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Experten-Antwort

Sonderzahlung wegen Rentenabschlag

von Alwin12.01.2023 | 20:45
259 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zum Ausgleich des Rentenabschlages bei vorzeitiger Rente, habe ich Ende 2022 eine Einmalzahlung von 27.500 Euro an die Rentenversicherung überwiesen. Wie wird dieser eingezahlte Betrag durch die Rentenversicherung in Rentenpunkte umgerechnet? Werden diese errechneten Punkte unmittelbar dem Rentenkonto gutgeschrieben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alwin,

die Zahlung wird zeitnah in Ihrem Versicherungskonto vermerkt. Sie erhalten noch eine schriftliche Mitteilung von Ihrem Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Klugpuperam 12.01.2023 | 22:17
Steht doch in der Auskunft zur Abschlagsausgleichzahlung. Ansonsten vielleicht noch ein wenig warten und dann eine Rentenauskunft anfordern.
KSCam 12.01.2023 | 22:24
Sie bekommen sobald es verarbeitet ist eine entsprechende Rückmeldung in der alles steht. Und wenn Sie die haben, können Sie eine neue Rentenauskunft anfordern. Dann ist alles beantwortet. Da braucht doch jetzt niemand im Forum in "Theorie zu schwelgen". Manchmal ist Geduld eine Tugend und wenn Sie Ende 2022 gezahlt haben, war heute erst der maximal 9. Arbeitstag des Jahres und Sie sind sicher nicht der einzige Kunde.
W°lfgangam 12.01.2023 | 22:26
Hallo Alwin, einfach nach gesetzlicher Umrechnungsformel ...dürften um die 1,2 EP sein. Ja, sofort bei Eingang der Zahlung. Technisch gesehen natürlich nicht unmittelbar nach Zahlungseingang, bis das wirksam/rückwirkend ins Rentenkonto als zusätzliche EP 'eingebucht' wird ...sofern Sie nun täglich online in Ihr Rentenkonto schauen, wo den endlich die Nachzahlungsbeiträge/zusätzliche EP bleiben ;-) Daneben werden Sie noch/demnächst eine Bescheinigung über die Beitragszahlung/auch zur Vorlage beim Finanzamt, erhalten. Gruß w.
KSCam 12.01.2023 | 22:49
Lieber W*lfgang, war schon erschrocken über 1,2 EP. Pi mal Daumen bringen 24000€ etwa 100€ mehr Rente, da wären 1,2 doch sehr mickrig. 3-3,5 EP kommt da schon eher hin
W°lfgangam 12.01.2023 | 22:33
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Wie wird dieser eingezahlte Betrag durch die Rentenversicherung in Rentenpunkte umgerechnet?
Hallo Alwin, einfach nach gesetzlicher Umrechnungsformel ...dürften um die 1,2 EP sein. Ja, sofort bei Eingang der Zahlung. Technisch gesehen natürlich nicht unmittelbar nach Zahlungseingang, bis das wirksam/rückwirkend ins Rentenkonto als zusätzliche EP 'eingebucht' wird ...sofern Sie nun täglich online in Ihr Rentenkonto schauen, wo den endlich die Nachzahlungsbeiträge/zusätzliche EP bleiben ;-) Daneben werden Sie noch/demnächst eine Bescheinigung über die Beitragszahlung/auch zur Vorlage beim Finanzamt, erhalten. Korrektur: Sorry Alwin, sind natürlich 3,+ EP. Gruß w. Gruß w.
Don Camilloam 13.01.2023 | 01:51
Der "Zahlungsnachweis nach §187a SGB VI" wird für in 2022 geleistete Zahlungen von der DRV auf den 30.12.2022 datiert verschickt. Manche sind schon da, andere kommen noch. In einem mir vorliegenden Zahlungsnachweis steht zur Berechnung der Entgeltpunkte: "EUR-Betrag multipliziert mit 0,0001382058 (Faktor für 2022) ergeben Entgeltpunkte". Diese müssen dann noch mit dem Zugangsfaktor multipliziert werden und ergeben dann die "persönlichen Entgeltpunkte". Der Zugangsfaktor beträgt 1,0 wenn "das gesetzlich festgelegte Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht ist". (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein… Er verringert sich mit jedem Monat, den man früher in Rente geht um 0,003 und erhöht sich mit jedem Monat, den man später in Rente geht um 0,005 Punkte, ist also von persönlichen Umständen abhängig und führt deshalb auch zu "persönlichen Entgeltpunkten". Die Beiträge gelten als im Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Auskunft geleistet wurden, die der Ermittlung der Sonderzahlung zugrunde liegt.
ThomasRam 13.01.2023 | 13:48
Ja, üblicherweise läuft alles seinen Weg, wie in den anderen Kommentaren beschrieben. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß eine 'Eingangsbestätigung' schon ein paar Monate auf sich warten lassen kann. Das ist besonders blöd, wenn man sich nicht sicher ist, daß der nicht unerhebliche Betrag überhaupt richtig überwiesen wurde und/oder man die genaue Restsumme wissen muß für die aktuelle Planung weiterer Einzahlungen.
Fux de Luxam 13.01.2023 | 17:04
Zitat von ThomasR anzeigenausblenden
Das kann ich nicht bestätigen. Am 02.01.2023 Einzahlung per Überweisung an die DRV. Eingangsbestätigung vom 05.01.2023 am 09.01.2023 per Post erhalten. Manchmal hilft es, sich auf dem Verwendungszweckfeld auf das Wesentliche zu konzentrieren, so wie von der DRV empfohlen. Dann läuft das ganze automnatisch und dem zufolge zack zack! VG
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