Hallo,
bei der deutschen Rentenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten der freiwilligen Beitragszahlung.
So gibt es zum einen die Möglichkeit für laufende Zeiträume freiwillige Beiträge zu zahlen, wenn diese Zeiträume nicht bereits mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Hierbei kann man für das laufende Jahr Beträge monatlich oder als Einmalzahlung tätigen.
Bis März des folge Jahres können diese Beiträge noch für das Vorjahr getätigt werden.
Sollten Sie durch Ihre Teilzeittätigkeit Pflichtbeiträge in diesen Zeiträumen zahlen, ist diese Möglichkeit für Sie nicht gegeben.
Ab dem 50 Lebensjahr gibt es zum anderen die Möglichkeit Abschläge, die bei einer vorgezogenen Altersrente entstehen, durch freiwillige Zahlungen auszugleichen. Um diese Zahlungen tätigen zu können, muss zunächst eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beantragt werden.
Die darin ausgewiesen Höhe kann einmalig oder in Raten aufgeteilt auf mehrere Jahre gezahlt werden.
Sie verpflichten sich durch diesen Antrag nicht diese Beiträge zu zahlen, Sie informieren sich lediglich über die Höhe dieser Beiträge und holen sich die Berechtigung, diese dann auch zahlen zu dürfen.
Der Antrag auf diese Auskunft heißt V0210 und kann über unsere online-Dienste beantragt werden.
Unter folgendem Link finden Sie diesen Antrag im Bereich Versicherung: eAntrag - Formular auswählen
Damit Ihre Ausgleichszahlung mit den Werten für das Jahr 2024 berechnet wird, sollten Sie den Antrag auf die Auskunft noch in diesem Jahr stellen.
Wenn Sie sich entscheiden die Zahlung auf mehrere Jahre aufzuteilen, wird der übrige Teil jedes Jahr mit den dann geltenden Werten neu berechnet.
Um abschätzen zu können, in welcher Höhe es sich für Sie lohnt diese Beiträge zu bezahlen, kann es sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater beraten zulassen.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam