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Experten-Antwort

Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenminderung noch im Dezember - ohne Bescheid?

von C.13.12.2023 | 15:51
190 Ansichten
9 Antworten
Ich möchte noch in 2023 eine Sonderzahlung leisten, um eine Rentenminderung auszugleichen (bei vorzeitiger Rente, bin über 50). Ich habe den entsprechenden Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung gestellt (V0210), aber noch keinen Bescheid erhalten. Den steuerlichen Höchstbetrag kenne ich (vom Steuerberater) und ich weiß auch von der Hotline, dass der Gesamtbetrag, den ich in etwa zu zahlen hätte, deutlich darüber liegt. Fragen: Kann ich also die Zahlung noch in diesem Monat (Dezember) leisten - auch ohne den vorliegenden Bescheid? Zahle ich auf irgendeines der auf der Homepage angegeben Konten der DRV Bund? Mit "Vers.nr. + "RM" als Verwendungszweck? So hat man es mir an der Hotline angedeutet. Ich zögere, denn ich möchte einen solchen Betrag (etwa 10K€) nicht einfach auf ein x-beliebiges Konto überweisen; aber ich möchte auch nicht auf die steuerlichen Vorteile in 2023 verzichten. Und: Bekomme ich dafür dann automatisch einen Beleg, den ich bei der Steuererklärung einreichen kann? Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.12.2023 | 14:51

Hallo C.;

 

die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise sollte genau so funktionieren. Falls Ihnen der benötigte Beleg für die Steuererklärung nicht automatisch zugesandt werden sollte, fordern Sie ihn gern an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

_icham 13.12.2023 | 16:09
Noch können Sie ja warten. Der Bescheid kann in den nächsten 2 Wochen noch kommen. Bitte nochmals genau schauen, ob Ihr Rentenversicherungsträger tatsächlich die DRV Bund ist. Wenn Sie Geld nach Berlin (an die DRV Bund) zahlen, aber eigentlich bei der DRV Ba-Wü versichert sind, das gibt Chaos. Ja, Sie bekommen einen Beleg zur Einzahlung. Den FA reichen diese Unterlagen teilweise aber nicht aus. Ggf. müssen Sie noch Ihren Kontoauszug einreichen.
Na dann!am 13.12.2023 | 17:20
So ist das, wenn man nicht rechtzeitig seinen Antrag stellt. Es wäre ja das ganze Jahr Zeit dafür gewesen. Jrtzt müssen Sie halt unter Vorgabe der Versicherungsnummer und dem Verwendungszweck (Ausgleichszahlung oder ähnliches) die Überweisung auf das Konto der DRV Bund tätigen. Ich würde auch auf das Antragsdatum verweisen. Dann werden Sie im neuen Jahr den Bescheid über die Zahlung erhalten, den Sie dann beim Finanzamt beweiskräftig vorlegen können.
KSCam 13.12.2023 | 18:10
Das Konto finden Sie auf Schreiben derDRV Bund, bzw durch Google , grins
Bald Rentneram 13.12.2023 | 22:02
Ohne entsprechenden Bescheid würde ich da gar nix überweisen, das Risiko wäre mir zu groß.
Pecham 14.12.2023 | 07:57
Bald Rentner schrieb

Ohne entsprechenden Bescheid würde ich da gar nix überweisen, das Risiko wäre mir zu groß.

Dann wird das dieses Jahr aber nix mehr und steuerlich gilt das ganze dann erst für 2024. So etwas fällt einigen ja erst kurz vor Toresschluss ein. Pech gehabt.
C.am 14.12.2023 | 23:07
Experte/in schrieb

Hallo C.;

 

die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise sollte genau so funktionieren. Falls Ihnen der benötigte Beleg für die Steuererklärung nicht automatisch zugesandt werden sollte, fordern Sie ihn gern an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Herzlichen Dank! Auch wenn mich der Konjunktiv (“sollte funktionieren “) noch etwas verunsichert. Ich verstehe es aber so, dass die Zahlung kein “Irrläufer” ist und auch noch in 2023, nämlich dem Jahr der Überweisung/des Zahlungseingangs, wirksam ist.
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