Hallo MimiAugust!
Wenn Sie Pflichtbeiträge zahlen, dann sind die Möglichkeiten eingeschränkt. Falls nicht, können Sie freiwillige Beiträge zahlen. Lassen Sie sich hierzu beraten, in welchem Umfang Ihnen Betrag (bis zu 1311,3 Euro im West und 1255,5 Euro im Osten) oder Monate (dann eher kleine Beiträge über viele Monate) helfen könnten.
Falls Sie nocht nicht 45 sind (was bei den Angaben eher schwierig sein dürfte), können Sie freiwillige Beiträge für nicht bewertete Schulzeiten nachzahlen. Dazu sollten Sie auch von der DRV informiert worden sein.
Falls Sie eine Scheidung inkl. Versorgungsausgleich zu Ihren Lasten hinter sich haben, können Sie diesen NAchteil mit einer Sonderzahlung wieder asugleichen.
Falls das alles nicht greift, können Sie sich ausrechnen lassen, welche Abschläge Ihnen "drohen", wenn Sie mit genau 63 in Rente gehen (vorausgesetzt, die anderen Anforderungen wie Wartezeit von 35 Jahren werden dann erfüllt sein). Diesen Abschlag können Sie ebenfalls ausgleichen. Das dürften i.d.R. aber weit mehr als die besagten 10000 Euro sein.
Fazit: bei der DRV beraten lassen und einmal überschlagen, was Ihnen diese Einzahlung bringen kann und bringen soll. Von einer monatlichen Steigerung der Rente um x Euro bis hin zu einem Anspruch, den Sie sonst nicht gehabt hätten.