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Experten-Antwort

Sonderzuschlag

von Frager16.07.2024 | 22:05
299 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Bescheid über den Sonderzuschlag zur Erwerbsminderungsrente steht, dass ab Dezember 25 geprüft wird, ob weiter der Anspruch auf den Sonderzuschlag besteht. Das ist mir ein Riesen-Rätsel, warum sollte dieser Anspruch wegfallen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags soll in zwei Stufen erfolgen:

Erste Stufe: Seit Juli 2024 wird zunächst der sogenannte vereinfachte Zuschlag gezahlt. Dieser wird auf Basis der Netto-Rente für Juli 2024 berechnet und monatlich in dieser Höhe gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats. Eine Erhöhung erfolgt durch die Rentenanpassung im Juli 2025.
Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag gezahlt, der durch die Deutsche Rentenversicherung auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnete wurde. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe.

 

Mit freundlichen Grüßen
 

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4 Antworten

Nachdenkender Nachdenkeram 16.07.2024 | 22:26
Die Hoffnung ist, dass ab Dezember 2025 kein Zuschlag mehr erforderlich ist sondern die Rentenerhöhung korrekt gerechnet werden kann. Also kein pauschaler Zuschlag (gesonderte Auszahlung) sondern die endgültige Erhöhung der Rente (also alles zusammen in einem Betrag) .
MdBam 17.07.2024 | 00:27
Hubertus prüft gerade, ob ab dem nächsten Jahr der Zuschlag entfallen kann. Weil die Inflation nicht mehr so hoch ist.
Wenn am 17.07.2024 | 10:07
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F….. halten.
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