Sehr geehrte Experten,
als schwerbehinderte TEM-Rentnerin habe ich auf Ihr Anraten Probeberechnungen angefordert, um die Auswirkung von Sonderzahlungen zur Rentenminderung abschätzen zu können. Die bestandgeschützten PEP aus der TEM-Rente belaufen sich auf 42,4870. Die Probeberechnungen Eintrittsalter 62 und 65 für Schwerbehinderte haben Folgendes ergeben:
• 62 Jahre Altersrentenberechnung:
o EP 43,2505 (davon EP TEM 23,8156, EP Rest 19,4349),
o PEP 38,5794, (davon PEP TEM 21,2435)
o => bestandsgeschützte PEP aus TEM-Rente 42,4870 höher als Altersrentenberechnung.
• 65 Jahre Altersrentenberechnung:
o EP 46,7857 (davon EP TEM 23,8156, EP Rest 22,9701),
o PEP 44,2136 (davon PEP TEM 21,2435)
o => Altersrentenberechnung höher als bestandsgeschützte PEP aus TEM-Rente 42,4870.
1. Die Rentenminderung zwischen Altersrente 65 Jahre (PEP Altersrente 44,2136) und Altersrente 62 Jahre (aus bestandsgeschützten PEP der TEM-Rente 42,4870) beträgt 1,7266 Punkte.
2. Die Rentenminderung durch den Zugangsfaktor 0,892 bei Altersrente 62 Jahre beträgt (19,4349 * 1) – (19,4349 * 0,892) = 2,0990.
Fragen an Experten:
• Wie wird in meinem Fall eine Rentenminderung berechnet (Fall 1 oder 2 oder keine von beiden)? Wie sind die Probeberechnungen dahingehend zu bewerten?
• Rentiert sich in meinem Fall eine Sonderzahlung zur Rentenminderung oder erfolgt Verrechnung mit bestandgeschützten PEP aus TEM-Rente, so dass Sonderzahlungen umsonst geleistet würden?
Vielen Dank für Antworten
Antworten vom Expertenteam
Persönlich beantwortet im Expertenforum
1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Hallo Suse,
die von Ihnen aufgeworfenen Fragen mitsamt Berechnungen lassen sich leider im Rahmen dieses Forums nicht zielführend beantworten. Eine solche ausführliche, intensive Beratung würde schlicht den Rahmen dieses Forums sprengen. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn ich Sie mit dieser Frage an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers verweise. Dort hat man die Möglichkeit, wesentlich individueller und zielgerichteter auf Ihr Anliegen einzugehen, als dass hier in diesem Forum möglich wäre.
Mit solchen individuellen Zahlen und den entsprechenden Proberentenberechnungen wendet man sich an die ausstellende Stelle oder holt sich einen Beratungstermin. Ein Forum ist da sicher nicht der richtige Weg.
Eventuell antwortet aber auch der User @Abschäge in dem von ihm gewohnten Umfang. Geben Sie ihm aber ein bis zwei Stunden Zeit.
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Wichtige Hinweise
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.
Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.
Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.
Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.
Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.