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Experten-Antwort

Sonderzahlung für Rentenpunkte in 2023

von Elke13.12.2023 | 17:55
328 Ansichten
4 Antworten
Wenn ich eine Sonderzahlung noch in 2023 tätigen möchte ist der Betrag egal, kann ich den anhand meiner Steuer selbst festlegen und wie muss die Überweisung aussehen (IBAN Bezug Empfänger etc? Vielen Dank vorab für eine Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.12.2023 | 16:06

Hallo Elke,

 

Aus der von Ihnen gewählten Formulierung "Sonderzahlung für Rentenpunkte 2023" ist nicht eindeutig abzuleiten, was Sie damit meinen. Ob und ggf. in welcher Höhe Sie zu Zahlungen berechtigt sind, kann daher von hier nicht beurteilt werden.

Wenn Sie eine Überweisung tätigen, ist die IBAN des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu verwenden, als Verwendungs-

zweck sollte mindestens Ihre Versicherungsnummer angegeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

3 Antworten

KSCam 13.12.2023 | 18:42
Klar ist, dass Sie die Bankverbindung Ihres Versicherungsträgers brauchen, in der Überweisung auf jeden Fall Versicherungsnummer und Verwendungszweck angeben müssen - dafür ist ja noch massig Zeit. Da reicht auch eine Einzahlung am Freitag, den 29.12.2023 solange Ihre Bank noch offen hat. Ob Sie aber überhaupt zusätzliche Beiträge zahlen können und welcher Betrag sinnvoll ist, dazu braucht es gewisse Zusatzinformationen und es ist eine Beratung angeraten. Und dafür bleibt eigentlich kaum mehr Zeit (hier in BaWü hat dieses Jahr gerade mal noch 6 Öffnungstage der DRV und landauf, landab wird es keine freien Beratungstermine mehr geben. Ne Überweisung auf gut Glück birgt gewisse Risiken - aber es ist halt wie immer: viele der Kunden kommen auf den berühmten "letzten Drücker" und wundern sich dann........(es wäre monatelang genug Zeit gewesen sich zu kümmern).
Nicht auf den letzten Drücker!am 13.12.2023 | 19:43
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Überweisen Sie eine Summe. Wenn es zu viel sein sollte, bekommen Sie es zurück. Ist es zu wenig, Pech gehabt. Steuerliche und rentenrechtliche Beratung werden Sie dieses Jahr kaum noch bekommen., aber das liegt ja allein an Ihnen.
Werner67am 14.12.2023 | 07:33
Sie sollten vor der Überweisung auf jeden Fall einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Falls das noch nicht geschehen ist, können Sie das online erledigen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0210 Bei der Überweisung sollten Sie Ihre Versicherungsnummer angeben und das Merkmal "RM" (steht für Rentenminderung). Die Bankverbindungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Bitte achten Sie darauf, dass Sie an den richtigen Versicherungsträger überweisen. (sie können ja in Ihrer letzten Renteninformation nachschauen, wer zuständig ist)
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