Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Sonderzahlung ins Rentenkonto

von Michael18.08.2024 | 11:22
180 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe seit 1. Oktober 23 Rente von der Deutschen Rentenversicherung aufgrund von Schwerbehinderung. Ich habe 49 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Ich arbeite aber weiterhin in meinen Beruf und zahle auch, zusammen mit meinen Arbeitgeber, Rentenversicherungsbeiträge weiterhin. Ich besitze einen Riesterbausparvertrag. Dort ist ein Guthaben von ca. 26000 Euro vorhanden. Frage: Kann ich dieses Guthaben, nach Kündigung des Riesterbausparvertrages, in mein Rentenkonto als Sonderzahlung einzahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

Sie können keine Sonderzahlungen machen. Diese wären nur vor dem Beginn einer Altersrente mit Rentenabschlägen möglich gewesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Minaam 18.08.2024 | 11:29
Nein
Michaelam 18.08.2024 | 11:46
Hmm... Warum nicht? Ich habe meine Regelrentenalterszeit noch nicht erreicht. Zur Zeit werden ja auch weiterhin Rentenversicherungsbeiträge auf mein Konto eingezahlt...
So einfach geht das nicht!am 18.08.2024 | 12:35
So lange Sie Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung einzahlen, können Sie keine freiwilligen Beiträge zusätzlich einzahlen. Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze geht selbst das auch nur, wenn Sie keine Pflichtbeiträge zahlen, nur eine Teilrente beziehen und nur mit monatlichen Einzahlungen und nicht als Gesamtsumme. Was die Amortisierung derartiger Zahlungen angeht, sollte man sich das auch sehr gut überlegen!
So nichtam 18.08.2024 | 12:35
Solange Sie in Ihrem Job Rentenp-Plichtbeiträge zahlen, sind freiwillige Rentenbeiträge nicht möglich.
manjaam 18.08.2024 | 13:25
Wenn Sie 49 Jahre gearbeitet haben, was ist denn Ihr Geburtsdatum ?. War die SBH-Rente zum 1.10. abschlagsfrei ? Dann scheidet die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderung aus.
Linkam 18.08.2024 | 13:34
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026