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Experten-Antwort

Sonderzahlungen in die Rentenversicherung

von DieGrosse04.12.2024 | 18:57
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte meine Rentenpunkte erhöhen und Sonderzahlungen machen, am liebsten nicht monatlich sondern Einmalzahlungen. Ich arbeite seit über 20 Jahren Teilzeit. Deshalb. Ich möchte als Schwebehinderter mit 62 Jahren in Rente gehen. Man sagte mir jetzt dass ich Sonderzahlungen nur machen kann um die Rentenpunkte aufzustocken die ich durch die Abschläge bei der Rente mit 62 habe. Und nicht Rentenpunkte aufgrund der Teilzeitarbeit. Ist das richtig? Auf den Seiten der Rentenversicherung habe ich nur ein Formular für monatliche Zahlungen gefunden. Wo finde ich ein anderes Formular? Ich habe gelesen dass ich bis März 2025 Zeit habe für 2024 Zahlungen vorzunehmen. Trifft das auch für dieses Jahr zu da es im Zeitungsartikel von Main Echo heißt dass 2025 nur noch Mindestbeiträge um 3,35 % steigt. Was heißt das überhaupt. Das sind viele Fragen, können Sie mir weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

bei der deutschen Rentenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten der freiwilligen Beitragszahlung.

 

So gibt es zum einen die Möglichkeit für laufende Zeiträume freiwillige Beiträge zu zahlen, wenn diese Zeiträume nicht bereits mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Hierbei kann man für das laufende Jahr Beträge monatlich oder als Einmalzahlung tätigen.

Bis März des folge Jahres können diese Beiträge noch für das Vorjahr getätigt werden.

Sollten Sie durch Ihre Teilzeittätigkeit Pflichtbeiträge in diesen Zeiträumen zahlen, ist diese Möglichkeit für Sie nicht gegeben.

 

Ab dem 50 Lebensjahr gibt es zum anderen die Möglichkeit Abschläge, die bei einer vorgezogenen Altersrente entstehen, durch freiwillige Zahlungen auszugleichen. Um diese Zahlungen tätigen zu können, muss zunächst eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beantragt werden.

Die darin ausgewiesen Höhe kann einmalig oder in Raten aufgeteilt auf mehrere Jahre gezahlt werden.

Sie verpflichten sich durch diesen Antrag nicht diese Beiträge zu zahlen, Sie informieren sich lediglich über die Höhe dieser Beiträge und holen sich die Berechtigung, diese dann auch zahlen zu dürfen.

Der Antrag auf diese Auskunft heißt V0210 und kann über unsere online-Dienste beantragt werden.

Unter folgendem Link finden Sie diesen Antrag im Bereich Versicherung: eAntrag - Formular auswählen

 

Damit Ihre Ausgleichszahlung mit den Werten für das Jahr 2024 berechnet wird, sollten Sie den Antrag auf die Auskunft noch in diesem Jahr stellen.

Wenn Sie sich entscheiden die Zahlung auf mehrere Jahre aufzuteilen, wird der übrige Teil jedes Jahr mit den dann geltenden Werten neu berechnet.

Um abschätzen zu können, in welcher Höhe es sich für Sie lohnt diese Beiträge zu bezahlen, kann es sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater beraten zulassen. 

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Walteram 04.12.2024 | 19:01
Bei Privatier.com erhalten sie zielführende Antworten.
KSCam 04.12.2024 | 21:31
Als Arbeitnehmer sind freiwillige Beiträge nicht möglich. Sie können aber Zahlungen zum Abschlagsausgleich leisten und so die spätere Rente steigern. Formular V0210 runterladen und beantragen. Aussage zur Rendite: wenn Sie die Rente um 100€ steigern wollen kostet das ca. 24.000€. Wenn Sie das für lukrativ halten, dann Antrag stellen. Wenn nicht , lassen Sie es sein. Da brauchts eigentlich den privatier nicht - einfach die DRV fragen, sollte jeder Berater drauf haben.
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