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Experten-Antwort

Sonderzahlung zur Vermeidung von Abschlägen

von Tom22.10.2022 | 15:14
168 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beabsichtige noch in 2022 und auch in 2030 jeweils 10.000 Euro an die Rentenversicherung zu überweisen. Damit würde ich einen Teil meiner Abschläge durch Renteneintritt 63 im Jahre 2024 reduzieren. Muss ich zwingend den Antrag V210 bei der Rentenversicherung stellen, oder kann ich das Geld auch ohne Antrag überweisen. Kontenklärung ist erfolgt.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.10.2022 | 07:49

Hallo Tom,

wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen konnten, ist die Zahlung zwar ohne Antrag möglich, aber unüblich und nicht der richtige Weg. Ihr Rentenversicherungsträger muss das Vorliegen der Voraussetzungen für die "Sonderzahlung" prüfen. Mit einer besonderen Rentenauskunft teilt er Ihnen mit, ob, in welcher Höhe und bis wann Sie die Beiträge zahlen können. Dafür wir der Antrag benötigt.

Moderatoren-Antwortam 25.10.2022 | 07:10

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und vor allem respektvoll im Umgang miteinander. Ich habe einige unangemessene Beiträge entfernt

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

3 Antworten

KSCam 22.10.2022 | 15:17
Ohne den Antrag weiß die DRV nicht warum Sie irgendwelches Geld überweisen. Wie soll dann das Geld verbucht werden? Manche Fragen sind schon etwas seltsam
W°lfgangam 22.10.2022 | 19:07
Hallo Tom, Sie können natürlich auch eine 'Blindüberweisung'/ohne vorausgehenden Antrag tätigen, sofern sich aus dem Verwendungszweck das Ziel ergibt (Ausgleichszahlung wg Rentenminderung + VersicherungsNR). Holen Sie den Antrag/V0210 bitte zeitnah nach, um die Rentenminderung/Nachzahlungssumme abgleichen zu können. Mit lediglich 10.000 € Ausgleichsbetrag haben Sie gewiss nicht 'überzahlt' ;-) Gruß w.
Schadeam 23.10.2022 | 08:31
Eine Blankoüberweisung macht momentan nur Mehrarbeit und daher keinen Sinn. Kann in den letzten beiden Wochen des Jahres Sinn ergeben, wenn man über seinen Antrag noch nichts gehört hat, aber aus steuerlichen Gründen die Zahlung noch 2022 machen will. Den V0210 kann doch jeder noch rechtzeitig dieses Jahr ausfüllen und einreichen, online beispielsweise heute noch.
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