: Geb.Monat/Jahr und Beginn der EM-Rente Monat/Jahr
Fragende 2am 02.02.2022 | 22:24
Siehe hier schrieb

kann man so pauschal nicht sagen...

um Ihnen zielführend antworten zu können werden benötigt:

Geb.Monat/Jahr und Beginn der EM-Rente Monat/Jahr

In der mir vorliegende Broschüre von der deutschen Rentenversicherung steht eben davon nichts ..dort heißt auf Seite 11 .. ich zitiere .. Grundsätzlich gilt: -jeder Betrag erhöht die Rente -je mehr und je höher die Beiträge , desto höher ist die Rentensteigerung Es folgt eine Tabelle, aus der ohne wenn und aber hervorgeht , wie sich ,mit welchen Beiträgen für das 2021 , die zu erwartende Altersrente erhöhen lässt.
KSCam 02.02.2022 | 22:42
Die angesprochene Tabelle gilt mit Sicherheit nicht in Fällen bei denen aktuell EM Rente bezahlt wird. Sofern Beiträge parallel zur Zurechnungszeit liegen, kann sein dass diese Beiträge sich vielleicht gar nicht auswirken. Möglicherweise haben sich auch Bewertungen anderer Zeiten geändert. M.E. müssen Sie sich individuell beraten lassen, ohne Ihre Daten zu kennen "eiern wir im Forum herum". Aber es steht Ihnen frei zu fragen: "aber im Merkblatt steht doch...." da sage ich Ihnen "aber im Merkblatt ist eben nicht jeder Fall angesprochen"
Fragende 2am 02.02.2022 | 23:22
Siehe hier schrieb

Ich hatte Ihre Frage so verstanden, dass Sie wissen möchten, ob sich 'Ihre' spätere Altersrente durch eine Sonderzahlung erhöht, obwohl Sie bis zur Regelaltersrente eine EM-Rente beziehen.

Aber wenn Sie nun meinen, dass das, was in der Broschüre steht auch für Sie gilt, dann ist Ihre Frage ja beantwortet :-)

Sie sagen es . so wie ich es meine, würde sich ohne wenn und aber , also auch ohne Angaben zu Geb.Monat/Jahr und Beginn der EM-Rente Monat/Jahr , meine Altersrente um 70, 12 Euro erhöhen , wenn ich für das Jahr 2021 eine Sonderzahlung von 15847,20 Euro an die deutsche Rentenversicherung tätige. Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen. Auf Grund der Neuregelungen zur Zugrechnungszeit 2018 könnte nach meiner Information im Einzelfall die Altersente sogar höher ausfallen. So könnte sich ( nur mal so als Beispiel ). darauf hin die Altersrente von 800 Euro auf 850 Euro erhöhen. Das hieße dann in diesem Fall , dass mir daraufhin , auf Grund der Sonderzahlung von 15847,20 Euro , 920.12 Euro monatlich als Altersrente zu stände.
Siehe hieram 02.02.2022 | 22:48
Ich hatte Ihre Frage so verstanden, dass Sie wissen möchten, ob sich 'Ihre' spätere Altersrente durch eine Sonderzahlung erhöht, obwohl Sie bis zur Regelaltersrente eine EM-Rente beziehen. Aber wenn Sie nun meinen, dass das, was in der Broschüre steht auch für Sie gilt, dann ist Ihre Frage ja beantwortet :-)
Fragende 2am 03.02.2022 | 01:52
KSC schrieb

Die angesprochene Tabelle gilt mit Sicherheit nicht in Fällen bei denen aktuell EM Rente bezahlt wird.

Sofern Beiträge parallel zur Zurechnungszeit liegen, kann sein dass diese Beiträge sich vielleicht gar nicht auswirken.

Möglicherweise haben sich auch Bewertungen anderer Zeiten geändert.

M.E. müssen Sie sich individuell beraten lassen, ohne Ihre Daten zu kennen "eiern wir im Forum herum".

Aber es steht Ihnen frei zu fragen: "aber im Merkblatt steht doch...."

da sage ich Ihnen "aber im Merkblatt ist eben nicht jeder Fall angesprochen"

Mit Verlaub ... die angesprochene Tabelle bildet zunächst einmal den Kauf von Rentenpunkten ab .Danach beträgt der Mindestbetrag dafür , für das Jahr 2021 , 1004,40 Euro und der Maximalbetrag 15 847,20 Euro . Ich stocke also damit meine, im Laufe meines Erwerbslebens angesammelten Rentenpunkte auf. Somit es , zumindest nach meinem Verständnis des Rentensystems , auch zu einem Aufstocken der Altersrente kommen MUSS!. Das kann ja wohl nicht sein ,dass gekaufte Rentenpunkten , auf Grund einer Erwerbsminderungsrente oder wie auch immer , anders behandelt werden , als die , die man im Laufe eines Erwerbsleben ansammelt.
Siehe hieram 03.02.2022 | 06:50
Fragende 2 schrieb

Sie sagen es . so wie ich es meine, würde sich ohne wenn und aber , also auch ohne Angaben zu Geb.Monat/Jahr und Beginn der EM-Rente Monat/Jahr , meine Altersrente um 70, 12 Euro erhöhen , wenn ich für das Jahr 2021 eine Sonderzahlung von 15847,20 Euro an die deutsche Rentenversicherung tätige.

Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen.

Auf Grund der Neuregelungen zur Zugrechnungszeit 2018 könnte nach meiner Information im Einzelfall die Altersente sogar höher ausfallen. So könnte sich ( nur mal so als Beispiel ). darauf hin die Altersrente von 800 Euro auf 850 Euro erhöhen. Das hieße dann in diesem Fall , dass mir daraufhin , auf Grund der Sonderzahlung von 15847,20 Euro , 920.12 Euro monatlich als Altersrente zu stände.

Und genau so ist es eben nicht. Die Altersrente (in dem Fall ab Regelrentenalter) ist 'eine Rente'. Die wird berechnet aus den EP, die Sie im Laufe des Versicherungslebens tatsächlich durch Ausbildung, Kindererziehung, eigene Einkünfte usw. zusammengetragen haben. Auch eine freiwillige Zahlung würde hier dann berücksichtigt werden. Auch Zeiten eines bereits vorher wegen einer Erwerbsminderung bezogenen Rente werden berücksichtigt, hier dann aber als 'Anrechnung wegen Rentenbezug', was regelmäßig niedriger ist als das, was tatsächlich aufgrund der zu berücksichtigenden Zuschläge für die Erwerbsminderung in den Jahren davor bezahlt wurde. Hieraus ergibt sich insgesamt eine Anzahl von EP, die dann mit dem aktuellen Rentenwert umgerechnet einen EUR-Betrag xy ergeben. Wenn Sie also vor Ihrer EM-Rente 20 EP hätten und keine maßgeblichen weiteren Beschäftigungen, die diese noch erhöht hätten, sondern nur en paar Jahre einen Minijob, dann haben Sie zum Zeitpunkt der Regelaltersrente vielleicht 22 EP zusammen. Hier kommen dann noch die 2 EP obendrauf, die Sie freiwillig einbezahlt haben. Denn dies werden selbstverständlich, so wie Sie es erwarten, nicht einfach unter den Tisch gekehrt. Dann hätten Sie also 24 EP. Mal aktueller Rentenwert (34,19) sind das dann rund 818 EUR. Die EM-Rente (die 'andere Rente') beträgt zu diesem 'Stichtag' 800,00 EUR. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR. Weil es eben ZWEI Berechnungen gibt, für jede 'Rentenart' auf die zu diesem Zeitpunkt ein Anspruch parallel besteht (Sie sind ja immer noch erwerbsgemindert, aber diese 'Rente' endet mit Regelaltersrente, nicht der Anspruch) und von der dann nur eine, nämliche die höhere, zur Auszahlung kommt. Der Bestandschutz der EM-Rente kommt also nur zum Tragen, wenn die Regelaltersrente aufgrund der oben beschriebenen Berechnungen niedriger ausfallen würde. Bevor Sie also die freiwillige Zahlung leisten, sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV eine 'Probeberechnung' unter Angabe der geplanten Zahlung und Angabe des Rentenbeginns erstellen lassen, damit es keine Überraschungen gibt. Denn dummerweise werden die Rentenansprüche nicht nach Informationsbroschüren sondern nach geltenden Gesetzesparagraphen berechnet. Und die hier zu berücksichtigenden fangen im SGB VI so ca. bei § 70 an. Sofern Sie sich dann also von der Broschüre in die Irre geleitet fühlen, wenden Sie sich an die dafür zuständige Redaktion, Kontaktdaten stehen im Impressum der Broschüre. Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.
Typische Besserwissereiam 03.02.2022 | 07:11
Soll @Fragende 2 doch glauben was Sie will. Sich ohne Rentenkenntnisse die spätere Altersrente schönzurechnen und die Antworten hier in Frage zu stellen, ist doch ihr gutes Recht. Warum Sie dann allerdings überhaupt hier nachfragt, da sie ja mehr ihrem „Broschürenwissen“ vertraut, bleibt dabei ein Rätsel. Wenn sie damit glücklich ist oder wird, warum nicht? Ist nicht die erste oder letzte, die ihre Besserwisserei noch einholen wird.
Fragende 2am 03.02.2022 | 14:44
Siehe hier schrieb

Und genau so ist es eben nicht. Die Altersrente (in dem Fall ab Regelrentenalter) ist 'eine Rente'.

Die wird berechnet aus den EP, die Sie im Laufe des Versicherungslebens tatsächlich durch Ausbildung, Kindererziehung, eigene Einkünfte usw. zusammengetragen haben. Auch eine freiwillige Zahlung würde hier dann berücksichtigt werden.

Auch Zeiten eines bereits vorher wegen einer Erwerbsminderung bezogenen Rente werden berücksichtigt, hier dann aber als 'Anrechnung wegen Rentenbezug', was regelmäßig niedriger ist als das, was tatsächlich aufgrund der zu berücksichtigenden Zuschläge für die Erwerbsminderung in den Jahren davor bezahlt wurde.

Hieraus ergibt sich insgesamt eine Anzahl von EP, die dann mit dem aktuellen Rentenwert umgerechnet einen EUR-Betrag xy ergeben.

Wenn Sie also vor Ihrer EM-Rente 20 EP hätten und keine maßgeblichen weiteren Beschäftigungen, die diese noch erhöht hätten, sondern nur en paar Jahre einen Minijob, dann haben Sie zum Zeitpunkt der Regelaltersrente vielleicht 22 EP zusammen.

Hier kommen dann noch die 2 EP obendrauf, die Sie freiwillig einbezahlt haben. Denn dies werden selbstverständlich, so wie Sie es erwarten, nicht einfach unter den Tisch gekehrt.

Dann hätten Sie also 24 EP. Mal aktueller Rentenwert (34,19) sind das dann rund 818 EUR.

Die EM-Rente (die 'andere Rente') beträgt zu diesem 'Stichtag' 800,00 EUR. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR.

Weil es eben ZWEI Berechnungen gibt, für jede 'Rentenart' auf die zu diesem Zeitpunkt ein Anspruch parallel besteht (Sie sind ja immer noch erwerbsgemindert, aber diese 'Rente' endet mit Regelaltersrente, nicht der Anspruch) und von der dann nur eine, nämliche die höhere, zur Auszahlung kommt.

Der Bestandschutz der EM-Rente kommt also nur zum Tragen, wenn die Regelaltersrente aufgrund der oben beschriebenen Berechnungen niedriger ausfallen würde.

Bevor Sie also die freiwillige Zahlung leisten, sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV eine 'Probeberechnung' unter Angabe der geplanten Zahlung und Angabe des Rentenbeginns erstellen lassen, damit es keine Überraschungen gibt.

Denn dummerweise werden die Rentenansprüche nicht nach Informationsbroschüren sondern nach geltenden Gesetzesparagraphen berechnet. Und die hier zu berücksichtigenden fangen im SGB VI so ca. bei § 70 an.

Sofern Sie sich dann also von der Broschüre in die Irre geleitet fühlen, wenden Sie sich an die dafür zuständige Redaktion, Kontaktdaten stehen im Impressum der Broschüre.

Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.

... Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen. ...
Und genau so ist es eben nicht. .. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR. Sofern Sie sich dann also von der Broschüre in die Irre geleitet fühlen, wenden Sie sich an die dafür zuständige Redaktion, Kontaktdaten stehen im Impressum der Broschüre. Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.
Vielen Dank! .. insbesondere für die Antwort von „siehe hier“ , der sich hier einmal die Mühe gemacht hat ,das Ganze nach geltenden Gesetzesparagraphen durch zu rechnen. Wenn dem so ist , dass ich .. ich zitiere .. keine 70 EUR einfach auf meine EM-Rente on top bekomme .. dann wurde ich vermutlich mit der Aussage in der Broschüre, dass .. Grundsätzlich! .. jeder Betrag die Rente erhöht und zwar so wie in der Tabelle angegeben , tatsächlich in die Irre geführt. So werde ich eben nicht , wenn ich den für das Jahr 2021 den Höchstbetrag von immerhin 15847, 20 Euro zahle Grundsätzlich 70. 12 Euro pro Monat mehr Altersrente bekommen , sondern nach der Beispielrechnung von „siehe hier“ nur 18 Euro pro Monat . 18 Euro! Das heißt , wenn ich das auf die 15847, 20 Euro umrechne, .. 12 Monate x 18 Euro = 218, 0 Euro pro Jahr 15847, 20 Euro / 218, 0 Euro pro Jahr = 72,69 Jahre Renteneintritts 66 Jahre + 72 , 7 Jahre = 183 Jahre .. ich müsste an die 183 Jahre alt werden , nur um den Betrag wieder rein zu bekommen, den ich eingezahlt habe. Wenn sich nach der Proberechnung , die ich nun mehr , wie von „siehe hier“ und dem „Experten“ empfohlen , bei der deutschen Rentenversicherung einleiten werde, diese Zahlen bestätigen , dann werde ich mich wegen der möglichen Irreführung , mit Sicherheit nicht nur bloß an die Redaktion der Broschüre wenden.
Schadeam 03.02.2022 | 14:56
An wen wollen Sie sich denn wenden? Über was eigentlich beschweren? Wenn Sie feststellen, dass sich eine Beitragszahlung nicht rechnet, dann zahlen Sie doch einfach nichts ein......und dann haben Sie keinerlei Schaden (zumindest keinen Vermögensschaden). Worüber sich dann aufregen? Dass Gesetze nicht so sind wie Sie sie gerne hätten? Manches muss man wirklich nicht verstehen.
Fragende 2am 03.02.2022 | 15:35
Schade schrieb

An wen wollen Sie sich denn wenden? Über was eigentlich beschweren?

Wenn Sie feststellen, dass sich eine Beitragszahlung nicht rechnet, dann zahlen Sie doch einfach nichts ein......und dann haben Sie keinerlei Schaden (zumindest keinen Vermögensschaden).

Worüber sich dann aufregen? Dass Gesetze nicht so sind wie Sie sie gerne hätten?

Manches muss man wirklich nicht verstehen.

Völlig richtig .. ICH! .. bräuchte tatsächlich einfach nichts zahlen. MIR ! .. ist nun mehr bekannt , dass wenn ich 15847, 20 Euro auf das Konto der deutschen Rentenversicherung einzahle , eben nicht wie lt. Tabelle in der Broschüre angegeben .. Grundsätzlich! .. 70,12 Euro on Top bekomme , sonder möglicherweise nur 18 Euro ( Dazu nochmals herzlichen Dank an " von siehe hier" für seine Rechnung) Nur was machen all die .. ANDEREN! die sich nicht diese Mühe machen sich in einem Forum zuvor zu informieren bzw. zuvor eine Proberechnung an zu fordern !!!!!! Die im gutem Glauben an dem , was in der Broschüre steht , darauf vertrauen , dass 70 Euro pro Monat mehr Altersrente beziehen werden. Selbst mit dieser Rentenerhöhung müsste man an die 85 Jahre alt werden , nur um den eingezahlten Betrag von 15847, 20 Euro wieder rein zu bekommen. Das Erreichen eines solchen Alters ist alles Andere als Selbstverständlich! Insbesondere wenn man vor den Renteneintrittalter eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.
Fragende 2am 03.02.2022 | 15:59
Fragende 2 schrieb

Völlig richtig .. ICH! .. bräuchte tatsächlich einfach nichts zahlen. MIR ! .. ist nun mehr bekannt , dass wenn ich 15847, 20 Euro auf das Konto der deutschen Rentenversicherung einzahle , eben nicht wie lt. Tabelle in der Broschüre angegeben .. Grundsätzlich! .. 70,12 Euro on Top bekomme , sonder möglicherweise nur 18 Euro ( Dazu nochmals herzlichen Dank an " von siehe hier" für seine Rechnung)

Nur was machen all die .. ANDEREN! die sich nicht diese Mühe machen sich in einem Forum zuvor zu informieren bzw. zuvor eine Proberechnung an zu fordern !!!!!!

Die im gutem Glauben an dem , was in der Broschüre steht , darauf vertrauen , dass 70 Euro pro Monat mehr Altersrente beziehen werden. Selbst mit dieser Rentenerhöhung müsste man an die 85 Jahre alt werden , nur um den eingezahlten Betrag von 15847, 20 Euro wieder rein zu bekommen.

Das Erreichen eines solchen Alters ist alles Andere als Selbstverständlich!

Insbesondere wenn man vor den Renteneintrittalter eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.

An wen wollen Sie sich denn wenden? Über was eigentlich beschweren? Wenn Sie feststellen, dass sich eine Beitragszahlung nicht rechnet, dann zahlen Sie doch einfach nichts ein......und dann haben Sie keinerlei Schaden (zumindest keinen Vermögensschaden). Worüber sich dann aufregen? Dass Gesetze nicht so sind wie Sie sie gerne hätten? Manches muss man wirklich nicht verstehen.
Nur was machen all die .. ANDEREN! die sich nicht diese Mühe machen sich in einem Forum zuvor zu informieren bzw. zuvor eine Proberechnung an zu fordern !!!!!! Die im gutem Glauben an dem , was in der Broschüre steht , darauf vertrauen , dass 70 Euro pro Monat mehr Altersrente beziehen werden. Selbst mit dieser Rentenerhöhung müsste man an die 85 Jahre alt werden , nur um den eingezahlten Betrag von 15847, 20 Euro wieder rein zu bekommen. Das Erreichen eines solchen Alters ist alles Andere als Selbstverständlich! Insbesondere wenn man vor den Renteneintrittalter eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.
Nachtrag .. WIESBADEN – Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt nach den Ergebnissen der Sterbetafel 2018/2020 für neugeborene Mädchen aktuell 83,4 Jahre und für neugeborene Jungen 78,6 Jahre.
Schadeam 03.02.2022 | 16:04
Na, da kann ich Sie beruhigen: kaum jemand der 15Tausend an die DRV zahlt ist so naiv und einfältig sich vorher nicht zu erkundigen. So gesehen ist das eine künstliche Aufregung. Sie entfachen wohl gerne den berühmten Sturm im Wasserglas und verbreiten Panik???? LG
Valzuunam 03.02.2022 | 16:13
"Grundsätzlich" bedeute übrigens soviel wie "in der Regel, Ausnahmen sind möglich". Näheres dazu auf Duden.de Vielleicht können sie dies ja noch an geeigneter Stelle geschickt in Ihre Beschwerde einflechten. Gern geschehen.
Siehe hieram 03.02.2022 | 16:31
Hallo Fragende2, zunächst freut es mich, dass ich Sie mit dem Rechenbeispiel 'überzeugen' konnte, dass das Ergebnis doch anders aussehen 'kann', als Sie es zuvor erwartet haben und Sie sich das nun also doch noch mal genau ausrechnen lassen wollen. Ich vermute allerdings, dass Sie dann mit 'Irreführung' nicht ernsthaft weiter kommen würden. Denn für sich genommen 'Altersrente' ist die Aussage ja nicht falsch. Zudem glaube ich, dass auch andere, die ähnliches planen, sich bei einer Investition in dieser Höhe sich noch mal ausführlicher informieren, worauf auch in der Broschüre ja hingewiesen wird, das man dies sollte. Und ja, die Lebenserwartung sollte man auch berücksichtigen, aber wer weiß schon so genau, wie die eigenen Gene in eine Statistik passen? Anders könnte es übrigens aussehen, wenn Sie einen Witwer in spe hinterlassen, der würde nämlich von der erhöhten Rente dann evtl. auch noch etwas profitieren, falls er Sie ausreichend lange überlebt (und seine eigene Rente nicht zu hoch ist, die wird nämlich angerechnet). Vielleicht beschließen Sie ja am Ende auch, nur einen Teil der Summe zu investieren und den Rest doch noch für eine lange Reise zu investieren, die sie sich schon immer erträumt hatten, pfeif drauf, was dann später monatlich wird :-) Immerhin kostet die höhere Rente auch noch Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung, das sollten Sie in Ihrer Kalkulation nicht vergessen. Steuervorteile (durch die Einzahlung), die in diesem Zusammenhang oft erwähnt werden, hätte nur, wer auch tatsächlich Steuern bezahlen muss. Aber auch das sollten Sie sich noch mal durchrechnen lassen. Also rechnen Sie also für sich einfach noch mal nach (lassen rechnen), ob sich das für Sie persönlich tatsächlich so gut anfühlt. Wenn nicht, verbraten Sie das Geld einfach anderweitig, dann ist es auch weg ;-) Einen schönen Abend!
Fragende 2am 03.02.2022 | 17:07
Siehe hier schrieb

Hallo Fragende2,

zunächst freut es mich, dass ich Sie mit dem Rechenbeispiel 'überzeugen' konnte, dass das Ergebnis doch anders aussehen 'kann', als Sie es zuvor erwartet haben und Sie sich das nun also doch noch mal genau ausrechnen lassen wollen.

Ich vermute allerdings, dass Sie dann mit 'Irreführung' nicht ernsthaft weiter kommen würden. Denn für sich genommen 'Altersrente' ist die Aussage ja nicht falsch.

Zudem glaube ich, dass auch andere, die ähnliches planen, sich bei einer Investition in dieser Höhe sich noch mal ausführlicher informieren, worauf auch in der Broschüre ja hingewiesen wird, das man dies sollte.

Und ja, die Lebenserwartung sollte man auch berücksichtigen, aber wer weiß schon so genau, wie die eigenen Gene in eine Statistik passen?

Anders könnte es übrigens aussehen, wenn Sie einen Witwer in spe hinterlassen, der würde nämlich von der erhöhten Rente dann evtl. auch noch etwas profitieren, falls er Sie ausreichend lange überlebt (und seine eigene Rente nicht zu hoch ist, die wird nämlich angerechnet).

Vielleicht beschließen Sie ja am Ende auch, nur einen Teil der Summe zu investieren und den Rest doch noch für eine lange Reise zu investieren, die sie sich schon immer erträumt hatten, pfeif drauf, was dann später monatlich wird :-)

Immerhin kostet die höhere Rente auch noch Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung, das sollten Sie in Ihrer Kalkulation nicht vergessen.

Steuervorteile (durch die Einzahlung), die in diesem Zusammenhang oft erwähnt werden, hätte nur, wer auch tatsächlich Steuern bezahlen muss.

Aber auch das sollten Sie sich noch mal durchrechnen lassen.

Also rechnen Sie also für sich einfach noch mal nach (lassen rechnen), ob sich das für Sie persönlich tatsächlich so gut anfühlt. Wenn nicht, verbraten Sie das Geld einfach anderweitig, dann ist es auch weg ;-)

Einen schönen Abend!

Hallo von Siehe hier Genau das habe ich getan .. mich zuvor informiert ! So habe ich im Internet unter den Eintrag .. ich zitiere „ vollen Erwerbsminderungsrente Sonderzahlungen in die Rente“ nach entsprechenden Beiträgen suchen lassen. Gleich zu Anfangs zu „ähnlichen Fragen“ heißt es dazu .. "Was bringt eine Einmalzahlung in die Rentenkasse? Wer ein Jahr lang jeden Monat den aktuellen Mindestbeitrag von 83,70 Euro an die Rentenversicherung zahlt, bekommt dafür 4,44 Euro monatlich mehr Rente. Der Höchstbeitrag von 1.320,60 Euro bringt im Alter etwa 70,12 Euro (Stand: 2021)" Und bei Finanztipp heißt es dazu .. "Freiwillige Ren­ten­ver­si­che­rung Freiwillige Beiträge für die Rente können sich auszahlen Beispiel : Wenn Du eine monatliche Rente von 1.200 Euro erwartest und Dich zwei Jahre früher zur Ruhe setzen möchtest, musst Du einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen (24 x 0,3 Prozent). Deine monatliche Rente verringert sich um ca. 86 Euro. Um das auszugleichen, müsstest Du rund 21.000 Euro zusätzlich einzahlen (Stand: 16. April 2021)". Das waren nur zwei von unzähligen Einträge , die auf den I Punkt das wieder geben , was in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung steht. Auch habe ich mich zuvor telefonisch dort erkundigt! In diesem Gespräch wurde mir zwar nicht versichert, dass ich bei Zahlung des Höchstbetrags von 1.320,60 Euro im Alter etwa 70,12 Euro pro Monat erhalten werde. Warum sollte ich das auch durch eine Frage in Zweifel ziehen . Wird mir doch das sowohl in der Broschüre wie auch nach den Erkundigung im Internet genau bestätigt. Frage an das Expertenteam! .. Erfährt man denn spätesten dann .. wenn man die Altersrente erhält! . davon , das sich die Rentenerhöhung nicht auf 70,12 Euro beläuft ( so wie in der Broschüre angegeben) sondern nach einer komplizierten Berechnung nur auf 18 Euro? Wenn ja , was kann man da noch unternehmen. Kann man möglicherweise wegen Irreführung noch auf eine Rückzahlung der eingezahlten 15 847,20 Euro hoffen?
KSCam 03.02.2022 | 17:34
Quatsch! Im Zweifel sind die Beiträge wirksam entrichtet worden. Nach Jahren zu behaupten "man sei in einer Broschüre irgendwie irregeführt worden" hilft wohl nicht weiter. Jetzt lassen Sie es gut sein und erkennen dass "Ihr Problem" ein absoluter Ausnahmefall wäre, bei der ein Kunde blind einen Haufen Geld einzahlt ohne sich schlau gemacht zu haben. Notfalls ein eigener Fehler und nicht durch die "böse DRV" verursacht. Aber bestimmt würde sich da auch ein Richter finden, der anders urteilt. Wenn es Ihren Fall wirklich gibt, soll er oder Sie halt klagen.
Siehe hieram 03.02.2022 | 17:30
Es ist nicht so kompliziert, wie es ausschaut. Eine Broschüre ist eine Broschüre und gibt zunächst erst einmal nur allgemeine Informationen. Wenn Sie jetzt EM-Rente beziehen und demnächst die Folgerente ansteht, dies kann auch eine vorgezogene sein, die dann aber Abschläge erhält, kann Ihnen die Probeberechnung, die Sie sich erstellen lassen, ziemlich centgenau sagen, was dabei heraus kommt. Dort steht dann auch, welche weiteren Faktoren diesen Betrag tatsächlich noch etwas ändern könnten, weil z.B. der Rentenwert per 01.07.2022 noch gar nicht festgelegt wurde und auch noch nicht der Wert, zu dem Ihre Einzahlung dann tatsächlich 'umgerechnet' wird. Das hängt nämlich noch davon ab, wann genau Sie mit den Zahlungen starten, und ob dann noch der 'vorläufige' Wert gilt oder bereits der festgelegte. Und nein, zurück bezahlt wird die Einzahlung nicht. Mit 'Irreführung' kommen Sie da auch nicht durch. Nützt nun mal alles nix. Nicht umsonst hat das SGB VI (inkl. Kommentaren) einen Umfang von knapp 2.000 Seiten, wie wollen Sie das in eine kostenlose 20-Seiten-Broschüre packen? Lassen Sie sich eine Probeberechnung erstellen. Aber selbst dann sind Sie nicht davor geschützt, dass plötzlich doch eine Gesetzesänderung eintritt, die just 14 Tage später in Kraft tritt und diese dann doch ad absurdum führt. Allerdings ist diese dennoch wesentlich sicherer als eine Information in Finanztipp oder ähnlichen Zeitschriften. Ach ja, dann gibt es ja auch noch den 'Fallstrick' Grundrente... Wirklich, wenden Sie sich an Ihre zuständige DRV und lassen sich dort ausführlich beraten. Die Zeit ist dann für Sie besser investiert, als sich über eine Broschüre zu ärgern, das macht nur Falten.
Fragende 2am 03.02.2022 | 18:05
Siehe hier schrieb

Es ist nicht so kompliziert, wie es ausschaut. Eine Broschüre ist eine Broschüre und gibt zunächst erst einmal nur allgemeine Informationen.

Wenn Sie jetzt EM-Rente beziehen und demnächst die Folgerente ansteht, dies kann auch eine vorgezogene sein, die dann aber Abschläge erhält, kann Ihnen die Probeberechnung, die Sie sich erstellen lassen, ziemlich centgenau sagen, was dabei heraus kommt.

Dort steht dann auch, welche weiteren Faktoren diesen Betrag tatsächlich noch etwas ändern könnten, weil z.B. der Rentenwert per 01.07.2022 noch gar nicht festgelegt wurde und auch noch nicht der Wert, zu dem Ihre Einzahlung dann tatsächlich 'umgerechnet' wird.

Das hängt nämlich noch davon ab, wann genau Sie mit den Zahlungen starten, und ob dann noch der 'vorläufige' Wert gilt oder bereits der festgelegte.

Und nein, zurück bezahlt wird die Einzahlung nicht. Mit 'Irreführung' kommen Sie da auch nicht durch. Nützt nun mal alles nix.

Nicht umsonst hat das SGB VI (inkl. Kommentaren) einen Umfang von knapp 2.000 Seiten, wie wollen Sie das in eine kostenlose 20-Seiten-Broschüre packen?

Lassen Sie sich eine Probeberechnung erstellen.

Aber selbst dann sind Sie nicht davor geschützt, dass plötzlich doch eine Gesetzesänderung eintritt, die just 14 Tage später in Kraft tritt und diese dann doch ad absurdum führt.

Allerdings ist diese dennoch wesentlich sicherer als eine Information in Finanztipp oder ähnlichen Zeitschriften.

Ach ja, dann gibt es ja auch noch den 'Fallstrick' Grundrente...

Wirklich, wenden Sie sich an Ihre zuständige DRV und lassen sich dort ausführlich beraten. Die Zeit ist dann für Sie besser investiert, als sich über eine Broschüre zu ärgern, das macht nur Falten.

Hallo von siehe hier Dass ist wohl wahr, das der Ärger mit der Broschüre nur Falten macht ..dazu noch ein Beispiel. Dort heißt es auf Seite 9 ich zitiere ! .. "Bitte beachten Sie: Sie können ihren Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern wenn sie - am 31.Dezember 1983 bereits die Wartezeit von fünf Jahren erreicht, -seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt haben -jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlen he ? ..1983 .. 1984 ? Das ist fast vierzig Jahre her ! Da gab es noch die DDR. Wie kann das sein , das etwas , was fast vierzig Jahre her ist , Einfluss auf einen Vorgang hat , wie die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die Rentenversicherung. Das Eine hat ja nun wirklich , zumindest nach dem logischen Menschenverstand , nichts aber auch rein gar nichts zu tun. Nur mal so als Beispiel .. Wenn ich als DDR Bürger , der ich damals war , am 31 Dezember 1983 nicht diese Wartezeit von fünf Jahren erreicht habe (was immer das heißen mag) kann ich mir deshalb etwa nicht meinen Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern? Da würde mich schon auch noch die Antwort der Experten interessieren .. na wer traut sich? :-) Schließlich hätte sich möglicherweise danach , zumindest nach meinem Verständnis , das mit dem Zahlen von freiwilligen Beiträgen in die Rentenkasse eh erledigt.
Nicht zu glaubenam 03.02.2022 | 17:54
An diesem Beispiel sieht man wieder mal deutlich, wie durchgeknallt einige Versicherte sind, die ihre eigenen Unzulänglichkeiten versuchen anderen dann in die Schuhe zu schieben. Das wird in diesem Fall aber nicht gelingen und bei der Sozialgerichtsbarkeit eher ein müdes Lächeln hervorrufen.
Siehe hieram 03.02.2022 | 18:12
https://www.beck-shop.de/kreikebohm-rossbach-sgb-vi-sozialgesetz… Diese Ausgabe hat allerdings 'nur' rund 1.600 Seiten ;-)
Fragende 2am 03.02.2022 | 18:39
Siehe hier schrieb

https://www.beck-shop.de/kreikebohm-rossbach-sgb-vi-sozialgesetzbuch-gesetzliche-rentenversicherung/product/31739885?adword=google-smec&gclid=CjwKCAiAl-6PBhBCEiwAc2GOVCdwyCBqLnBc1Pd4SLme4AwRWMM-fZ3NAyIQBznVrOB9s98aqXTq0hoCl3QQAvD_BwE

Diese Ausgabe hat allerdings 'nur' rund 1.600 Seiten ;-)

Nun ja , dass heißt ja dann so viel .. dass man sich als Versicherter auf diese rund 1.600 Seiten zu informieren hat. . wenn man denn etwas an diesem Beispiel mal wieder sieht , dann ganz gewiss nicht , wie durchgeknallt einige Versicherte sind. Schönen Abend
Fragende 2am 03.02.2022 | 20:34
Ihnen ist doch wohl schon klar , dass die folgende .. dankenswerter Weise! .. von „siehe hier“ erstellte Beispielrechnung , auch für ehemalige BRD Bürger gilt .. Und genau so ist es eben nicht. .. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR. .
Vielen Dank! 18 Euro! Das heißt , wenn ich das auf die 15847, 20 Euro umrechne, .. 12 Monate x 18 Euro = 218, 0 Euro pro Jahr 15847, 20 Euro / 218, 0 Euro pro Jahr = 72,69 Jahre Renteneintritts 66 Jahre + 72 , 7 Jahre = 183 Jahre .. ich müsste an die 183 Jahre alt werden , nur um den Betrag wieder rein zu bekommen, den ich eingezahlt habe.
.. auch der ehemalige BRD Bürger müsste demnach an die 183 Jahre alt werden , nur um den Betrag wieder rein zu bekommen, den er eingezahlt hat. Würde denn ihrer Meinung zumindest das erklären , warum sich der Aufwand dennoch lohnt?
KSCam 03.02.2022 | 21:09
Wünsche der lieben Fragenden weiterhin viel Spaß und nen guten Abend. Ist wirklich lustig was die sich da alles zusammenreimt. Aber wenn es die Dame glücklich macht, tut das ja keinem anderen weh.
Uschiam 03.02.2022 | 22:14
Fragende 2 schrieb

Hallo von siehe hier

Dass ist wohl wahr, das der Ärger mit der Broschüre nur Falten macht ..dazu noch ein Beispiel. Dort heißt es auf Seite 9 ich zitiere ! ..

"Bitte beachten Sie:

Sie können ihren Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern wenn sie

- am 31.Dezember 1983 bereits die Wartezeit von fünf Jahren erreicht,

-seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt haben

-jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlen

he ? ..1983 .. 1984 ?

Das ist fast vierzig Jahre her ! Da gab es noch die DDR. Wie kann das sein , das etwas , was fast vierzig Jahre her ist , Einfluss auf einen Vorgang hat , wie die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die Rentenversicherung. Das Eine hat ja nun wirklich , zumindest nach dem logischen Menschenverstand , nichts aber auch rein gar nichts zu tun.

Nur mal so als Beispiel ..

Wenn ich als DDR Bürger , der ich damals war , am 31 Dezember 1983 nicht diese Wartezeit von fünf Jahren erreicht habe (was immer das heißen mag) kann ich mir deshalb etwa nicht meinen Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern?

Da würde mich schon auch noch die Antwort der Experten interessieren .. na wer traut sich? :-)

Schließlich hätte sich möglicherweise danach , zumindest nach meinem Verständnis , das mit dem Zahlen von freiwilligen Beiträgen in die Rentenkasse eh erledigt.

So ist es! Es stehen noch so einige Formulierungen geschrieben, die einst aktuell eine Art Bestandsschutz dargestellt haben und von der Zeit mittlerweile überholt worden sind. Wer bspw. 1978 ins Berufsleben gestartet ist, hatte 1983 besagte Versicherungsjahre und wäre heute um die 60. Kann u. U.diese Jahrgänge noch betreffen, ist aber ein Auslaufmodell, genauso wie die Teilweise EM-Rente wg. Berufsunfähigkeit. Spätestens, wenn die Jahrgänge ab 1962 die Altersrente erreichen, wird dieses Modell obsolet.
Befremdlicham 03.02.2022 | 22:41
Schön mal darüber nachgedacht, dass diese Fragestellerin überfordert ist, statt hier indirekt anzumachen? Sachliche Antworten sind erwünscht, alles andere wohl eher weniger! Beim Thema Rente einfach mal in die Situation des Fragenden hineinversetzen!
Schadeam 03.02.2022 | 22:25
Jetzt jammert die Fragende rum weil sie den EM Schutz nicht mit freiwilligen Beiträgen erhalten kann - in der Eingangspost gehts aber um die Frage einer Erwerbsgeminderten????? Ja was denn nun? Die hat doch den Schtuz sonst würde sie die Rente nicht kriegen. Es scheint so als ob da eine Dame einfach auf Krawall gebürstet ist . Das Ganze ist je nach Blickwinkel entweder lustig oder ganz schrecklich peinlich. Mädel, lies nicht irgendwelche Broschüren sondern mach ne Ausbildung bei der DRV - kann kapierst du vielleicht einiges?
Aloisam 03.02.2022 | 22:42
Fragende 2 schrieb

Hallo von siehe hier

Dass ist wohl wahr, das der Ärger mit der Broschüre nur Falten macht ..dazu noch ein Beispiel. Dort heißt es auf Seite 9 ich zitiere ! ..

"Bitte beachten Sie:

Sie können ihren Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern wenn sie

- am 31.Dezember 1983 bereits die Wartezeit von fünf Jahren erreicht,

-seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt haben

-jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlen

he ? ..1983 .. 1984 ?

Das ist fast vierzig Jahre her ! Da gab es noch die DDR. Wie kann das sein , das etwas , was fast vierzig Jahre her ist , Einfluss auf einen Vorgang hat , wie die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die Rentenversicherung. Das Eine hat ja nun wirklich , zumindest nach dem logischen Menschenverstand , nichts aber auch rein gar nichts zu tun.

Nur mal so als Beispiel ..

Wenn ich als DDR Bürger , der ich damals war , am 31 Dezember 1983 nicht diese Wartezeit von fünf Jahren erreicht habe (was immer das heißen mag) kann ich mir deshalb etwa nicht meinen Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern?

Da würde mich schon auch noch die Antwort der Experten interessieren .. na wer traut sich? :-)

Schließlich hätte sich möglicherweise danach , zumindest nach meinem Verständnis , das mit dem Zahlen von freiwilligen Beiträgen in die Rentenkasse eh erledigt.

In der DDR war wohl im großen Ganzen alles 40 Jahre lang so ziemlich gleichbleibend. Hier gab hingegen häufiger Gesetzesänderungen und somit dürfen Ältere noch Sachen, die Jüngere nicht mehr dürfen.
Fragende 2am 03.02.2022 | 23:14
KSC schrieb

Wünsche der lieben Fragenden weiterhin viel Spaß und nen guten Abend.

Ist wirklich lustig was die sich da alles zusammenreimt.

Aber wenn es die Dame glücklich macht, tut das ja keinem anderen weh.

Mit Verlaub .. die 18 Euro pro Monat zusätzlich , ab der Altersrente mit 66 Jahren, .. Wohlgemerkt! . bei einer Einmal-Einzahlung von immerhin 15847, 20 Euro auf das Konto der deutschen Rentenversicherung , hat sich nicht die Dame zusammen gereimt , sondern „siehe hier“ . Nachzulesen in dem Beitrag hier und heute um 6:50 Uhr! Dafür mein Respekt . Eigentlich hätte ich dergleichen „Zusammengereimtes“ von den offiziellen Experten erwartet. Möglicherweise war ihnen ja schlicht und ergreifend der Zeitaufwand für die „etwas komplizierte Berechnung “ zu groß. Wie dem auch sei , das was sich die Dame anschließend daraufhin zusammen gereimt hat und zwar , dass man diese eingezahlten 15847, 20 Euro erst im Alter von 183 Jahren auf Heller und Pfennig zurück bekommt ist Mathematik der Grundschule. Nachzulesen in dem Beitrag hier und heute um 14: 44Uhr Um das Ganze hier nicht zur unendlichen Geschichte werden zu lassen , werde ich mich hier erst wieder äußern , wenn mir diese Probeberechnung vorliegt. Vielen Dank an all jene , die sich hier zu meinem Anliegen zu Wort gemeldet haben.
Fragende 2am 05.02.2022 | 13:52
Übrigens! .. Nur damit das nicht in Vergessenheit gerät ! Da gab es noch zwei offene Fragen an das Expertenteam … In Anlehnung , an einem Zitat , aus der Broschüre von der DRV zu den Zahlungen von freiwilligen Beiträgen .. „Wenn ich als DDR Bürger , der ich damals war , am 31 Dezember 1983 nicht diese Wartezeit von fünf Jahren erreicht habe ... kann ich mir deshalb etwa nicht meinen Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern?“ (siehe Beitrag vom 03.02.2022, 18:05 )" "Erfährt man denn spätesten dann .. wenn man die Altersrente erhält! . davon , dass sich die Rentenerhöhung nicht auf 70,12 Euro beläuft ( so wie in der Broschüre angegeben) sondern nach einer komplizierten Berechnung nur auf 18 Euro? Wenn ja , was kann man da noch unternehmen. ( siehe Beitrag vom 03.02.2022, 17:07 )" Für den Einen oder den Anderen könnte vielleicht von Interesse sein , was bei dem Telefonat bei der deutschen Rentenversicherung heraus gekommen ist! Auf Anfrage wurde mir noch mal telefonisch bestätigt, dass wenn ich für das Jahr 2021 einen Einmalbetrag von 15847, 20 Euro zahle on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde. Kein Hinweis darauf , dass die Berechnung etwas komplizierter ist! ... Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen. ...
Und genau so ist es eben nicht. Die EM-Rente (die 'andere Rente') beträgt zu diesem 'Stichtag' 800,00 EUR. Somit ist die Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.
Geschweige denn einen Hinweis darauf , dass die am Ende tatsächliche gezahlte Rentenerhöhung auch weit unter die 70,12 Euro liegen könnte . Es steht als hier Aussage gegen Aussage! Ich denke mal , dass sich an dieser Stelle spätestens jetzt das Experten Team einschalten sollte. Schließlich befinden wir uns hier nicht in einem x- beliebigen Forum , sondern in einem Expertenforum der deutschen Rentenversicherung. Wohlgemerkt einer deutschen Rentenversicherung von der mir von offizieller Seite noch mal telefonisch bestätigt wurde, dass wenn ich für das Jahr 2021 , 15847, 20 Euro als Einmalbetrag auf das Konto der DVR einzahle on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde. Eine komplizierte Berechnung sieht ganz sicher anders aus. . das mal nur so nebenbei . Übrigens! ..wie auch bei allen anderen zuvor geführten Telefonaten mit der DRV! . kein Hinweis auf die Möglichkeit einer Probeberechnung. Der o.g. Experten Antwort sei dank , dazu musste die Initiative schon von mir selbst ausgehen. . auch das mal nur so nebenbei. Das soll es nun aber nun wirklich bis zum Eingang der Probeberechnung gewesen sein, Es sei all den anderen hier allerdings unbenommen , jeweils mit ihren Berechnungen zu diesem Sachverhalt zu glänzen. So das am Ende die Probeberechnung darüber entscheiden dürfte , wer denn mit seiner Berechnung am dichtesten dran war. Ich drücke schon mal die Daumen ;-)
Siehe hieram 05.02.2022 | 14:13
nun ja, wenn ich heute (nein besser am Montag, denn heute ist Wochenende...) bei meiner zuständigen DRV anrufe und frage 'erhöht sich ich bei der Einzahlung von 15.xxx,xx EUR meine Altersrente um ca. 70 EUR, dann würden die mir auch sagen 'ja, natürlich'. Das sind nämlich rund 2 EP x 34,19, sind also rund 70 EUR. Hier im Forum haben Sie aber das Thema EM-Rente mit eingebracht. Und wenn man von einer EM-Rente in eine nachfolgende Altersrente wechselt, werden Zwei Berechnungen gemacht. Die eine für die Altersrente zu dem Zeitpunkt ab Rentenbeginn. Die andere für die EM-Rente zu dem gleichen Zeitpunkt. Aufgrund des parallelen Anspruches von zwei Renten zu diesem Zeitpunkt wird nur EINE davon ausbezahlt, nämlich die höhere. Die rein telefonische Auskunft auf meine Frage 'erhöht sich meine Altersrente um' ist also genauso so richtig, wie es auch in der Broschüre richtig steht. Nur weiß dann die gefragte Person zu dem Zeitpunkt ja nichts davon, ob ich jetzt schon eine EM-Rente beziehe oder nicht. Es kommt also immer darauf an, WIE man eine Frage stellt :-) Wie schon mehrfach erwähnt sind die Ansprüche und Berechnungen im SGB VI geregelt. Sie müssen dafür nicht 1.600 Seiten durchforsten, Sie können bei §70 anfangen und bis ca. 105§ einfach erst einmal nur querlesen. Aber besser ist es, wenn Sie die Probeberechnung abwarten, da klärt sich dann nämlich auch noch Ihre Frage, was es denn mit vor Datum xx zu tun hat.
Fragende 2am 05.02.2022 | 15:40
Siehe hier schrieb

nun ja, wenn ich heute (nein besser am Montag, denn heute ist Wochenende...) bei meiner zuständigen DRV anrufe und frage

'erhöht sich ich bei der Einzahlung von 15.xxx,xx EUR meine Altersrente um ca. 70 EUR, dann würden die mir auch sagen 'ja, natürlich'. Das sind nämlich rund 2 EP x 34,19, sind also rund 70 EUR.

Hier im Forum haben Sie aber das Thema EM-Rente mit eingebracht.

Und wenn man von einer EM-Rente in eine nachfolgende Altersrente wechselt, werden Zwei Berechnungen gemacht.

Die eine für die Altersrente zu dem Zeitpunkt ab Rentenbeginn.

Die andere für die EM-Rente zu dem gleichen Zeitpunkt.

Aufgrund des parallelen Anspruches von zwei Renten zu diesem Zeitpunkt wird nur EINE davon ausbezahlt, nämlich die höhere.

Die rein telefonische Auskunft auf meine Frage 'erhöht sich meine Altersrente um' ist also genauso so richtig, wie es auch in der Broschüre richtig steht.

Nur weiß dann die gefragte Person zu dem Zeitpunkt ja nichts davon, ob ich jetzt schon eine EM-Rente beziehe oder nicht.

Es kommt also immer darauf an, WIE man eine Frage stellt :-)

Wie schon mehrfach erwähnt sind die Ansprüche und Berechnungen im SGB VI geregelt. Sie müssen dafür nicht 1.600 Seiten durchforsten, Sie können bei §70 anfangen und bis ca. 105§ einfach erst einmal nur querlesen.

Aber besser ist es, wenn Sie die Probeberechnung abwarten, da klärt sich dann nämlich auch noch Ihre Frage, was es denn mit vor Datum xx zu tun hat.

Nun kann ich leider doch nicht an mich halten .. Richtig .. nur wenn man für dieses WIE! bereits über Vorkenntnisse verfügen MUSS! , wie ich sie mir nicht zuletzt auf Grund ihrer Beiträge dankenswerter zu eigen machen konnte, so würde ich schon sagen , dass man es sich SO! einfach nicht machen kann. Übrigens auch in der Broschüre der DVR wurde der „Sonderfall“ Thema EM-Rente sogar gleich an fünf Stellen eingebracht . Als da wären .. „Unser Tipp Wenn sie Risiken wie Alter, , Erwerbsminderung oder Tod abdecken wollen..“ „Bitte beachten Sie: Sie können sich ihren Anspruch auf Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit ..“ „ Bitte beachten Sie: Wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen , um ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten , darf kein Monat Lücke entstehen,“ So steigt ihre Rente .. Ach niedrige Beiträge. Die Sie zur Erhaltung Ihrer Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung einzahlen, einzahlen , erhöht ihre Rente . …. Und schlussendlich heißt auf Seite 5 .,. .. AUFGEMERKT ! .. "Auch wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten , können sie sich freiwillig versichern. Die Beiträge werden jedoch erst beim nächsten Rentenanspruch berücksichtigt" Hier wird sogar extra darauf aufmerksam gemacht, um nicht sogar dafür geworben , das man auch bei Erhalt einer Erwerbsminderungsrente freiwillige Beiträge einzahlen kann . Um gemäß Ihrer Berechnung ggf. einen Rentenanspruch zu erwerben , bei dem man 183 Jahre alt werden muss , um die eingezahlten Beiträge wieder rein zu bekommen. Wenn man es nicht besser wüsste, man könnte fast meinen, so oft, wie von denen da die Rede ist, dass diese Broschüre insbesondere für Menschen mit Bezug einer EM-Rente zugeschnitten wurde. Eigenlicht müsste man diese Menschen davor warnen , Beispielsweise mit dem Eintrag .. Bitte beachten sie : Wenn man von einer EM-Rente in eine nachfolgende Altersrente wechselt, werden Zwei Berechnungen gemacht. Die eine für die Altersrente zu dem Zeitpunkt ab Rentenbeginn. Die andere für die EM-Rente zu dem gleichen Zeitpunkt. Daraufhin kann ihre Alterstrente auch weit unter den Werten in der Tabelle liegen. Lassen sie sich zur Abklärung unbedingt eine Probeberechnung zu kommen!
Siehe hieram 05.02.2022 | 16:07
letztendlich kommen wir hier aber kein Stück weiter, in dem einzelne Sätze einer Broschüre 'auseinandergenommen' werden, die für den einen zutreffen können und für den anderen nur zum Teil und für einen weiteren Beteiligten nunmal so gar nicht. Wenn mein Bekannter eine Ehefrau hat, drei schulpflichtige Kinder und zwei Dobermänner, dann kaufe ich mir doch auch nicht einen SUV, nur weil es für 'Ihn' genau das richtige Auto sein mag. Ich gehe dann in den Laden, und lasse mich, auf meine Bedürfnisse zugeschnitten, beraten. Tun Sie ja auch. Und wissen nun 'es kann auch ein anderer Betrag dabei heraus kommen'. Ob das dann tatsächlich 'nur' die 18,00 EUR sind, die bei meiner Beispielrechnung herauskamen, um Ihnen 'grob' zu verdeutlichen, wie der Unterschied der Berechnungen aussieht, oder ob es dann doch 46,80 EUR werden würden, ist mir persönlich dabei 'schnurzpiepe'. Aber das Schöne ist ja, dass Sie nun, weil Sie hier fragten, diese Probeberechnung veranlasst haben. Freuen Sie sich also einfach darüber, dass Sie hier in diesem Forum gelandet sind und dadurch darauf aufmerksam gemacht wurden. Was dabei dann tatsächlich rauskommt, hängt von Ihrer persönlichen Erwerbsbiograhphie ab, die rückwirkend nun keiner mehr beeinflussen kann. Völlig egal, was in welcher Broschüre auch immer steht!
Fragende 2am 05.02.2022 | 16:33
Siehe hier schrieb

nun ja, wenn ich heute (nein besser am Montag, denn heute ist Wochenende...) bei meiner zuständigen DRV anrufe und frage

'erhöht sich ich bei der Einzahlung von 15.xxx,xx EUR meine Altersrente um ca. 70 EUR, dann würden die mir auch sagen 'ja, natürlich'. Das sind nämlich rund 2 EP x 34,19, sind also rund 70 EUR.

Hier im Forum haben Sie aber das Thema EM-Rente mit eingebracht.

Und wenn man von einer EM-Rente in eine nachfolgende Altersrente wechselt, werden Zwei Berechnungen gemacht.

Die eine für die Altersrente zu dem Zeitpunkt ab Rentenbeginn.

Die andere für die EM-Rente zu dem gleichen Zeitpunkt.

Aufgrund des parallelen Anspruches von zwei Renten zu diesem Zeitpunkt wird nur EINE davon ausbezahlt, nämlich die höhere.

Die rein telefonische Auskunft auf meine Frage 'erhöht sich meine Altersrente um' ist also genauso so richtig, wie es auch in der Broschüre richtig steht.

Nur weiß dann die gefragte Person zu dem Zeitpunkt ja nichts davon, ob ich jetzt schon eine EM-Rente beziehe oder nicht.

Es kommt also immer darauf an, WIE man eine Frage stellt :-)

Wie schon mehrfach erwähnt sind die Ansprüche und Berechnungen im SGB VI geregelt. Sie müssen dafür nicht 1.600 Seiten durchforsten, Sie können bei §70 anfangen und bis ca. 105§ einfach erst einmal nur querlesen.

Aber besser ist es, wenn Sie die Probeberechnung abwarten, da klärt sich dann nämlich auch noch Ihre Frage, was es denn mit vor Datum xx zu tun hat.

Nachtrag Man kann allerdings all diese Fallstricke, insbesondere für EM-Rentner , ganz einfach dadurch obsolet machen, in dem man , wie von mir irrtümlicher Weise angenommen , die Werte in der Tabelle in Broschüre der DRV für ABSOLUT! nimmt . Das heißt , um auf mein Beispiel zurück zu kommen, dass man wenn man für das Jahr 2021 ,einen Einmalbetrag von 15847, 20 Euro einzahlt …. GRUNDSÄTZLICH ! .. on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente bekommt. Dann hätte sich übrigens auch das mit dem WIE erledigt . Nur leider muss zu einer solche Vereinfachung , der Gesetzgeber tätig werden. Möglicherweise wird es ja genau deswegen .. weil es vereinfacht! .. dazu nicht kommen. Das mal nur so nebenbei
Königam 05.02.2022 | 16:53
Nachtrag Man kann allerdings all diese Fallstricke, insbesondere für EM-Rentner , ganz einfach dadurch obsolet machen, in dem man , wie von mir irrtümlicher Weise angenommen , die Werte in der Tabelle in Broschüre der DRV für ABSOLUT! nimmt . Das heißt , um auf mein Beispiel zurück zu kommen, dass man wenn man für das Jahr 2021 ,einen Einmalbetrag von 15847, 20 Euro einzahlt …. GRUNDSÄTZLICH ! .. on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente bekommt. Dann hätte sich übrigens auch das mit dem WIE erledigt . Nur leider muss zu einer solche Vereinfachung , der Gesetzgeber tätig werden. Möglicherweise wird es ja genau deswegen .. weil es vereinfacht! .. dazu nicht kommen. Das mal nur so nebenbei
Sie haben da etwas ungeheuerliches aufgedeckt, man muss richtig alt werden, um gewisse Zahlungen wieder hereinzubekommen! Ob das bei Riester wohl auch so ist oder bei anderen privaten Vorsorgemodellen?
Lasst doch die Fragestellerin Ihre Proberentenberechnung abwarten und hoffen, dass Broschüren in Zukunft in Buchdicke erstellt werden, um jeden Sonderfall einzubeziehen. Soll sie sich doch zur Lachnummer machen und auf Fehlinformationen durch ihr Broschürenwissen klagen. Ich sehe die Sozialrichter schon müde lächeln. Wen interessiert schon ein kläffender Hund? Niemanden.
Fragende 2am 05.02.2022 | 17:06
.. und ich hatte schon befürchtet , dass das , abgesehen natürlich von "siehe hier" , hier niemanden auffällt. Y Und ja Riester ist auch so ein Fall. Nur mit dem Unterschied, dass man im Vergleich zu den 183 Jahren bei Riester zumindest noch die Chance besteht sein Sauerverdientes wieder rein zu bekommen.
Fragende 2am 05.02.2022 | 17:46
König schrieb

Nachtrag

Man kann allerdings all diese Fallstricke, insbesondere für EM-Rentner , ganz einfach dadurch obsolet machen, in dem man , wie von mir irrtümlicher Weise angenommen , die Werte in der Tabelle in Broschüre der DRV für ABSOLUT! nimmt . Das heißt , um auf mein Beispiel zurück zu kommen, dass man wenn man für das Jahr 2021 ,einen Einmalbetrag von 15847, 20 Euro einzahlt …. GRUNDSÄTZLICH ! .. on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente bekommt.

Dann hätte sich übrigens auch das mit dem WIE erledigt . Nur leider muss zu einer solche Vereinfachung , der Gesetzgeber tätig werden. Möglicherweise wird es ja genau deswegen .. weil es vereinfacht! .. dazu nicht kommen. Das mal nur so nebenbei [/quote] Sie haben da etwas ungeheuerliches aufgedeckt, man muss richtig alt werden, um gewisse Zahlungen wieder hereinzubekommen! Ob das bei Riester wohl auch so ist oder bei anderen privaten Vorsorgemodellen? [/quote]

Lasst doch die Fragestellerin Ihre Proberentenberechnung abwarten und hoffen, dass Broschüren in Zukunft in Buchdicke erstellt werden, um jeden Sonderfall einzubeziehen. Soll sie sich doch zur Lachnummer machen und auf Fehlinformationen durch ihr Broschürenwissen klagen. Ich sehe die Sozialrichter schon müde lächeln.

Wen interessiert schon ein kläffender Hund? Niemanden.

Ihnen ist doch wohl schon klar , dass meine Fehlinformation, welche zu den ungeheuerlichen 183 Jahren geführt hat, nicht auf dem Broschürenwissen beruht, sondern das Wissen von "siehe hier" . nach seinem Wissen besteht die Möglichkeit , dass ich mit 66 Jahre, nach einer Einmalzahlung von 15847,00 nicht 70,12 Euro , sondern nur 18 Euro pro Monat mehr Altersrente bekommen werde. und wenn ich mir die Experten Antwort vergegenwärtige, in der von eine komplizierten Berechnung die Rede ist , was ja nun 70,12 Euro on Top auf die Altersrente nun wahrlich ist, so scheint er zumindest diesbezüglich nicht so verkehrt zu liegen. Auch werte ich mal das Schweigen der Experten , zu dieser komplizierten Berechnung, dementsprechend . Man wird ja wohl in einem Expertenforum so etwas Ungeheuerliches nicht unwidersprochen so stehen lassen.
KSCam 05.02.2022 | 17:57
Der Experte und viele andere Sachkundige schweigen, weil man es Ihnen ja eh nicht Recht machen kann. Sie kommen mir vor wie die berühmte geschiedene, alleinerziehende Lehrerin mit Doppelnamen, die jeder Berater in der DRV Stelle fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Weil solche Menschen eben alles anzweifeln, alles meinen zu wissen und zu verstehen (auch wenn sie null Ahnung haben) und nicht das was ein Fachmann sagt "einfach mal als richtig stehen lassen können". Aber auch hierauf wird Ihnen ein Kommentar einfallen, denn Sie müssen ja auf jeden Fall das "letzte Wort" haben. Gestehen Sie uns und der DRV doch wenigstens zu, dass man in Broschüren nicht jeden Einzelfall umfassend ansprechen kann, sonst hätte die Broschüre das Format des früher von vielen geschätzten Quelle-Katalogs. Und auch darin würden Menschen wie Sie noch ein Haar in der Suppe finden.
Fragende 2am 05.02.2022 | 18:17
KSC schrieb

Der Experte und viele andere Sachkundige schweigen, weil man es Ihnen ja eh nicht Recht machen kann.

Sie kommen mir vor wie die berühmte geschiedene, alleinerziehende Lehrerin mit Doppelnamen, die jeder Berater in der DRV Stelle fürchtet wie der Teufel das Weihwasser.

Weil solche Menschen eben alles anzweifeln, alles meinen zu wissen und zu verstehen (auch wenn sie null Ahnung haben) und nicht das was ein Fachmann sagt "einfach mal als richtig stehen lassen können".

Aber auch hierauf wird Ihnen ein Kommentar einfallen, denn Sie müssen ja auf jeden Fall das "letzte Wort" haben.

Gestehen Sie uns und der DRV doch wenigstens zu, dass man in Broschüren nicht jeden Einzelfall umfassend ansprechen kann, sonst hätte die Broschüre das Format des früher von vielen geschätzten Quelle-Katalogs.

Und auch darin würden Menschen wie Sie noch ein Haar in der Suppe finden.

.. sie machen es einem aber .. nach diesem Beitrag ! auch schon verdammt schwer , nicht das letzte Wort zu haben. So will ich mal über meinen Schatten springen und nun mehr endgültig verkünden , dass ich mich hier erst wieder zu Wort melden werde , wenn die Probeberechnung der DRV vorliegt . .. versprochen! Den Expertenteam sei es allerdings unbenommen , im Vorgriff darauf , das richtig zu stellen , was ich ihrer Meinung anzweifle. Denn das ,was der Fachmann „siehe hier“ gesagt hat , soviel sollte doch wohl feststehen , habe ich ganz sicher nicht angezweifelt.
Fachmann siehe hier?am 05.02.2022 | 21:33
Die Fragende 2 erkennt nur Fachleute an die das sagen was sie hören will. Auch gut.
PS:am 06.02.2022 | 09:31
Interessant: Immer wenn ein Thread hier mehrere Seiten umfasst, kann man davon ausgehen, dass es sich nicht um eine spannende Erörterung handelt, sondern dass die Stammuser hier wieder jemanden niedermachen. So zuverlässig wie traurig. Es entsteht unweigerlich der Eindruck eines erbärmlichen Clubs alter weißer Männer, die insbesondere am Wochenende nichts anderes zu tun haben, als am Rechner ihr Machtplacebo einzunehmen.
W°lfgangam 06.02.2022 | 21:29
König schrieb

Nachtrag

Man kann allerdings all diese Fallstricke, insbesondere für EM-Rentner , ganz einfach dadurch obsolet machen, in dem man , wie von mir irrtümlicher Weise angenommen , die Werte in der Tabelle in Broschüre der DRV für ABSOLUT! nimmt . Das heißt , um auf mein Beispiel zurück zu kommen, dass man wenn man für das Jahr 2021 ,einen Einmalbetrag von 15847, 20 Euro einzahlt …. GRUNDSÄTZLICH ! .. on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente bekommt.

Dann hätte sich übrigens auch das mit dem WIE erledigt . Nur leider muss zu einer solche Vereinfachung , der Gesetzgeber tätig werden. Möglicherweise wird es ja genau deswegen .. weil es vereinfacht! .. dazu nicht kommen. Das mal nur so nebenbei [/quote] Sie haben da etwas ungeheuerliches aufgedeckt, man muss richtig alt werden, um gewisse Zahlungen wieder hereinzubekommen! Ob das bei Riester wohl auch so ist oder bei anderen privaten Vorsorgemodellen? [/quote]

Lasst doch die Fragestellerin Ihre Proberentenberechnung abwarten und hoffen, dass Broschüren in Zukunft in Buchdicke erstellt werden, um jeden Sonderfall einzubeziehen. Soll sie sich doch zur Lachnummer machen und auf Fehlinformationen durch ihr Broschürenwissen klagen. Ich sehe die Sozialrichter schon müde lächeln.

Wen interessiert schon ein kläffender Hund? Niemanden.

...ist doch längst DRV-seitig verfügbar: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Man muss sich nur trauen, das für 'ne längere 'Sitzung' einzuplanen/sich dort aufzuschlauen ...statt hier im Forum nur 'rumzuplären' ;-) Gruß w.
Siehe hieram 10.02.2022 | 22:51
Fragende 2 schrieb

Doch nun zu dem offiziellen Schreiben vom Service der Deutsche Rentenversicherung ..

Darin heißt es .. ich zitiere wörtlich!

Sehr geehrte ..

Als Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben sie grundsätzlich dennoch die Möglichkeit , freiwillige Beiträge zur Steigerung einer späteren Altersente zu zahlen.

Die Höhe der Steigerung können sie der anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“ entnehmen.

Senden Sie das anliegende Antragsformular V0060 bei Interesse bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück."

Von einem Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung wurden in dieser Broschüre die Zahlen in der Tabelle sogar noch mit einem blauen Textmarker und mit einen großem Ausrufezeichen an der Seite hervorgehoben.

Die deutschen Rentenversicherung war also bekannt , dass ich Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bin und nach ihrer Auskunft wird sich meine Altersente genau so erhöhen , wie in der Tabelle der Broschüre angegeben.

...

Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen.

...[/quote]

Und genau so ist es eben nicht. ...Dann hätten Sie also 24 EP. Mal aktueller Rentenwert (34,19) sind das dann rund 818 EUR.

Die EM-Rente (die 'andere Rente') beträgt zu diesem 'Stichtag' 800,00 EUR. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR.

Sofern Sie sich dann also von der Broschüre in die Irre geleitet fühlen, wenden Sie sich an die dafür zuständige Redaktion, Kontaktdaten stehen im Impressum der Broschüre.

Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.

[/quote]

.. nach diesem offiziellem Schreiben bekäme ich also 70 EUR einfach auf meine EM-Rente in Top. Ich müsste dazu lediglich das Antragsformular V0060 vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.

Kein Wort davon , dass beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Berechnung etwas komplizierter ist. als in der Broschüre dargestellt.

Einer sagt hier die Unwahrheit!

Entweder die Deutsche Rentenversicherung, in diesem mir vorliegendem Schreiben oder „siehe hier“ bzw. der Experte hier im Forum.

Nein. Aber anscheindend wollen Sie das eigentliche Problem hierbei nicht verstehen :-( Ihre 'Altersrente' erhöht sich um ca. 70 EUR. Das hat der Sachbearbeiter Ihnen bestätigt. Das steht in der Broschüre und das hat somit 'zunächst' auch seine Richtigkeit. Aber Ihre 'Altersrente' ist nicht 'einfach' die bisherige EM-Rente plus eine freiwillige Zahlung und das dann zusammen ist dann der Rentenbetrag. Ihre Altersrente wird komplett neu berechnet. Hier würden nur die 'echt' erworbenen EP aus der Zeit vor der EM-Rente zum Tragen kommen, die Zeit der EM-Rente ist zwar dann auch nicht ganz 'verloren', hat aber als 'Anrechnungszeit' einen geringeren EP-Wert als zuvor bei der EM-Rente mit Zuschlägen, und dann kommen ca. 2 EP aus Ihrer freiwilligen Zahlung hinzu. Im Vergleich wird dann noch mal aktuell berechnet, wie hoch Ihre EM-Rente zu dem Zeitpunkt wäre. Da dies eine volle EM-Rente ist, lässt die sich nicht weiter 'erhöhen', als wie sie bereits ist. (anders sähe es bei einer teil-EM-Rente aus). Diese EP bzw. der Betrag ist aber bestandgeschützt. Lassen wir mal die freiwillige Zahlung ganz weg. Wenn sich dann ergibt, dass die komplett neu berechnete 'Altersrente' unter der EM-Rente liegt, würde in dem Fall die Höhe der EM-Rente weiter bezahlt werden (aufgrund des Bestandschutzes). Aber tatsächlich kommen noch die freiwilligen Zahlungen NUR bei der Altersrente hinzu, die diese erhöhen. Und nur dadurch ist die Altersrente dann höher als die bisherige EM-Rente. Deshalb müsste dann dieser Betrag bezahlt werden. Es bedeutet aber nicht in jedem Fall, dass dies dann 800+70 ergibt, sondern es kann auch anders aussehen. Sie können glauben wem oder was Sie wollen, aber Sie sollten AUF JEDEN FALL bevor Sie den V060 abgeben, sich eine PROBEBERECHNUNG erstellen lassen. Aber das wurde ja auch bereits mehrfach gesagt. Glauben Sie aber bitte zumindest DAS :-) Ich persönlich gönne es Ihnen gern, wenn es dann doch 800+70 werden sollten! Alles Gute!
Fragende 2am 10.02.2022 | 21:16
Es liegt mir zwar noch keine Proberechnung vor , dafür jedoch ein offizielles Schreiben vom Service der deutschen Rentenversicherung . Zuvor jedoch noch drei Dinge , auf die ich hier Aufmerksam gemacht wurde ..
Fragende 2am 10.02.2022 | 21:44
Siehe hier schrieb

Und genau so ist es eben nicht. Die Altersrente (in dem Fall ab Regelrentenalter) ist 'eine Rente'.

Die wird berechnet aus den EP, die Sie im Laufe des Versicherungslebens tatsächlich durch Ausbildung, Kindererziehung, eigene Einkünfte usw. zusammengetragen haben. Auch eine freiwillige Zahlung würde hier dann berücksichtigt werden.

Auch Zeiten eines bereits vorher wegen einer Erwerbsminderung bezogenen Rente werden berücksichtigt, hier dann aber als 'Anrechnung wegen Rentenbezug', was regelmäßig niedriger ist als das, was tatsächlich aufgrund der zu berücksichtigenden Zuschläge für die Erwerbsminderung in den Jahren davor bezahlt wurde.

Hieraus ergibt sich insgesamt eine Anzahl von EP, die dann mit dem aktuellen Rentenwert umgerechnet einen EUR-Betrag xy ergeben.

Wenn Sie also vor Ihrer EM-Rente 20 EP hätten und keine maßgeblichen weiteren Beschäftigungen, die diese noch erhöht hätten, sondern nur en paar Jahre einen Minijob, dann haben Sie zum Zeitpunkt der Regelaltersrente vielleicht 22 EP zusammen.

Hier kommen dann noch die 2 EP obendrauf, die Sie freiwillig einbezahlt haben. Denn dies werden selbstverständlich, so wie Sie es erwarten, nicht einfach unter den Tisch gekehrt.

Dann hätten Sie also 24 EP. Mal aktueller Rentenwert (34,19) sind das dann rund 818 EUR.

Die EM-Rente (die 'andere Rente') beträgt zu diesem 'Stichtag' 800,00 EUR. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR.

Weil es eben ZWEI Berechnungen gibt, für jede 'Rentenart' auf die zu diesem Zeitpunkt ein Anspruch parallel besteht (Sie sind ja immer noch erwerbsgemindert, aber diese 'Rente' endet mit Regelaltersrente, nicht der Anspruch) und von der dann nur eine, nämliche die höhere, zur Auszahlung kommt.

Der Bestandschutz der EM-Rente kommt also nur zum Tragen, wenn die Regelaltersrente aufgrund der oben beschriebenen Berechnungen niedriger ausfallen würde.

Bevor Sie also die freiwillige Zahlung leisten, sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV eine 'Probeberechnung' unter Angabe der geplanten Zahlung und Angabe des Rentenbeginns erstellen lassen, damit es keine Überraschungen gibt.

Denn dummerweise werden die Rentenansprüche nicht nach Informationsbroschüren sondern nach geltenden Gesetzesparagraphen berechnet. Und die hier zu berücksichtigenden fangen im SGB VI so ca. bei § 70 an.

Sofern Sie sich dann also von der Broschüre in die Irre geleitet fühlen, wenden Sie sich an die dafür zuständige Redaktion, Kontaktdaten stehen im Impressum der Broschüre.

Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.

Doch nun zu dem offiziellen Schreiben vom Service der Deutsche Rentenversicherung .. Darin heißt es .. ich zitiere wörtlich! Sehr geehrte .. Als Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben sie grundsätzlich dennoch die Möglichkeit , freiwillige Beiträge zur Steigerung einer späteren Altersente zu zahlen. Die Höhe der Steigerung können sie der anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“ entnehmen. … Senden Sie das anliegende Antragsformular V0060 bei Interesse bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück." Von einem Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung wurden in dieser Broschüre die Zahlen in der Tabelle sogar noch mit einem blauen Textmarker und mit einen großem Ausrufezeichen an der Seite hervorgehoben. Die deutschen Rentenversicherung war also bekannt , dass ich Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bin und nach ihrer Auskunft wird sich meine Altersente genau so erhöhen , wie in der Tabelle der Broschüre angegeben. ... Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen. ...
Und genau so ist es eben nicht. ...Dann hätten Sie also 24 EP. Mal aktueller Rentenwert (34,19) sind das dann rund 818 EUR. Die EM-Rente (die 'andere Rente') beträgt zu diesem 'Stichtag' 800,00 EUR. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR. Sofern Sie sich dann also von der Broschüre in die Irre geleitet fühlen, wenden Sie sich an die dafür zuständige Redaktion, Kontaktdaten stehen im Impressum der Broschüre. Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.
.. nach diesem offiziellem Schreiben bekäme ich also 70 EUR einfach auf meine EM-Rente in Top. Ich müsste dazu lediglich das Antragsformular V0060 vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken. Kein Wort davon , dass beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Berechnung etwas komplizierter ist. als in der Broschüre dargestellt. Einer sagt hier die Unwahrheit! Entweder die Deutsche Rentenversicherung, in diesem mir vorliegendem Schreiben oder „siehe hier“ bzw. der Experte hier im Forum.
Fragende 2am 10.02.2022 | 21:18
Grundschüler schrieb

Na ja, wohl eher Mathematik der Vorschule. Ein Grundschüler hätte schnell festgestellt, dass 66 Jahre + 72,7 Jahre nicht, wie immer wieder von Ihnen selbst zitiert, 183 Jahre sind, sondern nur 138,7 Jahre.

Wie dem auch sei , das was sich die Dame anschließend daraufhin zusammen gereimt hat und zwar , dass man diese eingezahlten 15847, 20 Euro erst im Alter von 183 Jahren auf Heller und Pfennig zurück bekommt ist Mathematik der Grundschule.
Na ja, wohl eher Mathematik der Vorschule. Ein Grundschüler hätte schnell festgestellt, dass 66 Jahre + 72,7 Jahre nicht, wie immer wieder von Ihnen selbst zitiert, 183 Jahre sind, sondern nur 138,7 Jahre.
Respekt! . da hat sich doch hier tatsächlich jemand die Mühe gemacht und nochmal meine Berechnung kontrolliert. Sie haben natürlich recht .. mein Fehler . Da hat der „Vorschüler“ einen der berühmt berüchtigten Zahlendreher fabriziert . Gleichwohl ich da im Ergebnis für den Altersrentner keinen großen Unterschiede . Gehe ich doch einmal davon aus , dass man diese 138,7 Lebensjahre genau so wenig erreichen wird , wie diese 183 Jahre .
Fragende 2am 10.02.2022 | 21:25
W°lfgang schrieb

...ist doch längst DRV-seitig verfügbar:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Fachliteratur/gesetzestexte_kommentare/gesetzestexte_und_kommentare.html

Man muss sich nur trauen, das für 'ne längere 'Sitzung' einzuplanen/sich dort aufzuschlauen ...statt hier im Forum nur 'rumzuplären' ;-)

Gruß

w.

In einem offenbar gelöschten Beitrag hieß es .. ich zitiere „Fazit: Halten Sie sich von diesem Forum fern. Die frequentesten User benutzen es, um unter dem Deckmäntelchen gelegentlicher Hilfeleistung über vertrauensvolle Bürger herzufallen. Ein schönes Wochenende Ihnen noch und vergessen Sie, was Sie hier lesen mussten“. Dazu möchte ich anmerken .. Glücklicherweise gibt noch User wie „siehe hier“ , Er war hier bisher der Einzige ,der mich mit seiner Recherche, zu meinem Anliegen, wirklich weiter geholfen hat . Ohne seine Beiträge, insbesondere den vom 03.02.2022, 06:50 , wo er mich darüber informiert hat hat , dass ich eben nicht , wie in der Broschüre beschrieben, on top 70 Euro pro Monat mehr Altersente bekommen werde , wenn ich 15847 Euro auf das Konto der DRV überweise , hätten sie zweifelsohne recht. Dann wäre es tatsächlich besser gewesen , mich vom dem Forum fern zu halten. Einem Forum, in dem sich am 05.02.2022, 23:26 ein Administrator genötigt sah , einiges löschen und um die Rückkehr zur Sachlichkeit zu bitten. In einem offenbar ebenfalls gelöschten Beitrag hieß in einer Reaktion auf das o.g. Fazit .. Wo bleibt denn Ihre fachliche Hilfestellung oder wollen Sie hier nur den Gutmenschen geben? Menschen wie Sie versuchen doch nur in der Anonymität zu glänzen, weil Ihnen sonst niemand zuhört. Und so mögen sich einmal diejenigen , die über mich hergefallen sind . mal selbst fragen ... Worin bestand denn ihre fachliche Hilfestellung? War denn das , was sie hier abgeliefert haben tatsächlich jener Sachlichkeit dienlich , um die ein Administrator hier gebeten hat? Übrigens Ein Literatur Verweis und die Empfehlung sich dort auf zu schlauen ist genau so viel bzw. wenig eine fachliche Hilfestellung , wie das die Bemerkung .statt hier im Forum nur 'rumzuplären' der Sachlichkeit dienlich ist. DAS ! .. , was „siehe hier im Beitrag am 03.02.2022, um 06:50 Uhr abgeliefert hat .. DAS ! .. war eine fachliche Hilfestellung und .. SO! .. sieht eine Rückkehr zur Sachlichkeit aus. Was macht denn der , der ein Problem mit seinem Auto hat ? Auch dazu gibt es Literatur ! Muss man sich das etwa auch nur trauen, das für 'ne längere 'Sitzung' einplanen , um sich dort aufzuschlauen ... Ich meine , wo sind wir denn hier, dass man meint, einen User mit dem Verweis , auf ein mehrere tausende Seiten umfassendes Sozialgesetzbuch weitergeholfen zu haben ? In einem Expertenforum , in dem sich Laien eine Expertise zu einem Problem einholen können, sicherlich nicht. Das mal nur so nebenbei Und nun sei es der Administration unbenommen auch diesen Beitrag zu löschen. Dann weiß ich wenigstens „wer“ hier das Sagen hat. User , wie „siehe hier“ oder die „Anderen“.
Jonnyam 10.02.2022 | 23:07
Dann versuche ich mal, wieder sachlich auf Ihre Fragen einzugehen. Da Sie für 2021 den Höchstbetrag von 15.847,20 € ansprechen, beabsichtigen Sie offenbar noch in den ersten drei Monaten des neuen Kalenderjahres 2022 zwölf Höchstbeiträge für 2021 zu je 1.320,60 € „nachzuzahlen“. Nach dem 31. März 2022 ist eine solche Nachzahlung für 2021 nur noch möglich, wenn Sie sich gegenüber dem Rentenversicherungsträger dazu bereit erklärt haben. Das können Sei mit dem Ihnen übersandten Vordruck V0060 (Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung) problemlos machen. Ansonsten können Sie Höchstbeiträge nur noch für die Zeit ab 1.1.2022 zahlen, die wegen der seither niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze z.Zt. noch 1.311.30 monatlich betragen. Bei den von Ihnen genannten 70,12 € monatlicher Rentensteigerung handelt es sich um eine Aussage, die auf den vorläufigen Werten des Jahres 2021 (wohl in einer Broschüre aus 2021) basiert: Die neueste Broschüre 31. Auflage (1/2022) Nr. 204 weist in der Tabelle 3 für Freiwillige Versicherte in den alten Bundesländern übrigens schon unter „Jährlicher Beitrag“ den Betrag von 15.735,60 (also monatlich die o.a. 1.311,30) aus und als „erworbene Rentenanwartschaft entsprechend dem aktuellen Rentenwert seit 1. Juli 2021 einen Betrag von 74,36 aus. Mit diesem Betrag ist der in Spalte 3 aufgeführte Betrag von 84.600 € versichert. Daraus ergeben sich – noch gemessen am vorläufigen Durchschnittsentgelt für 2022 von 38901 € - dann die ins Spalte 4 aufgeführten 2,1748 Entgeltpunkte. Diese würden nach heutigen Werten in einer REGELSALTERSRENTE (also ohne Abschläge) für sich genommen bei dem seit 1. Juli 2021 und derzeitigen aktuellen Rentenwert von 34,19 € monatlich die genannten 74,36 € ergeben. Eine Erhöhung der bereits gezahlten EM-Rente ist dadurch nicht möglich: „Das abgebrannte Haus kann nicht mehr nachträglich versichert werden“ Mit Verlaub: Aber der Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung hat ihnen wohl noch eine alte Broschüre übersandt und offenbar Ihren Hinweis, dass Sie schon EM-Rentnerin sind, ebenfalls nicht gelesen. Denn es ist nicht so, dass Sie eine abschlagsfreie Regelaltersrente erhalten werden. Da Sie bereits eine EM-Rente beziehen, die vermutlich Abschläge enthält bleiben diese auch bei der folgenden Altersrente für die betroffenen Entgeltpunkte erhalten. Diese EM-Rente beruht auch wahrscheinlich nicht nur auf den von Ihnen bis zum Rentenfall gezahlten Beiträgen: Vielmehr dürfte vom Rentenfall bis zu einem späteren Zeitpunkt eine Zeit hinzugerechnet (sog. Zurechnungszeit) worden sein. Um dies für eine Aussage zur späteren Altersrente verwerten zu können, hat @siehe hier sich nach ihrem Geburtsmonat und Jahr sowie dem Beginn der EM-Rente (nicht der Beginn der ersten Zahlung) erkundigt. @KSC weist auch zu Recht darauf hin, dass es ohne solche Angaben nicht möglich ist festzustellen, ob die in Aussicht genommene Beitragszahlung parallel zur „Zurechnungszeit“ liegt. Dieses „Geschenk“ kann nicht noch zusätzlich durch eigene Beitragszahlungen aufgestockt werden. Im Übrigen können Erläuterung in Broschüren nicht die allein maßgeblichen Gesetzestexte ersetzen. Sie sollen allenfalls einen Überblick zum besseren Verständnis geben. Wie @valzuun schon erklärte, wird das Zitat aus der Broschüre mit den Worten „Grundsätzlich“ eingeleitet, d.h. es gibt auch Ausnahmen. Auch die zitierte Tabelle kann wegen der Vorläufigkeit des Durchschnittsentgelts nicht die endgültigen Erhöhungsbeträge in einer erstmaligen Altersrente nennen. Zu Ihre Vermutung „Auf Grund der Neuregelungen zur Zugrechnungszeit 2018 könnte nach meiner Information im Einzelfall die Altersente sogar höher ausfallen.“: Das Gegenteil ist der Fall: Die verlängerte Zurechnungszeit wirkt sich nur bei einer Erwerbsminderungsrente aus. Solche Zeiten in der Zukunft werden nie bei einer Altersrente angerechnet, allenfalls die schon abgelaufenen Zeiten des Rentenbezugs in der Vergangenheit als Anrechnungszeit. Bei einer gleichzeitigen Beitragszahlung dafür spricht man von sog. beitragsgeminderten Zeiten. In einem solchen Fall kommen die Beiträge nur zum Tragen, wenn sie für die gesamte Zeit höher sind als der Wert, mit dem die schon abgelaufenen Zeit des Rentenbezugs als Anrechnungszeit bewertet wurde. Deshalb ist es viel wahrscheinlicher, dass die Altersrente (auch einschließlich der angestrebten Zahlung von Höchstbeiträgen) insgesamt niedriger ausfällt als die EM-Rente. Letztere wird allerdings aus Vertrauensschutzgründen auch noch im Alter gezahlt Ach und noch etwas: Ja, wer als Bewohner der DDR am 31 Dezember 1983 noch nicht die Wartezeit von fünf Jahren erreicht hatte wird nicht besser gestellt als Versicherte in den alten Bundesländern, die noch nicht 60 Kalendermonate beschäftigt waren und deshalb noch keine Anwartschaft auf die seinerzeitige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten hatten. Allerdings zählt der gewöhnliche Aufenthalt im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 auch ohne Beitragszahlung als Anwartschaftserhaltungszeit. Wenn Sie neben Ihrem Geburtsmonat und -jahr aus Ihrem EM-Rentenbescheid noch angeben, ab wann die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (Seite 2), wann die Rente begonnen hat (Sete 1) , wie hoch die Summe aller Entgeltpunkte ist wie viele persönliche Entgeltpunkte ermittelt wurden (Seite mit der Überschrift „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte) kann man Ihnen vielleicht weiterhelfen.
Fragendeam 10.02.2022 | 23:57
Jonny schrieb

Dann versuche ich mal, wieder sachlich auf Ihre Fragen einzugehen.

Da Sie für 2021 den Höchstbetrag von 15.847,20 € ansprechen, beabsichtigen Sie offenbar noch in den ersten drei Monaten des neuen Kalenderjahres 2022 zwölf Höchstbeiträge für 2021 zu je 1.320,60 € „nachzuzahlen“. Nach dem 31. März 2022 ist eine solche Nachzahlung für 2021 nur noch möglich, wenn Sie sich gegenüber dem Rentenversicherungsträger dazu bereit erklärt haben.

Das können Sei mit dem Ihnen übersandten Vordruck V0060 (Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung) problemlos machen. Ansonsten können Sie Höchstbeiträge nur noch für die Zeit ab 1.1.2022 zahlen, die wegen der seither niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze z.Zt. noch 1.311.30 monatlich betragen. Bei den von Ihnen genannten 70,12 € monatlicher Rentensteigerung handelt es sich um eine Aussage, die auf den vorläufigen Werten des Jahres 2021 (wohl in einer Broschüre aus 2021) basiert:

Die neueste Broschüre 31. Auflage (1/2022) Nr. 204 weist in der Tabelle 3 für Freiwillige Versicherte in den alten Bundesländern übrigens schon unter „Jährlicher Beitrag“ den Betrag von 15.735,60 (also monatlich die o.a. 1.311,30) aus und als „erworbene Rentenanwartschaft entsprechend dem aktuellen Rentenwert seit 1. Juli 2021 einen Betrag von 74,36 aus. Mit diesem Betrag ist der in Spalte 3 aufgeführte Betrag von 84.600 € versichert. Daraus ergeben sich – noch gemessen am vorläufigen Durchschnittsentgelt für 2022 von 38901 € - dann die ins Spalte 4 aufgeführten 2,1748 Entgeltpunkte.

Diese würden nach heutigen Werten in einer REGELSALTERSRENTE (also ohne Abschläge) für sich genommen bei dem seit 1. Juli 2021 und derzeitigen aktuellen Rentenwert von 34,19 € monatlich die genannten 74,36 € ergeben. Eine Erhöhung der bereits gezahlten EM-Rente ist dadurch nicht möglich: „Das abgebrannte Haus kann nicht mehr nachträglich versichert werden“

Mit Verlaub: Aber der Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung hat ihnen wohl noch eine alte Broschüre übersandt und offenbar Ihren Hinweis, dass Sie schon EM-Rentnerin sind, ebenfalls nicht gelesen.

Denn es ist nicht so, dass Sie eine abschlagsfreie Regelaltersrente erhalten werden. Da Sie bereits eine EM-Rente beziehen, die vermutlich Abschläge enthält bleiben diese auch bei der folgenden Altersrente für die betroffenen Entgeltpunkte erhalten. Diese EM-Rente beruht auch wahrscheinlich nicht nur auf den von Ihnen bis zum Rentenfall gezahlten Beiträgen: Vielmehr dürfte vom Rentenfall bis zu einem späteren Zeitpunkt eine Zeit hinzugerechnet (sog. Zurechnungszeit) worden sein.

Um dies für eine Aussage zur späteren Altersrente verwerten zu können, hat @siehe hier sich nach ihrem Geburtsmonat und Jahr sowie dem Beginn der EM-Rente (nicht der Beginn der ersten Zahlung) erkundigt. @KSC weist auch zu Recht darauf hin, dass es ohne solche Angaben nicht möglich ist festzustellen, ob die in Aussicht genommene Beitragszahlung parallel zur „Zurechnungszeit“ liegt. Dieses „Geschenk“ kann nicht noch zusätzlich durch eigene Beitragszahlungen aufgestockt werden.

Im Übrigen können Erläuterung in Broschüren nicht die allein maßgeblichen Gesetzestexte ersetzen. Sie sollen allenfalls einen Überblick zum besseren Verständnis geben. Wie @valzuun schon erklärte, wird das Zitat aus der Broschüre mit den Worten „Grundsätzlich“ eingeleitet, d.h. es gibt auch Ausnahmen. Auch die zitierte Tabelle kann wegen der Vorläufigkeit des Durchschnittsentgelts nicht die endgültigen Erhöhungsbeträge in einer erstmaligen Altersrente nennen.

Zu Ihre Vermutung „Auf Grund der Neuregelungen zur Zugrechnungszeit 2018 könnte nach meiner Information im Einzelfall die Altersente sogar höher ausfallen.“: Das Gegenteil ist der Fall: Die verlängerte Zurechnungszeit wirkt sich nur bei einer Erwerbsminderungsrente aus. Solche Zeiten in der Zukunft werden nie bei einer Altersrente angerechnet, allenfalls die schon abgelaufenen Zeiten des Rentenbezugs in der Vergangenheit als Anrechnungszeit. Bei einer gleichzeitigen Beitragszahlung dafür spricht man von sog. beitragsgeminderten Zeiten. In einem solchen Fall kommen die Beiträge nur zum Tragen, wenn sie für die gesamte Zeit höher sind als der Wert, mit dem die schon abgelaufenen Zeit des Rentenbezugs als Anrechnungszeit bewertet wurde.

Deshalb ist es viel wahrscheinlicher, dass die Altersrente (auch einschließlich der angestrebten Zahlung von Höchstbeiträgen) insgesamt niedriger ausfällt als die EM-Rente. Letztere wird allerdings aus Vertrauensschutzgründen auch noch im Alter gezahlt

Ach und noch etwas:

Ja, wer als Bewohner der DDR am 31 Dezember 1983 noch nicht die Wartezeit von fünf Jahren erreicht hatte wird nicht besser gestellt als Versicherte in den alten Bundesländern, die noch nicht 60 Kalendermonate beschäftigt waren und deshalb noch keine Anwartschaft auf die seinerzeitige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten hatten. Allerdings zählt der gewöhnliche Aufenthalt im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 auch ohne Beitragszahlung als Anwartschaftserhaltungszeit.

Wenn Sie neben Ihrem Geburtsmonat und -jahr aus Ihrem EM-Rentenbescheid noch angeben, ab wann die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (Seite 2), wann die Rente begonnen hat (Sete 1) , wie hoch die Summe aller Entgeltpunkte ist wie viele persönliche Entgeltpunkte ermittelt wurden (Seite mit der Überschrift „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte) kann man Ihnen vielleicht weiterhelfen.

Danke für die schnelle und vor allem auch sehr sachbezogene Antwort zur späten Stunde . Was bitte schön heißt hier „Geschenk“ Wenn ich lt dieser anliegenden Tabelle in der Broschüre 15847, 20 Euro auf das Konto der deutschen Rentenversicherung als Einmalbetrag zahle . Dann erhöht sich gemäß der Broschüre .. ich zitiere! .. „Freiwillige Beiträge steigern ihren RENTENANSPRUCH ! .. mein RENTENANSPRUCH! Wenn ich also nach dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente einen .. RENTENANSPRUCH! .. von 800 Euro monatlich habe , dann erhöht sich dem zu folge mein . RENTENANSPRUCH! Um 70, 12 Euro auf 870,12 Euro und das.. ich zitiere .. GRUNDSÄTZLICH GRUNDSÄTZLICH gilt ! Durch freiwillige Beiträge steigt Ihre Rentenanwartschafft nach den im Jahr 2021 geltenden Werten zwischen 4,44 und 70,12 Euro monatlich. Mit Verlaub von einem „Geschenk“ ist da keine Rede. Wenn ich also einen Einmalbetrag von 15 847,12 Euro , als Sonderzahlung , auf das Konto der deutschen Rentenversicherung einzahle , steht mir demzufolge eine Steigerung meines RENTENANSPRUCHS GRUNDSÄTZLICH zu. UND! Genau das wurde mir in einem mir vorliegendem Schreiben von einem Mitarbeiter der DRV bestätigt! In dem in diesem Schreiben von mir ,. als einem Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die Rede ist war diesem Mitarbeiter übrigens definitiv bekannt, dass ich mich im Bezug einer solchen Rente befinde.
Siehe hieram 11.02.2022 | 00:16
Fragende schrieb

Danke für die schnelle und vor allem auch sehr sachbezogene Antwort zur späten Stunde .

Was bitte schön heißt hier „Geschenk“

Wenn ich lt dieser anliegenden Tabelle in der Broschüre 15847, 20 Euro auf das Konto der deutschen Rentenversicherung als Einmalbetrag zahle .

Dann erhöht sich gemäß der Broschüre .. ich zitiere! ..

„Freiwillige Beiträge steigern ihren RENTENANSPRUCH !

.. mein RENTENANSPRUCH!

Wenn ich also nach dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente einen .. RENTENANSPRUCH! .. von 800 Euro monatlich habe , dann erhöht sich dem zu folge mein . RENTENANSPRUCH! Um 70, 12 Euro auf 870,12 Euro und das.. ich zitiere .. GRUNDSÄTZLICH

GRUNDSÄTZLICH gilt !

Durch freiwillige Beiträge steigt Ihre Rentenanwartschafft nach den im Jahr 2021 geltenden Werten zwischen 4,44 und 70,12 Euro monatlich.

Mit Verlaub von einem „Geschenk“ ist da keine Rede. Wenn ich also einen Einmalbetrag von 15 847,12 Euro , als Sonderzahlung , auf das Konto der deutschen Rentenversicherung einzahle , steht mir demzufolge eine Steigerung meines RENTENANSPRUCHS GRUNDSÄTZLICH zu.

UND!

Genau das wurde mir in einem mir vorliegendem Schreiben von einem Mitarbeiter der DRV bestätigt! In dem in diesem Schreiben von mir ,. als einem Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die Rede ist war diesem Mitarbeiter übrigens definitiv bekannt, dass ich mich im Bezug einer solchen Rente befinde.

IHR Rentenanspruch aus der Erwerbsminderungsrente endet an dem Tag, an dem Sie das Ihrem Jahrgang entsprechende Alter für die Regelaltersrente erreicht haben. Und ab dann haben Sie Anspruch auf eine neue Rente, die erst berechnet werden muss, die 'Regelaltersrente'. Und ansonsten sollten Sie den Text, für den Jonny sich viel Zeit genommen und sein jahrzehntelanges Wissen dafür mit eingebracht hat, bitte einmal, zwei mal oder auch drei Mal GENAU lesen. Denn 'Geschenk' z.B. bezieht sich auf die Zurechnungszeit, nicht auf die freiwillige Zahlung.... Aber vielleicht wollen Sie sich ja doch einfach nur über diese Broschüre aufregen und gar nicht wirklich wissen, warum es nicht so sein wird, wie Sie es sich daraus 'zurecht lesen'. Dann kann man das auch nicht ändern, ist ja letztendlich Ihre Entscheidung, wie Sie Ihre Lebensversicherung verbraten.
Fragende 2am 11.02.2022 | 00:26
Siehe hier schrieb

Nein.

Aber anscheindend wollen Sie das eigentliche Problem hierbei nicht verstehen :-(

Ihre 'Altersrente' erhöht sich um ca. 70 EUR.

Das hat der Sachbearbeiter Ihnen bestätigt. Das steht in der Broschüre und das hat somit 'zunächst' auch seine Richtigkeit.

Aber Ihre 'Altersrente' ist nicht 'einfach' die bisherige EM-Rente plus eine freiwillige Zahlung und das dann zusammen ist dann der Rentenbetrag.

Ihre Altersrente wird komplett neu berechnet.

Hier würden nur die 'echt' erworbenen EP aus der Zeit vor der EM-Rente zum Tragen kommen, die Zeit der EM-Rente ist zwar dann auch nicht ganz 'verloren', hat aber als 'Anrechnungszeit' einen geringeren EP-Wert als zuvor bei der EM-Rente mit Zuschlägen, und dann kommen ca. 2 EP aus Ihrer freiwilligen Zahlung hinzu.

Im Vergleich wird dann noch mal aktuell berechnet, wie hoch Ihre EM-Rente zu dem Zeitpunkt wäre. Da dies eine volle EM-Rente ist, lässt die sich nicht weiter 'erhöhen', als wie sie bereits ist.

(anders sähe es bei einer teil-EM-Rente aus).

Diese EP bzw. der Betrag ist aber bestandgeschützt.

Lassen wir mal die freiwillige Zahlung ganz weg.

Wenn sich dann ergibt, dass die komplett neu berechnete 'Altersrente' unter der EM-Rente liegt, würde in dem Fall die Höhe der EM-Rente weiter bezahlt werden (aufgrund des Bestandschutzes).

Aber tatsächlich kommen noch die freiwilligen Zahlungen NUR bei der Altersrente hinzu, die diese erhöhen. Und nur dadurch ist die Altersrente dann höher als die bisherige EM-Rente.

Deshalb müsste dann dieser Betrag bezahlt werden.

Es bedeutet aber nicht in jedem Fall, dass dies dann 800+70 ergibt, sondern es kann auch anders aussehen.

Sie können glauben wem oder was Sie wollen, aber Sie sollten AUF JEDEN FALL bevor Sie den V060 abgeben, sich eine PROBEBERECHNUNG erstellen lassen. Aber das wurde ja auch bereits mehrfach gesagt.

Glauben Sie aber bitte zumindest DAS :-)

Ich persönlich gönne es Ihnen gern, wenn es dann doch 800+70 werden sollten!

Alles Gute!

... nach diesem offiziellem Schreiben bekäme ich also 70 EUR einfach auf meine EM-Rente in Top. Ich müsste dazu lediglich das Antragsformular V0060 vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.
Nein. Aber anscheindend wollen Sie das eigentliche Problem hierbei nicht verstehen :-(
.. Und sie wollen offenbar anscheinend mein Problem bzw., wovon ich ausgehe , all den Anderen , in meiner Situation nicht verstehen . Es hätte nicht viel gefehlt, und ich hätte im VERTTRAUEN! - auf meine Recherchen im Internet WOHLGEMERKT! zu diesem Thema , - auf die telf. Gespräche ,mit der deutschen Rentenversicherung und nicht zu vergessen - auf das mir vorliegenden Schreiben von der DVR incl der Daten in der anliegenden Broschüre ..beinahe 15 847,12 Euro als Sonderzahlung , auf das Konto der DRV eingezahlt. Völlig im Ahnungslosen darüber ,dass ich vermutlich eben nicht die versprochenen 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde. Was hätten sie denn an meiner Stelle ,nach dem Erhalt ..eines solchen Schreiben gemacht? Mal .. EHRLICH !!! .. wären sie denn nicht auch davon ausgegangen , dass sie 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde.
Fragende 2am 11.02.2022 | 02:57
Siehe hier schrieb

Liebe Fragende,

wir hatten schon mal den Vergleich mit einem Auto...

Mir liegt da eine Broschüre vor, da ist ein dunkelroter SUV abgebildet, mit Ledersitzen und Klimananlage. Preis xy.

Wenn ich noch die Kindersicherung in der Heckklappe zusätzlich einbauen lasse, bekomme ich diese zum Festpreis von yx.

Sind zusammen dann also yxy EUR.

Gehe ich dann in den Laden, habe das Geld bar dabei, lege es auf den Tisch und sage, mit der Broschüre in der Hand 'den hier will ich haben, so wie er ist'?

Oder lasse ich mir vom Händler noch mal genau ausrechnen, was dieses Fahrzeug entsprechend hier vor Ort kostet und mir dazu ein schriftliches, verbindliches Angebot erstellen?

Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie SIE sonst einkaufen gehen, wenn Sie mal eben ein paar Tausend Euronen loswerden wollen... ;-)

Wünsche Ihnen eine Gute Nacht und ein schönes Wochenende!

.... ..eines solchen Schreiben gemacht? Mal .. EHRLICH !!! .. wären sie denn nicht auch davon ausgegangen , dass sie 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde.
Liebe Fragende, wir hatten schon mal den Vergleich mit einem Auto... Mir liegt da eine Broschüre vor, da ist ein dunkelroter SUV abgebildet, mit Ledersitzen und Klimananlage. Preis xy.... ;-) Wünsche Ihnen eine Gute Nacht und ein schönes Wochenende!
Lieber „Siehe hier“ .. .. hier steht klipp und klar, dass ich die Höhe der Steigerung einer späteren Altersrente aus der anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“) entnehmen kann. Ganz so .. um auf das Autobeispiel zurück zu kommen! . wie seiner Zeit beispielsweise bei VW. Nur das man dort , aus der „anliegenden Tabelle“ , die Stickoxidemissionen eines Diesel- Pkws entnehmen konnte ;-) Wünsche Ihnen ebenfalls eine Gute Nacht und ein schönes Wochenende!
Siehe hieram 11.02.2022 | 00:44
Fragende 2 schrieb

... nach diesem offiziellem Schreiben bekäme ich also 70 EUR einfach auf meine EM-Rente in Top. Ich müsste dazu lediglich das Antragsformular V0060 vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.

[/quote]

Nein.

Aber anscheindend wollen Sie das eigentliche Problem hierbei nicht verstehen :-(

[/quote]

.. Und sie wollen offenbar anscheinend mein Problem bzw., wovon ich ausgehe , all den Anderen , in meiner Situation nicht verstehen .

Es hätte nicht viel gefehlt, und ich hätte im VERTTRAUEN!

- auf meine Recherchen im Internet WOHLGEMERKT! zu diesem Thema ,

- auf die telf. Gespräche ,mit der deutschen Rentenversicherung

und nicht zu vergessen

- auf das mir vorliegenden Schreiben von der DVR incl der Daten in der anliegenden Broschüre

..beinahe 15 847,12 Euro als Sonderzahlung , auf das Konto der DRV eingezahlt. Völlig im Ahnungslosen darüber ,dass ich vermutlich eben nicht die versprochenen 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde.

Was hätten sie denn an meiner Stelle ,nach dem Erhalt

..eines solchen Schreiben gemacht? Mal .. EHRLICH !!! .. wären sie denn nicht auch davon ausgegangen , dass sie 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde.

Liebe Fragende, wir hatten schon mal den Vergleich mit einem Auto... Mir liegt da eine Broschüre vor, da ist ein dunkelroter SUV abgebildet, mit Ledersitzen und Klimananlage. Preis xy. Wenn ich noch die Kindersicherung in der Heckklappe zusätzlich einbauen lasse, bekomme ich diese zum Festpreis von yx. Sind zusammen dann also yxy EUR. Gehe ich dann in den Laden, habe das Geld bar dabei, lege es auf den Tisch und sage, mit der Broschüre in der Hand 'den hier will ich haben, so wie er ist'? Oder lasse ich mir vom Händler noch mal genau ausrechnen, was dieses Fahrzeug entsprechend hier vor Ort kostet und mir dazu ein schriftliches, verbindliches Angebot erstellen? Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie SIE sonst einkaufen gehen, wenn Sie mal eben ein paar Tausend Euronen loswerden wollen... ;-) Wünsche Ihnen eine Gute Nacht und ein schönes Wochenende!
Fragende 2am 11.02.2022 | 02:13
Fragende 2 schrieb

Doch nun zu dem offiziellen Schreiben vom Service der Deutsche Rentenversicherung ..

Darin heißt es .. ich zitiere wörtlich!

Sehr geehrte ..

Als Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben sie grundsätzlich dennoch die Möglichkeit , freiwillige Beiträge zur Steigerung einer späteren Altersente zu zahlen.

Die Höhe der Steigerung können sie der anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“ entnehmen.

Senden Sie das anliegende Antragsformular V0060 bei Interesse bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück."

Von einem Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung wurden in dieser Broschüre die Zahlen in der Tabelle sogar noch mit einem blauen Textmarker und mit einen großem Ausrufezeichen an der Seite hervorgehoben.

Die deutschen Rentenversicherung war also bekannt , dass ich Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bin und nach ihrer Auskunft wird sich meine Altersente genau so erhöhen , wie in der Tabelle der Broschüre angegeben.

...

Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen.

...[/quote]

Und genau so ist es eben nicht. ...Dann hätten Sie also 24 EP. Mal aktueller Rentenwert (34,19) sind das dann rund 818 EUR.

Die EM-Rente (die 'andere Rente') beträgt zu diesem 'Stichtag' 800,00 EUR. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR.

Sofern Sie sich dann also von der Broschüre in die Irre geleitet fühlen, wenden Sie sich an die dafür zuständige Redaktion, Kontaktdaten stehen im Impressum der Broschüre.

Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.

[/quote]

.. nach diesem offiziellem Schreiben bekäme ich also 70 EUR einfach auf meine EM-Rente in Top. Ich müsste dazu lediglich das Antragsformular V0060 vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.

Kein Wort davon , dass beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Berechnung etwas komplizierter ist. als in der Broschüre dargestellt.

Einer sagt hier die Unwahrheit!

Entweder die Deutsche Rentenversicherung, in diesem mir vorliegendem Schreiben oder „siehe hier“ bzw. der Experte hier im Forum.

Um sich an dieser Stelle mal selbst .. EHRLICH! . zu machen , so richte mal an Jonny bzw, an die Experten und all die Anderen hier im Forum . die Frage .. .. ob sie denn nach diesem Schreiben nicht auch selbst davon ausgegangen wären , dass sich für jemanden, der eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht , nach der „anliegenden Tabelle“ bei einer Sonderzahlung von 15847,12 Euro sein Rentenanspruch auf 70,12 Euro pro Monat erhöhen wird? Ich denke mal .. das dieser Mitarbeiter der DRV es selbst nicht besser wusste .. ...
IHR Rentenanspruch aus der Erwerbsminderungsrente endet an dem Tag, an dem Sie das Ihrem Jahrgang entsprechende Alter für die Regelaltersrente erreicht haben. Und ab dann haben Sie Anspruch auf eine neue Rente, die erst berechnet werden muss, die 'Regelaltersrente'. Und ansonsten sollten Sie den Text, für den Jonny sich viel Zeit genommen und sein jahrzehntelanges Wissen dafür mit eingebracht hat, bitte einmal, zwei mal oder auch drei Mal GENAU lesen.
. ich meine , wie kann jemand mit diesem „Wissen“ ,dass sich die Rente möglicherweise eben nicht auf 70,12 Euro pro Monat erhöhen wird , die Zahlen , die darauf hinweisen .. und das sie zumindest darauf hinweisen , sollte doch wohl außer Frage stehen! .. sogar noch farblich und mit einem großem Ausrufezeichen hervorheben? Das wäre. schon verdammt dicht dran , an dem , was gemäß eines anderen Gesetzes , unter Vorspiegelung falscher Tatsachen läuft. So zumindest meine Meinung. Ach und noch etwas .. @ Jonny ! .. Danke das zumindest sie sich getraut haben …
Jonnyam 11.02.2022 | 02:00
Jonny schrieb

Dann versuche ich mal, wieder sachlich auf Ihre Fragen einzugehen.

Da Sie für 2021 den Höchstbetrag von 15.847,20 € ansprechen, beabsichtigen Sie offenbar noch in den ersten drei Monaten des neuen Kalenderjahres 2022 zwölf Höchstbeiträge für 2021 zu je 1.320,60 € „nachzuzahlen“. Nach dem 31. März 2022 ist eine solche Nachzahlung für 2021 nur noch möglich, wenn Sie sich gegenüber dem Rentenversicherungsträger dazu bereit erklärt haben.

Das können Sei mit dem Ihnen übersandten Vordruck V0060 (Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung) problemlos machen. Ansonsten können Sie Höchstbeiträge nur noch für die Zeit ab 1.1.2022 zahlen, die wegen der seither niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze z.Zt. noch 1.311.30 monatlich betragen. Bei den von Ihnen genannten 70,12 € monatlicher Rentensteigerung handelt es sich um eine Aussage, die auf den vorläufigen Werten des Jahres 2021 (wohl in einer Broschüre aus 2021) basiert:

Die neueste Broschüre 31. Auflage (1/2022) Nr. 204 weist in der Tabelle 3 für Freiwillige Versicherte in den alten Bundesländern übrigens schon unter „Jährlicher Beitrag“ den Betrag von 15.735,60 (also monatlich die o.a. 1.311,30) aus und als „erworbene Rentenanwartschaft entsprechend dem aktuellen Rentenwert seit 1. Juli 2021 einen Betrag von 74,36 aus. Mit diesem Betrag ist der in Spalte 3 aufgeführte Betrag von 84.600 € versichert. Daraus ergeben sich – noch gemessen am vorläufigen Durchschnittsentgelt für 2022 von 38901 € - dann die ins Spalte 4 aufgeführten 2,1748 Entgeltpunkte.

Diese würden nach heutigen Werten in einer REGELSALTERSRENTE (also ohne Abschläge) für sich genommen bei dem seit 1. Juli 2021 und derzeitigen aktuellen Rentenwert von 34,19 € monatlich die genannten 74,36 € ergeben. Eine Erhöhung der bereits gezahlten EM-Rente ist dadurch nicht möglich: „Das abgebrannte Haus kann nicht mehr nachträglich versichert werden“

Mit Verlaub: Aber der Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung hat ihnen wohl noch eine alte Broschüre übersandt und offenbar Ihren Hinweis, dass Sie schon EM-Rentnerin sind, ebenfalls nicht gelesen.

Denn es ist nicht so, dass Sie eine abschlagsfreie Regelaltersrente erhalten werden. Da Sie bereits eine EM-Rente beziehen, die vermutlich Abschläge enthält bleiben diese auch bei der folgenden Altersrente für die betroffenen Entgeltpunkte erhalten. Diese EM-Rente beruht auch wahrscheinlich nicht nur auf den von Ihnen bis zum Rentenfall gezahlten Beiträgen: Vielmehr dürfte vom Rentenfall bis zu einem späteren Zeitpunkt eine Zeit hinzugerechnet (sog. Zurechnungszeit) worden sein.

Um dies für eine Aussage zur späteren Altersrente verwerten zu können, hat @siehe hier sich nach ihrem Geburtsmonat und Jahr sowie dem Beginn der EM-Rente (nicht der Beginn der ersten Zahlung) erkundigt. @KSC weist auch zu Recht darauf hin, dass es ohne solche Angaben nicht möglich ist festzustellen, ob die in Aussicht genommene Beitragszahlung parallel zur „Zurechnungszeit“ liegt. Dieses „Geschenk“ kann nicht noch zusätzlich durch eigene Beitragszahlungen aufgestockt werden.

Im Übrigen können Erläuterung in Broschüren nicht die allein maßgeblichen Gesetzestexte ersetzen. Sie sollen allenfalls einen Überblick zum besseren Verständnis geben. Wie @valzuun schon erklärte, wird das Zitat aus der Broschüre mit den Worten „Grundsätzlich“ eingeleitet, d.h. es gibt auch Ausnahmen. Auch die zitierte Tabelle kann wegen der Vorläufigkeit des Durchschnittsentgelts nicht die endgültigen Erhöhungsbeträge in einer erstmaligen Altersrente nennen.

Zu Ihre Vermutung „Auf Grund der Neuregelungen zur Zugrechnungszeit 2018 könnte nach meiner Information im Einzelfall die Altersente sogar höher ausfallen.“: Das Gegenteil ist der Fall: Die verlängerte Zurechnungszeit wirkt sich nur bei einer Erwerbsminderungsrente aus. Solche Zeiten in der Zukunft werden nie bei einer Altersrente angerechnet, allenfalls die schon abgelaufenen Zeiten des Rentenbezugs in der Vergangenheit als Anrechnungszeit. Bei einer gleichzeitigen Beitragszahlung dafür spricht man von sog. beitragsgeminderten Zeiten. In einem solchen Fall kommen die Beiträge nur zum Tragen, wenn sie für die gesamte Zeit höher sind als der Wert, mit dem die schon abgelaufenen Zeit des Rentenbezugs als Anrechnungszeit bewertet wurde.

Deshalb ist es viel wahrscheinlicher, dass die Altersrente (auch einschließlich der angestrebten Zahlung von Höchstbeiträgen) insgesamt niedriger ausfällt als die EM-Rente. Letztere wird allerdings aus Vertrauensschutzgründen auch noch im Alter gezahlt

Ach und noch etwas:

Ja, wer als Bewohner der DDR am 31 Dezember 1983 noch nicht die Wartezeit von fünf Jahren erreicht hatte wird nicht besser gestellt als Versicherte in den alten Bundesländern, die noch nicht 60 Kalendermonate beschäftigt waren und deshalb noch keine Anwartschaft auf die seinerzeitige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten hatten. Allerdings zählt der gewöhnliche Aufenthalt im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 auch ohne Beitragszahlung als Anwartschaftserhaltungszeit.

Wenn Sie neben Ihrem Geburtsmonat und -jahr aus Ihrem EM-Rentenbescheid noch angeben, ab wann die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (Seite 2), wann die Rente begonnen hat (Sete 1) , wie hoch die Summe aller Entgeltpunkte ist wie viele persönliche Entgeltpunkte ermittelt wurden (Seite mit der Überschrift „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte) kann man Ihnen vielleicht weiterhelfen.

Beantworten Sie doch bitte nur diesen Absatz. Ich rechne es Ihnen auch noch vor. Allerdings erst, wenn die Sonne wieder scheint
Gut gemeinter Ratam 11.02.2022 | 06:42
@Fragende 2: Sie können hier noch so lange auf „Ihre Meinung“ beharren, es wird sich dadurch an den Tatsachen nichts ändern. Warten Sie die Probeberechnung ab und reagieren Sie dann entsprechend. Alles weitere wirkt einfach nur noch lächerlich! Glauben Sie tatsächlich, nur weil Sie eine Broschüre falsch interpretieren wird die Rentenversicherung eine Änderung oder einen Warnhinweis vornehmen? So naiv können doch selbst Sie nicht sein. Was glauben Sie denn, wieviel der vielen Versicherten Ihr Problem haben? Es dürfte schwierig werden, das in Promille darzustellen. Nehmen Sie sich daher bitte nicht so wichtig. Das schont insbesondere Ihre, aber auch die Nerven der betroffenen User hier und natürlich Ihrer zuständigen Sachbearbeitung. Sie können natürlich weiter zetern und schimpfen, sich stur stellen, erreichen werden Sie dadurch gar nichts.
Jonnyam 11.02.2022 | 09:49
Man lernt doch nie aus: Hier wurde bereits unter Hinweis auf ein BSG-Urteil erwähnt, dass es eine EM-Rente bereits gibt, wenn man nur arbeitsunfähig ist. Dass es a aber auch so sein soll, wenn man wegen Starrsinnigkeit mit dem Kopf durch die Wand gegangen ist, wusste ich noch nicht. Im Gesetzestext finde ich dazu nichts. Auch eine Broschüre mit solchen Aussagen kenne ich nicht. Dabei steht bei Bekanntgabe von 5 Daten ohne persönliche Details die Tür zum Zimmer mit den Antworten doch weit offen. Der etwas unbedarfte Mitarbeiter der DRV kann auch noch dazu lernen.
Fragende 2am 11.02.2022 | 11:31
Fragende 2 schrieb

Doch nun zu dem offiziellen Schreiben vom Service der Deutsche Rentenversicherung ..

Darin heißt es .. ich zitiere wörtlich!

Sehr geehrte ..

Als Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben sie grundsätzlich dennoch die Möglichkeit , freiwillige Beiträge zur Steigerung einer späteren Altersente zu zahlen.

Die Höhe der Steigerung können sie der anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“ entnehmen.

Senden Sie das anliegende Antragsformular V0060 bei Interesse bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück."

Von einem Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung wurden in dieser Broschüre die Zahlen in der Tabelle sogar noch mit einem blauen Textmarker und mit einen großem Ausrufezeichen an der Seite hervorgehoben.

Die deutschen Rentenversicherung war also bekannt , dass ich Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bin und nach ihrer Auskunft wird sich meine Altersente genau so erhöhen , wie in der Tabelle der Broschüre angegeben.

...

Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen.

...[/quote]

Und genau so ist es eben nicht. ...Dann hätten Sie also 24 EP. Mal aktueller Rentenwert (34,19) sind das dann rund 818 EUR.

Die EM-Rente (die 'andere Rente') beträgt zu diesem 'Stichtag' 800,00 EUR. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR.

Sofern Sie sich dann also von der Broschüre in die Irre geleitet fühlen, wenden Sie sich an die dafür zuständige Redaktion, Kontaktdaten stehen im Impressum der Broschüre.

Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.

[/quote]

.. nach diesem offiziellem Schreiben bekäme ich also 70 EUR einfach auf meine EM-Rente in Top. Ich müsste dazu lediglich das Antragsformular V0060 vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.

Kein Wort davon , dass beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Berechnung etwas komplizierter ist. als in der Broschüre dargestellt.

Einer sagt hier die Unwahrheit!

Entweder die Deutsche Rentenversicherung, in diesem mir vorliegendem Schreiben oder „siehe hier“ bzw. der Experte hier im Forum.

Wir wollen doch bitteschön , so wie von einem Experten diese Expertenforums gefordert, zur Sachlichkeit zurück kehren … und in der Sache „Sonderzahlung bei voller Erwerbsminderungsrente“ kann ich nach diesem offiziellem Schreiben von der deutschen Rentenversicherung die Höhe der Steigerung einer späteren Altersente , an Hand einer anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“ entnehmen. Und was kann ich aus der anliegenden Tabelle entnehmen ? . richtig! , dass wenn ich einen Einmalbetrag von 15847,20 Euro zahle , sich meine spätere Altersrente um 70,12 Euro erhöhen wird. Wohlgemerkt .. ich zitiere .. als Bezieher einer Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Wenn also jemand eine Broschüre falsch interpretiert hat , dann nicht ich sondern dieser mit Mitarbeiter in dem o.,g. Schreiben. Für den Fall , dass ich aus der Probeberechnung einen anderen Betrag entnehmen kann, Beispielsweise wie von „Siehe hier“ ermittelt nur 18 Euro pro Monat mehr Altersrente , dann stände die Aussage des Mitarbeiter der DRV , gegen die Aussage diese Proberechnung der DRV .. das ist eine Tatsache! Diejenigen , auf die das lächerlich wirkt , mögen sich bitteschön mal nur in die Lage desjenigen versetzen , der im Vertrauen darauf , was ihm dieser Mitarbeiter in dem o. g. Schreiben mitgeteilt hat , diese 15847,20 Euro auf das Konto der DRV überwiesen haben. Ein Mitarbeiter , der es übrigens , wie auch all die anderen Mitarbeiter der DRV , mit denen ich telefoniert habe , unterlassen hat , mich auf eine solche Proberechnung hin zu weisen. Auch wenn ich dafür aus naheliegendengründen keine Belege habe , ich versichere auch das ist eine Tatsache.
Thread bitte schließenam 11.02.2022 | 12:35
Vor allem sollte der Registrator diesem Schauspiel durch schließen des Threads ein Ende setzen. Nur weil hier jemand seine Meinung unbelehrbar vertritt, obwohl es in dieser Richtung keinen mir bekannten Fall gibt, der ohne sich detailliert zu informieren eine derartig hohe Summe einzahlt, muss man diesem Einzelfall darüber nicht auch noch eine derartige Bühne bieten. Im Übrigen ist die Einzahlung ja auch nicht erfolgt, also wozu die Aufregung? Wenn diese erfolgt wäre, gäbe es noch die Möglichkeit des Widerspruchs oder der Klage. Ergebnis offen. Daher den Thread schließen, auch wenn sich @ Fragende2 ungerecht behandelt fühlt. Diese penetrante Rechthaberei hat sonst nie ein Ende.
Don Ferrandoam 11.02.2022 | 13:23
Nein. Zwar können auch Frührentner von freiwilligen Einzahlungen profitieren und das gilt im Prinzip auch für EMRentner. Aber diese sollten sich vor der Zahlung GRÜNDLICH beraten lassen. Bei Versicherten, die aufgrund einer EM-Rente eine sehr lange Zurechnungszeit aufweisen,lohnen sich diese Einzahlungen nur gering bis gar nicht.
Fragende 2am 11.02.2022 | 14:10
Don Ferrando schrieb

Nein. Zwar können auch Frührentner von freiwilligen Einzahlungen profitieren und das gilt im Prinzip auch für EMRentner. Aber diese sollten sich vor der Zahlung GRÜNDLICH beraten lassen. Bei Versicherten, die aufgrund einer EM-Rente eine sehr lange Zurechnungszeit aufweisen,lohnen sich diese Einzahlungen nur gering bis gar nicht.

Ich habe da mal eine Frage . Als jemand , der bist zur Altersrente eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen wird und beabsichtigt mit der Auszahlung seiner Lebensversicherung die Altersrente zu erhöhen .. macht das Sinn? Dazu folgendes Rechenbeispiel .. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt 800 Euro. Wenn ich, lt. der mir vorliegenden Broschüre von der Deutschen Rentenversicherung , für 2021 den Höchstbetrag von 15847,20 Euro zahle, dann wird sich der Rentenanspruch bei der Altersrente ab dem 66. Lebensjahr auf 70,12 monatlich erhöhen. Nur ist das tatsächlich der Fall?
Nein. Zwar können auch Frührentner von freiwilligen Einzahlungen profitieren und das gilt im Prinzip auch für EMRentner. Aber diese sollten sich vor der Zahlung GRÜNDLICH beraten lassen.
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen , offenbar ist das nötig , genau das habe ich m.E. getan , ..ich habe mich nicht nur bloß , wie an dem o.g. Schreiben deutlich wird , durch eine Anfrage bei der deutschen Rentenversicherung "gründlich" beraten lassen … Hallo Fragende2, Zudem glaube ich, dass auch andere, die ähnliches planen, sich bei einer Investition in dieser Höhe sich noch mal ausführlicher informieren, worauf auch in der Broschüre ja hingewiesen wird, das man dies sollte.
Genau das habe ich getan .. mich zuvor informiert ! So habe ich im Internet unter den Eintrag .. ich zitiere „ vollen Erwerbsminderungsrente Sonderzahlungen in die Rente“ nach entsprechenden Beiträgen suchen lassen. Gleich zu Anfangs zu „ähnlichen Fragen“ heißt es dazu .. "Was bringt eine Einmalzahlung in die Rentenkasse? Wer ein Jahr lang jeden Monat den aktuellen Mindestbeitrag von 83,70 Euro an die Rentenversicherung zahlt, bekommt dafür 4,44 Euro monatlich mehr Rente. Der Höchstbeitrag von 1.320,60 Euro bringt im Alter etwa 70,12 Euro (Stand: 2021)" Und bei Finanztipp heißt es dazu .. "Freiwillige Ren­ten­ver­si­che­rung Freiwillige Beiträge für die Rente können sich auszahlen Beispiel : Wenn Du eine monatliche Rente von 1.200 Euro erwartest und Dich zwei Jahre früher zur Ruhe setzen möchtest, musst Du einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen (24 x 0,3 Prozent). Deine monatliche Rente verringert sich um ca. 86 Euro. Um das auszugleichen, müsstest Du rund 21.000 Euro zusätzlich einzahlen (Stand: 16. April 2021)". Das waren nur zwei von unzähligen Einträge , die auf den I Punkt das wieder geben , was in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung steht.
.. sondern ich habe mich im Internet , gänzlich unabhängig von diesem Schreiben ,mehr noch zuvor gründlich informiert. Erst hier im Forum erfuhr ich davon, dass ich mir eine Proberechnung bei der DVR erstellen lassen kann . Wie ich auch erst hier im Forum von „siehe hier“ erfuhr , dass ich eben nicht jene Steigerung meiner Altersrente bekommen werde , wie im o.g. Schreiben und nach meiner Recherche im Internet ersichtlich. um so fragwürdiger ist hier die Forderung eines Users diesem "Schauspiel" ein Ende zu setzen , um damit ggf. durch das Expertenteam das unwidersprochen stehen zu lassen , was aus dem o.g. Schreiben der deutschen Rentenversicherung und nach meiner Internetrecherche hervorgeht. Dergleichen wäre ganz sicher kein Ruhmesblatt eines Expertenforums.
Siehe hieram 11.02.2022 | 14:28
Es bleibt weiterhin die Frage offen, weshalb Sie sich so vehement 'weigern', die drei bis vier Fragen zu beantworten, die Jonny Ihnen ebenfalls nochmals gestellt hat (wie ich auch schon ganz am Anfang). Jonny hat Ihnen angeboten, anhand der Daten (Geb/Monat Jahr, EM-Rente seit, EP und pEP) es Ihnen noch mal genauer auszurechnen als es ohne diese Zahlen möglich ist. Und das hier relativ kurzfristig und kostenfrei, obwohl eine derartige Beratung bei einem Rentenberater ansonsten einige hundert EUR kostet. Ich habe übrigens den dunkelroten SUV dann doch nicht gekauft. Aber nicht weil mir der Endpreis nicht zusagte, sondern weil er nicht in meine Garage passte. Shit happens :-)
Schadeam 11.02.2022 | 14:31
Wie oft wollen Sie uns noch kundtun, dass Sie alles richtig gemacht haben und die böse DRV Sie betrügen will? Ich versichere Ihnen: Sie haben recht (und wir hoffentlich unsere Ruhe). Und tschüss - bin gespannt ob wir die Marke 100 noch knacken - das spricht immer dafür dass ein Thema enorm wichtig ist und dass die Welt untergeht, wenn das nicht geklärt wird.
Fragende 2am 11.02.2022 | 15:00
Siehe hier schrieb

Es bleibt weiterhin die Frage offen, weshalb Sie sich so vehement 'weigern', die drei bis vier Fragen zu beantworten, die Jonny Ihnen ebenfalls nochmals gestellt hat (wie ich auch schon ganz am Anfang).

Jonny hat Ihnen angeboten, anhand der Daten (Geb/Monat Jahr, EM-Rente seit, EP und pEP) es Ihnen noch mal genauer auszurechnen als es ohne diese Zahlen möglich ist.

Und das hier relativ kurzfristig und kostenfrei, obwohl eine derartige Beratung bei einem Rentenberater ansonsten einige hundert EUR kostet.

Ich habe übrigens den dunkelroten SUV dann doch nicht gekauft. Aber nicht weil mir der Endpreis nicht zusagte, sondern weil er nicht in meine Garage passte. Shit happens :-)

ich kann ihnen genau sagen , warum ich mich geweigert habe , anhand der Daten (Geb/Monat Jahr, EM-Rente seit, EP und pEP) von Jonny noch mal genauer auszurechnen. In den „Wichtigen Hinweisen“ zu diesem Expertenforum heißt es .. ich zitiere .. "Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur ALLGEMEIN und produktunabhängig beraten" Die Experten dürfen grundsätzlich nur ALLGEMEIN und produktunabhängig beraten. Wobei allerdings einzuwenden wäre , dass es sich bei der Einzahlungen von freiwilligen Beiträgen zur Steigerung der Altersrente zweifelsohne um ein solches Produkt handelt. Gleichwohl es sich dabei nicht um x - Beliebiges Produkt , einer x beliebigen Rentenversicherung handelt, sondern immerhin um ein Produkt der deutschen Rentenversicherung. In sofern ich zumindest diesbezüglich , die Experten der deutschen Rentenversicherung sehr wohl in der Pflicht sehe , auf die Diskrepanz , auf die ich hier aufmerksam habe, zu reagieren und darüber , das eine solche Diskrepanz bei einem solchen Produkt der DRV besteht , darüber sollten mittlerweile keine Zweifel mehr bestehen .. Zumindest wenn man sich . so meine Meinung .. Ehrlich macht. . Doch nun zu dem offiziellen Schreiben vom Service der Deutsche Rentenversicherung .. Darin heißt es .. ich zitiere wörtlich! Sehr geehrte .. Als Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben sie grundsätzlich dennoch die Möglichkeit , freiwillige Beiträge zur Steigerung einer späteren Altersente zu zahlen. Die Höhe der Steigerung können sie der anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“ entnehmen. … Senden Sie das anliegende Antragsformular V0060 bei Interesse bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück." Von einem Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung wurden in dieser Broschüre die Zahlen in der Tabelle sogar noch mit einem blauen Textmarker und mit einen großem Ausrufezeichen an der Seite hervorgehoben. Die deutschen Rentenversicherung war also bekannt , dass ich Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bin und nach ihrer Auskunft wird sich meine Altersente genau so erhöhen , wie in der Tabelle der Broschüre angegeben.
.. ob sie denn nach diesem Schreiben nicht auch selbst davon ausgegangen wären , dass sich für jemanden, der eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht , nach der „anliegenden Tabelle“ bei einer Sonderzahlung von 15847,12 Euro sein Rentenanspruch auf 70,12 Euro pro Monat erhöhen wird?
Don Ferrandoam 11.02.2022 | 14:36
Broschüren sind I. d. R. allgemein gehalten, genaustens bekommt man es nur individuell. Dann wissen Sie doch jetzt, dass Ihnen eine Proberentenberechnung helfen kann. Es ist müßig zu spekulieren, wo nun genau der Fehler lag, ob nun die Broschüre falsche Schlüsse generiert oder die RV nicht alles auf dem Schirm hatte, jetzt sind Sie ja schlauer und können entsprechend reagieren. Und Geld versenkt haben Sie auch nicht... nur beinahe, aber genau für so etwas kann man ja hier nachfragen. Bei solchen Summen sollte man sich eh mehrfach absichern und sich nicht nur auf eine Broschüre oder eine einzige Aussage verlassen, auch wenns natürlich kein Heldenstück Ihnen gegenüber war.
Fragende 2am 11.02.2022 | 15:45
Siehe hier schrieb

es erscheint hilfreich, wenn Sie sich mal die fünf Seiten hier ausdrucken und sämtliche Wiederholungen, die Sie hier ständig neu reinkopieren streichen.

Dann kommt am Ende zusammengefasst heraus, dass Sie vom Experten eine Bestätigung haben möchten, dass ein Satz in einer Broschüre rechtssicher ist, während Sie aber die fast centgenaue Berechnung von Jonny gar nicht interessiert.

(Wenn man Jonny mal recherchiert hat, weiß man übrigens, dass er in früheren Jahren selbst maßgeblich an der Gesetzgebung zum Thema Rente beteiligt war).

Aber so ein Fachwissen ist natürlich nichts gegen einen Broschürensatz :-)

Nunja, jeder setzt sich seine Prioritäten dahin wo er mag.

Es ist ja Wochenende, das Fernsehprogramm ist äußerst langweilig und die Popcörner knallen schon in den Tüten oder auch selbstgebruzzelt im Topf....

Die 100er Marke kann also noch geknackt werden.

Aber dann doch lieber mit weiteren spannenden Information anstatt mit ständig gleichem kopierten Text ;-)

...
es erscheint hilfreich, wenn Sie sich mal die fünf Seiten hier ausdrucken und sämtliche Wiederholungen, die Sie hier ständig neu reinkopieren streichen. Dann kommt am Ende zusammengefasst heraus, dass Sie vom Experten eine Bestätigung haben möchten, dass ein Satz in einer Broschüre rechtssicher ist,
Respekt! . da sieht man , dass ich es hier tatsächlich mit einem Experten zu tun habe. Auf diesen Begriff habe ich die ganze Zeit gewartet , denn genau darauf will hier hinaus , Ich möchte von den offiziellen Experten , eine .. ALLGEMEINE! .. Bestätigung haben , dass ein Satz in einer Broschüre rechtssicher ist. ist das so? oder hat ihnen nicht doch vielmehr nicht zu gesagt , dass es sich um einen Diesel handelt Doch nun zu dem offiziellen Schreiben vom Service der Deutsche Rentenversicherung .. Darin heißt es .. ich zitiere wörtlich! Sehr geehrte .. Als Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben sie grundsätzlich dennoch die Möglichkeit , freiwillige Beiträge zur Steigerung einer späteren Altersrente zu zahlen. Die Höhe der Steigerung können sie der anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“ entnehmen.;-) …
.. hier steht klipp und klar, dass ich die Höhe der Steigerung einer späteren Altersrente aus der anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“) entnehmen kann. Ganz so .. um auf das Autobeispiel zurück zu kommen! . wie seiner Zeit beispielsweise bei VW. Nur das man dort , aus der „anliegenden Tabelle“ , die Stickoxidemissionen eines Diesel- Pkws entnehmen konnte ;-)
Übrigens waren diese Angaben zu den Stickoxidemissionen auch Rechtssicher?
Siehe hieram 11.02.2022 | 15:15
Fragende 2 schrieb

ich kann ihnen genau sagen , warum ich mich geweigert habe , anhand der Daten (Geb/Monat Jahr, EM-Rente seit, EP und pEP) von Jonny noch mal genauer auszurechnen.

In den „Wichtigen Hinweisen“ zu diesem Expertenforum heißt es .. ich zitiere ..

"Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur ALLGEMEIN und produktunabhängig beraten"

Die Experten dürfen grundsätzlich nur ALLGEMEIN und produktunabhängig beraten. Wobei allerdings einzuwenden wäre , dass es sich bei der Einzahlungen von freiwilligen Beiträgen zur Steigerung der Altersrente zweifelsohne um ein solches Produkt handelt. Gleichwohl es sich dabei nicht um x - Beliebiges Produkt , einer x beliebigen Rentenversicherung handelt, sondern immerhin um ein Produkt der deutschen Rentenversicherung. In sofern ich zumindest diesbezüglich , die Experten der deutschen Rentenversicherung sehr wohl in der Pflicht sehe , auf die Diskrepanz , auf die ich hier aufmerksam habe, zu reagieren und darüber , das eine solche Diskrepanz bei einem solchen Produkt der DRV besteht , darüber sollten mittlerweile keine Zweifel mehr bestehen ..

Zumindest wenn man sich . so meine Meinung .. Ehrlich macht. .

Doch nun zu dem offiziellen Schreiben vom Service der Deutsche Rentenversicherung ..

Darin heißt es .. ich zitiere wörtlich!

Sehr geehrte ..

Als Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben sie grundsätzlich dennoch die Möglichkeit , freiwillige Beiträge zur Steigerung einer späteren Altersente zu zahlen.

Die Höhe der Steigerung können sie der anliegenden Tabelle ( Auszug aus der Broschüre „ Rente: So wird sie berechnet“ entnehmen.

Senden Sie das anliegende Antragsformular V0060 bei Interesse bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück."

Von einem Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung wurden in dieser Broschüre die Zahlen in der Tabelle sogar noch mit einem blauen Textmarker und mit einen großem Ausrufezeichen an der Seite hervorgehoben.

Die deutschen Rentenversicherung war also bekannt , dass ich Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bin und nach ihrer Auskunft wird sich meine Altersente genau so erhöhen , wie in der Tabelle der Broschüre angegeben.

[/quote]

.. ob sie denn nach diesem Schreiben nicht auch selbst davon ausgegangen wären , dass sich für jemanden, der eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht , nach der „anliegenden Tabelle“ bei einer Sonderzahlung von 15847,12 Euro sein Rentenanspruch auf 70,12 Euro pro Monat erhöhen wird?

[/quote]

es erscheint hilfreich, wenn Sie sich mal die fünf Seiten hier ausdrucken und sämtliche Wiederholungen, die Sie hier ständig neu reinkopieren streichen. Dann kommt am Ende zusammengefasst heraus, dass Sie vom Experten eine Bestätigung haben möchten, dass ein Satz in einer Broschüre rechtssicher ist, während Sie aber die fast centgenaue Berechnung von Jonny gar nicht interessiert. (Wenn man Jonny mal recherchiert hat, weiß man übrigens, dass er in früheren Jahren selbst maßgeblich an der Gesetzgebung zum Thema Rente beteiligt war). Aber so ein Fachwissen ist natürlich nichts gegen einen Broschürensatz :-) Nunja, jeder setzt sich seine Prioritäten dahin wo er mag. Es ist ja Wochenende, das Fernsehprogramm ist äußerst langweilig und die Popcörner knallen schon in den Tüten oder auch selbstgebruzzelt im Topf.... Die 100er Marke kann also noch geknackt werden. Aber dann doch lieber mit weiteren spannenden Information anstatt mit ständig gleichem kopierten Text ;-)
W°lfgangam 11.02.2022 | 17:34
Fragende 2 schrieb

... nach diesem offiziellem Schreiben bekäme ich also 70 EUR einfach auf meine EM-Rente in Top. Ich müsste dazu lediglich das Antragsformular V0060 vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.

[/quote]

Nein.

Aber anscheindend wollen Sie das eigentliche Problem hierbei nicht verstehen :-(

[/quote]

.. Und sie wollen offenbar anscheinend mein Problem bzw., wovon ich ausgehe , all den Anderen , in meiner Situation nicht verstehen .

Es hätte nicht viel gefehlt, und ich hätte im VERTTRAUEN!

- auf meine Recherchen im Internet WOHLGEMERKT! zu diesem Thema ,

- auf die telf. Gespräche ,mit der deutschen Rentenversicherung

und nicht zu vergessen

- auf das mir vorliegenden Schreiben von der DVR incl der Daten in der anliegenden Broschüre

..beinahe 15 847,12 Euro als Sonderzahlung , auf das Konto der DRV eingezahlt. Völlig im Ahnungslosen darüber ,dass ich vermutlich eben nicht die versprochenen 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde.

Was hätten sie denn an meiner Stelle ,nach dem Erhalt

..eines solchen Schreiben gemacht? Mal .. EHRLICH !!! .. wären sie denn nicht auch davon ausgegangen , dass sie 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde.

Hallo Fragende 2, im Wege einer persönlichen Beratung/dingfest und rechtlich fixiert, könnten Sie hier im Wege der 'Amtshaftung' Schadensersatz geltend machen. Was Sie sich wo auch immer angelesen haben /hier im Forum /via Broschüre - insbesondere bei schon laufender Rente - haben zuschicken lassen, ist nicht von Bedeutung ...wenn Ihr Individualfall/Antrag nicht beschieden wurde - und noch Rechtsmittel (z. B. wegen 'Falschberatung') eingelegt werden. Damit sollte die 'wüste Gobi' hier nun ohne Wasservorrat/RV-Wissen, durchschritten sein ... *Flasche leer/alles gesagt ;-) Gruß w.
Fragende 2am 11.02.2022 | 16:17
Um auf das Thema dieses Threads zurück zu kommen, so las ich in einem Schreiben der DRV , dass wenn ich 15847,12 Euro auf das Konto der DRV einzahle , mein Rentenanspruch grundsätzlich auf 70,12 Euro pro Monat erhöhen wird. Dieses "gelesenen Ding" trifft natürlich nur zu , wenn der Eintrag , in der dazu erwähnten Broschüre , wie von sie erwähnt , rechtssicher ist. Schließlich beruht . ich zitiere .. Rechtssicherheit auf dem Anspruch der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Gewährleistung von Rechtsnormen sowie die an diese gebundenen konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen. Es ist Teil der elementaren Basis einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung.
Brummkreiselam 11.02.2022 | 18:33
Eine Broschüre ist nur ein Teil eines Beratungsangebotes. Was davon auf Sie explizit zutrifft, erfahren Sie in persönlicher Abklärung. Wenn Sie Fragen zur Broschüre haben, diese hat ein Impressum. Da werden Sie geholfen...
Threadschließungam 12.02.2022 | 07:04
Dann geben Sie der Fragestellerin endlich ihre Antwort oder schließen Sie diesen unwürdigen Thread oder erkennen Sie nicht, dass man sich hier im Kreis dreht? Sonst sind Sie mit Löschungen und Schließungen doch auch nicht so zurückhaltend. Das Verhalten der Administratoren ist hier gelinde gesagt „sehr fragwürdig“!
Juristendeutscham 12.02.2022 | 05:40
Eine kleine Erläuterung zu zwei juristischen Begriffen: - GENERELL: Etwas ist IMMER so und es gibt KEINE Ausnahmen. - GRUNDSÄTZLICH: Etwas ist IN DER REGEL so und es gibt AUSNAHMEN. @Fragende2: Die Aussage in der Broschüre ist also rechtlich völlig in Ordnung. Sie haben halt das Pech, dass Ihr Fall eine Ausnahme ist. Rechtlich VERBINDLICH ist - wie bereits mehrfach angesprochen - nur eine Proberechnung für Ihren konkreten Fall.
Peter T.am 12.02.2022 | 12:02
Ich würde mal schreiben, super, dass siehe hier Ihnen hier einen tollen Tipp gegeben hat, den auch noch andere beherzigen und damit Geld sparen können. Das man durch die Zurechnungszeit doch Zumeist seine spätere Altersrente nicht durch Zahlungen oder Jobs erhöht, ist doch nun schon lange bekannt und wird hier mind. 1x die Woche irgendw auch gefragt und beantwortet. Da ging es auch um die Versicherungebefreiung, beim Minijobs. Da hätte man schon drauf kommen können/müssen, dass es sich etwas anders verhält. Und der gute Siehe hier war es glaube ich auch, der mitteilte, eine Versicherungspflicht kann unter bestimmten Umständen sogar bei bestimmten konstellationen die Altersrente mindern. Das war für mich z.B. sehr interessant, wo es immer heisst, die Altersrente kann nicht kleiner als die EMR sein. Es gibt halt Dinge, die nicht nach Schema laufen und es ist gut, dass dies hier benannt wird und man dadurch sensibilisiert wird. Da hat doch das Forum wieder einen Sinn gemacht, gerade für Sie, die gerade dadurch Geld gespart haben. Zumal ich persönlich als EMR kein Geld in die Hand nehmen würde, um meine Altersrente zu erhöhnen, wenn man weiß, es amortisiert sich erst nach rund 20 Jahren. Man hat eine EMR zumeist nicht umsonst, wo man dann sicher nicht so alt wird? Aber jeder wie er will...
Samam 12.02.2022 | 14:24
Peter T. schrieb

Ich würde mal schreiben, super, dass siehe hier Ihnen hier einen tollen Tipp gegeben hat, den auch noch andere beherzigen und damit Geld sparen können.

Das man durch die Zurechnungszeit doch Zumeist seine spätere Altersrente nicht durch Zahlungen oder Jobs erhöht, ist doch nun schon lange bekannt und wird hier mind. 1x die Woche irgendw auch gefragt und beantwortet.

Da ging es auch um die Versicherungebefreiung, beim Minijobs.

Da hätte man schon drauf kommen können/müssen, dass es sich etwas anders verhält.

Und der gute Siehe hier war es glaube ich auch, der mitteilte, eine Versicherungspflicht kann unter bestimmten Umständen sogar bei bestimmten konstellationen die Altersrente mindern.

Das war für mich z.B. sehr interessant, wo es immer heisst, die Altersrente kann nicht kleiner als die EMR sein.

Es gibt halt Dinge, die nicht nach Schema laufen und es ist gut, dass dies hier benannt wird und man dadurch sensibilisiert wird.

Da hat doch das Forum wieder einen Sinn gemacht, gerade für Sie, die gerade dadurch Geld gespart haben.

Zumal ich persönlich als EMR kein Geld in die Hand nehmen würde, um meine Altersrente zu erhöhnen, wenn man weiß, es amortisiert sich erst nach rund 20 Jahren. Man hat eine EMR zumeist nicht umsonst, wo man dann sicher nicht so alt wird?

Aber jeder wie er will...

Und der gute Siehe hier war es glaube ich auch, der mitteilte, eine Versicherungspflicht kann unter bestimmten Umständen sogar bei bestimmten konstellationen die Altersrente mindern. Unter welchen Konstellationen?
Peter T. am 12.02.2022 | 15:40
Ich finde jetzt nicht auf Anhieb diese Thread, war aber auch Wochenlang der Aufreger. Es kann z. B. dazu führen, wenn man nach einer umgewandelten EMR in eine Altersrente, diese nachträglich als Teilrente (z. B. wegen Pflege von Angehörigen) nimmt und dann die Gesamtleistung (neu) berechnet wird. Und durch den Minijob mit Versicherungspflicht dann nachträglich eine geringere Summe als nur minus 1% raus kommt. Einer wird das sicher noch finden... Ist jetzt aber auch hier nicht zweckmäßig, habe ich schon verbockt, hier geht es um Einmalzahlung bei EMR...
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