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Experten-Antwort

Sonderzahlungen zur Rentenminderung bei TEM-Rentenbezug

von Suse15.06.2023 | 12:04
112 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, als schwerbehinderte TEM-Rentnerin habe ich auf Ihr Anraten Probeberechnungen angefordert, um die Auswirkung von Sonderzahlungen zur Rentenminderung abschätzen zu können. Die bestandgeschützten PEP aus der TEM-Rente belaufen sich auf 42,4870. Die Probeberechnungen Eintrittsalter 62 und 65 für Schwerbehinderte haben Folgendes ergeben: • 62 Jahre Altersrentenberechnung: o EP 43,2505 (davon EP TEM 23,8156, EP Rest 19,4349), o PEP 38,5794, (davon PEP TEM 21,2435) o => bestandsgeschützte PEP aus TEM-Rente 42,4870 höher als Altersrentenberechnung. • 65 Jahre Altersrentenberechnung: o EP 46,7857 (davon EP TEM 23,8156, EP Rest 22,9701), o PEP 44,2136 (davon PEP TEM 21,2435) o => Altersrentenberechnung höher als bestandsgeschützte PEP aus TEM-Rente 42,4870. 1. Die Rentenminderung zwischen Altersrente 65 Jahre (PEP Altersrente 44,2136) und Altersrente 62 Jahre (aus bestandsgeschützten PEP der TEM-Rente 42,4870) beträgt 1,7266 Punkte. 2. Die Rentenminderung durch den Zugangsfaktor 0,892 bei Altersrente 62 Jahre beträgt (19,4349 * 1) – (19,4349 * 0,892) = 2,0990. Fragen an Experten: • Wie wird in meinem Fall eine Rentenminderung berechnet (Fall 1 oder 2 oder keine von beiden)? Wie sind die Probeberechnungen dahingehend zu bewerten? • Rentiert sich in meinem Fall eine Sonderzahlung zur Rentenminderung oder erfolgt Verrechnung mit bestandgeschützten PEP aus TEM-Rente, so dass Sonderzahlungen umsonst geleistet würden? Vielen Dank für Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.06.2023 | 15:46

Hallo Suse,

die von Ihnen aufgeworfenen Fragen mitsamt Berechnungen lassen sich leider im Rahmen dieses Forums nicht zielführend beantworten. Eine solche ausführliche, intensive Beratung würde schlicht den Rahmen dieses Forums sprengen. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn ich Sie mit dieser Frage an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers verweise. Dort hat man die Möglichkeit, wesentlich individueller und zielgerichteter auf Ihr Anliegen einzugehen, als dass hier in diesem Forum möglich wäre.

1 Antworten

Termin vereinbarenam 15.06.2023 | 13:10
Mit solchen individuellen Zahlen und den entsprechenden Proberentenberechnungen wendet man sich an die ausstellende Stelle oder holt sich einen Beratungstermin. Ein Forum ist da sicher nicht der richtige Weg. Eventuell antwortet aber auch der User @Abschäge in dem von ihm gewohnten Umfang. Geben Sie ihm aber ein bis zwei Stunden Zeit.
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